Datenabgleich Finanzamt ES/D

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flyinair
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Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von flyinair »

Hallo zusammen,
es ist so weit, Ihr glaubt nicht, was mir passiert ist !
Ich bekam vom deutschen Finanzamt die Aufforderung, meine Mieteinnahmen von meinen 3 ! spanischen Immobilien
offen zu legen.
Ferner muss ich nachweisen, mit welchen finanziellen Mitteln ( wo das Geld herstammt) ich diese bezahlt habe !!

Erklärung zu den 3 Häusern: 1996 Haus gekauft, 2002 verkauft, 2002 anderes Haus gekauft, 2006 verkauft und 2006 dafür
wieder ein Haus gekauft. Also bin ich im Besitz von nur 1 Haus !! in Spanien .

Laut Info meines deutschen Steuerberaters hat das deutsche Finanzamt die Daten vom spanischen Fiskus.
Allerdings sind da nur die Immo Käufe angegeben und nicht die Verkäufe, aus diesem Grund kommen die auf 3 Immobilien.

Da ich die Immos jeweils mit Bankbestätigtem Scheck bezahlt habe droht mir hier keine Gefahr.
Die Sache an sich, gibt mir aber so einiges zu Denken. Computerzeitalter und Geldknappheit lässt Grüssen !

Ich muss dazu noch anführen, dass ich in D als Unternehmer vielleicht etwas mehr im Focus der Steuerbehörden stehe, aber ich glaube daß auch im privaten Bereich Zug um Zug die Daten ausgetauscht werden.

Gerd
Zuletzt geändert von Oliva B. am Mo 13. Mai 2013, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel wegen Suchfunktion korrigiert.
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Oliva B.
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Re: Datenabgleich Finazamt ES/D

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Gerd,

eigentlich wundert es mich, dass bei der Ebbe im Staatssäckel die Behörden erst jetzt anfangen aktiv zu werden.
Wer legal gekauft und verkauft hat und das auch noch alles belegen kann, wird keine Schwierigkeiten bekommen.
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levante
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von levante »

Guten Abend,

na hoppla, wie man sieht wächst Europa wirklich zusammen.

levante
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von alf »

Sind denn Käufe in 96 und 2002 sterlich noch nachzuweisen? Hier dürfte doch die 10-jahresfrist abgelaufen sein. So weit reicht mein Gedächtnis nicht zurück und die Aufbewahrungspflicht ist abgelaufen. Taucht Dein Name evtl. auf einer Steuer-CD auf
Der Finanzbeamte wird sicherlich bedauern, dass Du nur ein Haus hast, So stellt Spanien Deutschland ein Konjunkturprogramm für die eh überlasteten Steuerbeamten. Ist doch nett.
Gruss alf
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flyinair
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von flyinair »

Hallo alf,
Mit den 10 Jahren ist mir auch so in Erinnerung.
Das Verfahten ist noch nicht abgeschlossen, ich habe jetzt erstmal
Die Angaben zum aktuellen Haus gemacht.Steuerbescheide und Eigennutzungsabgabe
EingereichtMal sehen ,wie hartnäckig sie sind.Ich mach nict mehr als absolut nötig und dazu lass ich mich
Mit Begründung bitten.

Gruss

Gerd
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costablancafan
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von costablancafan »

Wie das mit der 10 Jahresfrist in diesem Fall weiß ich jetzt nicht. In Spanien gibt es jedenfalls keine 10 Jahresfrist, wenn man eine Immobilie im Ausland oder Inland verkauft muss man immer den Veräußerungsgewinn versteuern

Gruss
costablancafan
Gruss
costablancafan
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Montemar
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von Montemar »

Ab 2013 wird aufgrund der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien die bisher geltende Freistellungsmethode bei der Veräußerung einer Immobilie durch die Anrechnungsmethode ersetzt. Ebenso wie bei der Vermietung einer spanischen Immobilie werden die Einkünfte also in beiden Staaten zur Besteuerung herangezogen, während im Wohnsitzstaat (im geschilderten Fall die Bundesrepublik) die im Belegenheitsstaat der Immobilie (also in Spanien) gezahlte Steuer angerechnet wird.

Das dürfte zu erheblichen Nachteilen führen, da Gewinne aus der Veräußerung einer Immobilie in Spanien wesentlich geringer besteuert werden, als dies in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Dies bedeutet: Die in Spanien gezahlte Steuer, welche auf die deutsche Einkommensteuer wie eine Vorauszahlung angerechnet wird, wird nicht dazu ausreichen, die in Deutschland entstehende Steuer komplett zu decken. Für den Spanien-Liebhaber wird es daher bei der Veräußerung einer in Spanien belegenen Immobilie in Deutschland regelmäßig zu einer Steuernachzahlung kommen. Entsprechende Rücklagen müssen daher aus dem Veräußerungserlös gebildet werden.

http://www.steuertipps.de/haus-wohnung- ... s-objektes

Im spanischen Steuererklärungs-Formular muß man doch die Deutsche Steuernummer bzw. Identifikationsnummer eintragen. Diese deutsche Steuernummer bzw. Identifikationsnummer benötigt Spanien, weil seit dem 01.01.2013 ein genereller Datenaustauch mit Deutschland stattfindet (also alle Einnahmen werden in Zukunft den deutschen Behörden gemeldet); damit können die deutschen Behörden dann von sich aus tätig werden, wenn etwas in Deutschland verschwiegen wird.
Austausch von Daten erfordert nur einen Klick… :((
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alf
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von alf »

Montemar,
interessanter link. Dürfte für die "Unterverbriefung" in der Vergangenheit evtl. ein Problem sein, wobei z:Z. der Veräußerungsgewinn ja deutlich geringer ausfällt als noch vor 5 Jahren. Aber wie sieht es nach dem DBA mit Wohneigentumverkauf nach 10 Jahren aus? Wenn ich recht informiert bin, entfällt in D die steuerliche Anrechnung des Veräußerungsgewinn nach einer Haltezeit von 10 Jahren?? Sieht der dt. Fiskus das bei in Spanien gelegenen Objekten anders?
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Gruss alf
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von Florecilla »

flyinair hat geschrieben:Die Angaben zum aktuellen Haus gemacht.Steuerbescheide und Eigennutzungsabgabe
EingereichtMal sehen ,wie hartnäckig sie sind.Ich mach nict mehr als absolut nötig und dazu lass ich mich
Mit Begründung bitten.
Hallo flyinair!

Gibt es Neuigkeiten in Sachen Finanzamt?
Saludos,
Florecilla (Margit)


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flyinair
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Re: Datenabgleich Finanzamt ES/D

Beitrag von flyinair »

Leider noch nichts neues, die Angelegenheit wird immer noch von der Oberfinanzdirektion
(Was ein Wort)
Bearbeitet.
Gruß
Gerd
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