Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertung

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
eberhard
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Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertung

Beitrag von eberhard »

Hallo, wer hat das auch erlebt und Erfahrungen damit ?
Meine 2011 gekaufte Ferienwohnung in Torrevieja (Costa Blanca) wurde 2014 von "Hacienda" (Grundsteueramt?) neu bewertet. Dazu wurde mir vorher nur mitgeteilt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Wohnungsbegehung stattfindet.
Bei der Begehung wurde der Wert der Wohnung auf 105 000 € festgelegt, womit eine Nachforderung einschl. Zinsen von 4300 € Grundsteuer verbunden war. Der Kaufpreis lag bei 54000 €.
Der Neuwert der Wohnung vor 15 Jahren beim Erstbezug lag bei ca. 70000 €, der aktuell zu erzielende Zeitwert 2015 bei ca. 60000 €.
Damit lag die Neubewertung ungefähr in Höhe des zu erzielenden Kaufpreises zum Höhepunkt der Spekulationsblase !
Meines Wissens nach gab es in der Annlage und Umgebung keine vergleichbare Neubewertung, bzw. flächendeckend eine Neubewertung von Wohnungen ?
Wie kommt das zustande, was kann ich sinnvollerweise tun, welche Erfahrungen habt ihr ?
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Oliva B.
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von Oliva B. »

In vielen Orten wurden die Katasterwerte nach oben angehoben, obwohl nach dem Platzen der Immobilienblase die realen Werte oftmals stark gesunken sind. Das führte zur Überhöhung der Katasterwerte, wodurch gleichzeitig die Grundsteuer (IBI) stieg. Auch wenn der Immobilienwert schon vor mehr als 10 Jahren bewertet wurde, kann es zu einem deutlichen Anstieg des Katasterwertes und somit auch der IBI kommen (gekoppelt).

Deine Erhöhung finde ich allerdings heftig. Die Steuereinzugsbehörde der Provinzregierung in Alicante meint dazu, Zitat:
    • "Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer besteht aus dem Schätzwert, um sie von der Verwaltung zugewiesenen, nach den in diesem Zusammenhang festgelegten Regeln, und auf keinen Fall ihren Marktwert nicht überschreiten." Quelle.


Sorry, die Übersetzung stammt nicht von mir. :lol:
Vielleicht solltest du jedoch Einspruch gegen diese gewaltige Erhöhung einlegen oder hast du deine Wohnung luxussaniert?

Alles zumThema IBI.

Oh, pardon, Eberhard! Ich sehe gerade, es geht hier gar nicht um Grundsteuern, sondern um Grunderwerbsteuern (impuesto sobre transmisiones patrimoniales, kurz ITP)????? :oops: Da habe ich wohl ein Teil des Wortes verschluckt.
Beide Steuerarten sollte man auseinander halten.

Auch eine Unterverbriefung beim Kauf kann die Steuerbehörde nach oben korrigieren und die zu wenig gezahlten Grundserwerbsteuern inkl. Verzugszinsen nachfordern.
Vielleicht schaust du mal hier rein oder googelst mal zum Thema Unterverbriefung in Spanien.
susewind49
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von susewind49 »

Oliva B. hat geschrieben:In vielen Orten wurden die Katasterwerte nach oben angehoben, obwohl nach dem Platzen der Immobilienblase die realen Werte oftmals stark gesunken sind. Das führte zur Überhöhung der Katasterwerte, wodurch gleichzeitig die Grundsteuer (IBI) stieg. Auch wenn der Immobilienwert schon vor mehr als 10 Jahren bewertet wurde, kann es zu einem deutlichen Anstieg des Katasterwertes und somit auch der IBI kommen (gekoppelt).

Deine Erhöhung finde ich allerdings heftig. Die Steuereinzugsbehörde der Provinzregierung in Alicante meint dazu, Zitat:
    • "Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer besteht aus dem Schätzwert, um sie von der Verwaltung zugewiesenen, nach den in diesem Zusammenhang festgelegten Regeln, und auf keinen Fall ihren Marktwert nicht überschreiten." Quelle.


Sorry, die Übersetzung stammt nicht von mir. :lol:
Vielleicht solltest du jedoch Einspruch gegen diese gewaltige Erhöhung einlegen oder hast du deine Wohnung luxussaniert?

Alles zumThema IBI.

Oh, pardon, Eberhard! Ich sehe gerade, es geht hier gar nicht um Grundsteuern, sondern um Grunderwerbsteuern (impuesto sobre transmisiones patrimoniales, kurz ITP)????? :oops: Da habe ich wohl ein Teil des Wortes verschluckt.
Beide Steuerarten sollte man auseinander halten.

Auch eine Unterverbriefung beim Kauf kann die Steuerbehörde nach oben korrigieren und die zu wenig gezahlten Grundserwerbsteuern inkl. Verzugszinsen nachfordern.
Vielleicht schaust du mal hier rein oder googelst mal zum Thema Unterverbriefung in Spanien.
Hallo,
der Verkäufer des Grundsrtückes im Bereich Monte Pego besteht auf einer Unterverbriefung in der escritura. Wir wollen das nicht. Der Makler sagt, dann ist die Reservierungsgebühr weg, weil wir vom Vertrag zurücktreten. Toll ! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
DAnke
Grüße aus dem kalten Kleinmachnow
Sabine
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Atze
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von Atze »

susewind49 hat geschrieben:

