Miesepeter hat geschrieben: ↑Mi 25. Jul 2018, 08:38
Dann sind die Kinder anteilige Miteigentümer mit gleichen Rechten und Pflichten. Oder im Testament ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehalten.
brigittekoslowski hat geschrieben: ↑Mi 25. Jul 2018, 09:32
Nachträglich ins Grundbuch einzutragen ist hier schwierig,am einfachsten ist es ein Gutachten mit sehr niedrigen Werten machen zu lassen und dann an die Kinder zu verkaufen.Man kann sichja auch noch das Nutzungsrecht-auch wenn es nie in anspruch genommen wird davon abziehen lassen und liegt dann sehr günstig
Stimmt, mindert ja dann den Wert der Immobiele da es ja dann relativ schwer zu verkaufen oder zu vermieten wäre.
Das ist eine Varriante, da wir das bei unserem Kauf nicht berücksichtigt haben die Kinder mit eintragen zu lassen
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben
Meine Wohnung in Torrevieja 75qm habe ich gerade meinem Sohn geschenkt.Da ich gesundheitliche Probleme habe,ist es mir nicht mehr möglich nach Spanien zu Reisen.
Ich bin zur Spanischen Botschaft in Hamburg gefahren habe mich dort ausgewiesen und Formulare unterschrieben, das ich gewillt bin, die Wohnung zu verschenken.Das ganze wurde vom General Konsul bestätigt beglaubigt und unterschrieben.
Damit kann mein Sohn zum Notar Bumiller in Torrevieja gehen und alles in die Wege leiten.Die Kosten für diese Aktion belaufen sich auf ca. 8000€.Diese muss der Beschenkte natürlich bezahlen.