NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

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Brujadepaco
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NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von Brujadepaco »

Hallo an alle, Hallo an alle, es gibt ein neues Gesetz für eine Tüv Abnahme des Hauses. Was beim Auto ITV heisst, heisst beim Haus ITE INSPECCIÓN TECNICO EDIFICIO

Nachfolgend einige Details dazu, werde jetzt nicht den gesamten Text des Dekretes hier einfügen, das war zu lang.

Die ITV ist Pflicht für Gebäude in Spanien am 1. Juli 2012.
Da es sich um ein neues Dekret handelt, so neu in der Tat das die Communidad Murcia das ergänzende Dekret zum Königlichen Erlass bis heute nicht als Gesetz anwendet. Die autonome Gemeinschaft von Murcia sollte dieses Dekret genehmigen im Laufe des Jahres.

In der Region Valencia ist anders, Valencia hat das Dekret 189-2009 von Valencia, technische Inspektion der Gebüde ITE (Technische Gebäude Inspection), obwohl dieses Gesetz mit einem neuen Dekret 43-2011 vom 29. April aktualisiert wurde.
Valencia: Gebäude die ein Alter von 50 Jahren haben und mehr.
Frequenz der Inspektionen: Jedes 5. Jahr

Murcia: Bisher ohne Reglementierungen

Madrid: Gebäude die ein Alter von 30 Jahren haben und mehr.
Frequenz der Inspektionen: jedes 10. Jahr

Cataluña: Gebäude die ein Alter von 45 Jahren haben und mehr.
Frequenz der Inspektionen: jedes 10. Jahr

Die ITE berücksichtigt den Zustand des Gebäudes und zeigt an dass der Zustand akzeptabel ist in Bezug auf Sicherheit, unabhängig von der Verwendung für die es bestimmt ist ( Wohnungen, Büros, Geschäfte usw.).

Welche architektonischen Elemente sind zu berücksichtigen im Bericht der ITE.
Mindestens: Decken, Strukturen, Ausstattung, Sanitär-und Elektroinstallationen.

Wer sollte die Kosten tragen für die ITE des Gebäudes?
Der Besitzer des Hauses, wenn es eine Hausgemeinschaft dann müssen die Kosten proportional umgelegt werden.

Sicher werden jetzt einige denken, dass das wieder Geldmacherei ist. Ich würde nicht sagen, weil ich aus eigener Erfahrung durch unsere Bauunternehmung schon Häuser gesehen habe, die sehr alt waren und in einem sehr schlechten Zustand aus der Sicht der Statik.
Wir haben einen Umbau gemacht in einem Haus welches 45 Jahre alt war, und ehrlich, da mussten jede Menge Massnahmen getroffen werden, dass das 1. Geschoss nicht abstürzte und Betonträger erneuert werden und und.
Liebe Grüsse Anna
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baufred
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von baufred »

... interessante Info ... Danke

Sogar in wiki.es gibt's 'ne Kurz-Info dazu :idea: .... http://es.wikipedia.org/wiki/Inspecci%C ... ficaciones
demnach scheint es wohl eine unvermeidliche und in den strafrechtlichen Auswirkungen nicht zu unterschätzende "Verpflichtung" für Hauseigentümer zu sein bzw. noch zu werden (erforderl. Umsetzungen durch die Ayuntamientos) ... bei Nichteinhaltung der Prüftermine sind Bußgelder zwischen 1.000 u. 6.000 € im Artikel als möglich aufgezeigt ... :evil:

So kann man den Beschäftigungsmarkt für spanische Architekten und Bauingenieure auch neu gestalten und die gefürchtete "Ausblutung" des Arbeitsmarktes zumindest bremsen ... nach den Steuer"abschöpfungen" ein weiterer Punkt, der das Land weniger attraktiv macht ... und den "Beamtenapparat" noch weiter aufbläht ... nur zum Vergleich: in D wurden gerade diese "Geschichten" um Genehmigungsfreiheit von Baumaßnahmen in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, um den Bürokratismus abzubauen .... und weil es sowieso nicht flächendeckend kontrolliert werden kann ... (Denunziantentum mal ausgenommen) :-s
Saludos -- baufred --
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Brujadepaco
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von Brujadepaco »

Hallo Baufred, dass Du als Fachmann so schreibst, das wundert mich jetzt total, denn aus Deiner fachlichen Sicht kennst Du doch die Konstruktion spanischer Häuser................die eben nicht so "langlebig" sind.
Wäre es denn besser das Haus würde dem Besitzer vielleicht nach 60 jahren auf "den Kopf" fallen?

Natürlich gibt das Gesetz auch wieder Arbeit für Architekten und Statiker, aber ich persönlich finde es nicht unsinnig.
Liebe Grüsse Anna
Cozumel
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von Cozumel »

Spanien ist ja kein Dritte-Welt-Land. Deshalb halte ich es für unentschuldbar, dass so lange zugeschaut wurde, wie im Baugewerbe geschludert wurde. Mangels qualifizierten und bezahlbaren Ausbildungsplätzen wurde viel von ungelernten Arbeitern gemacht und entsprechend ist das Resultat.