Hallo,
der Verkäufer des Grundsrtückes im Bereich Monte Pego besteht auf einer Unterverbriefung in der escritura. Wir wollen das nicht. Der Makler sagt, dann ist die Reservierungsgebühr weg, weil wir vom Vertrag zurücktreten. Toll ! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
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Sabine
Wenn das Grundstück willkürlich unterbewertet wird, seid ihr die gekniffenen, wenn der Fiskus die Differenz + Strafe nach 2 Jahren haben will.
Da eine absichtliche Unterverbriefung imho ungesetzlich ist, dürfte die Einbehaltung der Reservierungsgebühr keine legale Grundlage haben. Ihr tretet dann ja nicht vom Vertrag zurück, sondern der Verkäufer stellt ungesetzliche Bedingungen.
LG Atze
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von eberhard »

Hi Olivia, habe erst gerade deine Anwort von August gelesen. Inzischen habe ich den ersten Widerspruch abgelehnt bekommen und Klage eingereicht. Dabei habe ich schon alles berücksichtigt, was ich zu dem Thema finden konnte. Die realen Verkaufspreise in der Liegenschaft lagen 2015 bei 60000 für dasselbe Appatment, eine Luxussanierung liegt nicht vor, die Wohung wurde nicht einnal besichtigt. Der Neupreis für mein Appartment lag 2003 bei 70000 €. Die Besichtigung war angekündigt, wurde aber wohl nicht durchgeführt. In der ganzen Anlage bin ich der einzige der nachbewertet wurde. Kommt mir alles ein wenig "spanisch" vor. Da es keine generelle Neubewertung in der Umgebung gegeben hat, vermute ich das irgendetwas gedreht wurde !?
Hat irgendjemand Informationen über eine Neubewertung von Appartments die nach der Spekulationsblase gekauft wurden ? :?: :cry:
susewind49
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von susewind49 »

Atze hat geschrieben:
susewind49 hat geschrieben:

Hallo,
der Verkäufer des Grundsrtückes im Bereich Monte Pego besteht auf einer Unterverbriefung in der escritura. Wir wollen das nicht. Der Makler sagt, dann ist die Reservierungsgebühr weg, weil wir vom Vertrag zurücktreten. Toll ! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
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Wenn das Grundstück willkürlich unterbewertet wird, seid ihr die gekniffenen, wenn der Fiskus die Differenz + Strafe nach 2 Jahren haben will.
Da eine absichtliche Unterverbriefung imho ungesetzlich ist, dürfte die Einbehaltung der Reservierungsgebühr keine legale Grundlage haben. Ihr tretet dann ja nicht vom Vertrag zurück, sondern der Verkäufer stellt ungesetzliche Bedingungen.
Der Makler hat die Reservierungsgebühr erhalten, nicht der Verkäufer. Der Makler sagt, das wir ihn ruhig verklagen können.. Der Reservierungsvertrag geht über einen realistischen Kaufpreis. Der soll aber weit unterschritten werden auf den Katasterwert. Die Differenz soll bar (!) beim Notar bezahlt werden. Wir denken darüber nach, uns einen spanischen Anwalt zu nehmen.
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von Florecilla »

susewind49 hat geschrieben:Wir denken darüber nach, uns einen spanischen Anwalt zu nehmen.
Ich denke, eine andere Möglichkeit werdet ihr auch nicht haben. Eine ganz schön linke Tour wird da mit euch gefahren. Die Unterverbriefung von Immobilien war wohl sehr lange gang und gäbe. Da ihr aber einen Reservierungsvertrag über den tatsächlichen Kaufpreis habt, sollte die Rechtslage m. E. eigentlich klar sein. Nur ohne einen Anwalt habt ihr wahrscheinlich keine Handhabe, weil die Reservierungsgebühr ja schon beim Makler liegt.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von villa »

Mal ne Frage an Deutsche, ich finde das schon sehr komisch dass man hier zuerst einen Anwalt bemühen muss bis man sein Geld wieder bekommt, auch wenn man im Recht ist und soweit alles klar ist. Ist das in Deutschland auch so?

In der Schweiz wäre es nicht möglich wie ich einen säumigen Zaher ganz einfach Betreiben kann und man sich dann von Offizieller Seite darum kümmert, wer dann nicht bezahlt bekommt einen Eintrag im Betreibungsregister und wird künftig massive Probleme haben bei Geldgeschäften, als wir auch gezahlt, das kann sich keiner weder Privat noch Geschäft leisten.

In Spanien hab ich gelernt keinem Geld zu gebe wenn ich nicht zu 100% sicher bin das ich meine Leistung bekomme. Sonst kann man hier vergessen sein Geld je wieder zu sehen.
Ich finde das echt eine Zumutung für die Konsumenten. Wie sollen die Leute sich weher wenn sie schon von Anfang an kein Geld haben und auch bei gewonnenem Prozess dann noch keine Sicherheit besteht dass sie das Geld bekommen.
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von vitalista »

@susewind49, ich würde in solch einen Fall zur Guardia Civil gehen, Anzeige erstatten, denn in meinen Augen ist das Betrug, der geahndet werden soll.
Sowohl der Verkäufer als auch der überhebliche Makler, die gemeinsam die Anzahlung einstreichen wollen, könnten einen gewaltigen Dämpfer gebrauchen. Egal, dass es jahrzehntelang so "üblich" war, die Zeiten ändern sich.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Beitrag von Florecilla »

Die Anzeige war auch meine erste Idee, könnte aber eventuell an den fehlenden Sprachkenntnissen scheitern. Den "deutsch-spanischen" Anwalt oder sonstigen Rechtsbeistand würde ich auf jeden Fall an meiner Seite haben wollen.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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