Das Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 18. Juli 2012 ratifiziert und tritt am 18. 10. 2012 in Kraft.Meldung. Leider ist die Datei in dem weiterführenden Link beschädigt.
Bundesministerium der Finanzen
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Obwohl hier von einem falschen Zeitpunkt des Inkrafttretens ausgegangen wurde, sind vielleicht ein paar Aspekte einfacher dargestellt als in den vorherigen Links.
Ab Oktober: Neues DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN zw. D und E
- Oliva B.
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Elke (Oliva B.)
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Re: Ab Oktober: Neues DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN zw. D und E
Um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten, genügt übrigens ein formloser Antrag Haufe.
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