Das dieses Versäumnis heute nun wieder vom Verbraucher ausgebadet und bezahlt werden muss, ist das eigentlich scandalöse und nicht die wahrscheinlich dringend erforderlichen Massnahmen.
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baufred
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von baufred »

Anna, ich hab' nur etwas gegen "Rundumschläge" und "Rasenmähermethoden". Natürlich hat die generelle Altsubstanz (> ca.40-50 Jahre und älter ... aber tlw. auch jünger :idea: ) in Spanien einen sehr schlechten Qualitätsstandard. Eine weitere Rolle spielt die seismische Aktivität in einigen Zonen Spaniens auf die bereits "zerrütteten" Bausubstanzen der Uraltgebäude ... hier ist natürlich Handlungsbedarf ... siehe Erdbebenschäden 2011 in der Region von Murcia und da besonders an den historischen Gebäuden" ...

Aber aus der Berufserfahrung heraus ist in/an einem äußerlich intaktem Gebäude nicht ohne weiteres die Baufälligkeit ohne tiefere Kenntnis der konstruktiven Gegebenheiten abzuleiten .... also wird es nur bei einer "Sichtkontrolle" - zwar mit augenscheinlichem Checken von Defiziten im Tragwerk - bleiben. Schwerwiegende "versteckte" Ausführungsmängel werden bis zum offensichtlichen GAU weiterhin unentdeckt bleiben. Hier wird der ITE m.E. nur grob die Spreu vom Weizen trennen können. Hier sehe ich zu allererst noch die Überprüfung der "Aufstockungsmanie" in den Urbanisationen, wo auf realisierten 1-geschossigen Bauten ohne mit der Wimper zu zucken nochmal 2 weitere Vollgeschosse auf die m.E. unterdimensionierten Fundamente und auf das dafür mit Sicherheit nicht ausgelegte Erdgeschoss aufgesetzt werden .... :idea:

Aber warten wir's mal ab ... mal sehen in wieweit das "Prüfprocedere" anhand von Prüfkriterien publik gemacht wird, dann können wir uns weiter über Sinn und Unsinn - zumindest bei neueren Gebäuden - unterhalten ... :-?
Saludos -- baufred --
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von rainer »

Vielen Dank, für die Info, Anna.
Habe ich das richtig gelesen und begriffen: relevant also nur für (Zitat) -
Valencia: Gebäude die ein Alter von 50 Jahren haben und mehr.
Frequenz der Inspektionen: Jedes 5. Jahr
Murcia: Bisher ohne Reglementierungen


Mit anderen Worten: im Land Valencia, als normaler Urbanisationsbewohner, also sicherlich eines Hauses jünger als 50 Jahre, somit nicht betroffen?
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Oliva B.
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von Oliva B. »

Wie Anna schon geschrieben hat, findet man etliche baufällige Häuser, wenn man sich die Ortschaften in unserer Provinz, der Comunidad Valenciana und eigentlich in ganz Spanien anschaut. Die sehen manchmal richtig gefährlich aus. Diese Häuser mit Balkonen, die niemand mehr betreten kann, schrägen Wänden, die drohen auf die Straße zu fallen usw., wären in Deutschland sicherlich schon lange abgesperrt.

Ein entsprechendes Gesetz ist sicher begrüßenswert.
Doch was passiert mit diesen über 50 Jahre alten Häusern, die der Besitzer nicht mehr renovieren kann, weil er kein Geld hat? Wird es abgerissen, wird es enteignet?
Baufällig 1.JPG
Baufällig 2.jpg
Muss das Gebäude alle fünf Jahre (Land Valencia) inspiziert werden, obwohl eine aufwändige Renovierung nachgewiesen wurde?
Was passiert mit den Casitas auf dem Campo die gerne im Sommer und am Wochenende bewohnt werden? Natürlich ohne fließend Wasser, Strom und Grube. Kommt da ein Siegel vor die Tür? Betreten verboten? :-?
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Brujadepaco
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von Brujadepaco »

rainer hat geschrieben:Vielen Dank, für die Info, Anna.
Habe ich das richtig gelesen und begriffen: relevant also nur für (Zitat) -
Valencia: Gebäude die ein Alter von 50 Jahren haben und mehr.
Frequenz der Inspektionen: Jedes 5. Jahr
Murcia: Bisher ohne Reglementierungen


Mit anderen Worten: im Land Valencia, als normaler Urbanisationsbewohner, also sicherlich eines Hauses jünger als 50 Jahre, somit nicht betroffen?
Ja, Rainer, das hast Du richtig verstanden, denn ich denke mir, dass die meisten Urbanisations Häuser noch keine 50 Jahre auf dem Buckel haben.

@Olivia: Was geschieht wenn der Eigentümer die Sanierung seines hauses nicht bezahlen kann, kann ich Dir im Moment noch nicht beantworten, aber ich werde mich bemühen um Antwort.
Liebe Grüsse Anna
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von baufred »

... damit der Blutdruck sich noch etwas zum Wochenende erhöht:

Palma de Mallorca hat bereits die Austellfristen des ITE-Zertifikats mit Baujahren bis 1993 und gestaffelten Fälligkeiten erweitert ... ergo, Beschäftigungstherapie und Einnahmequellen sind bereits geschaffen. Mal sehen wie sich Valencia aufstellt und wann uns der Krug erreicht ... :-?

Info: http://www.palmademallorca.es/portal/PA ... anguage=de
... das Original-Dekret ist auf der HP des "Ajuntaments de Palma" als PDF-Datei downloadbar ...
Saludos -- baufred --
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Oliva B.
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Re: NEUES GESETZ IN SPANIEN TÜV ABNAHME HAUS

Beitrag von Oliva B. »

Von wegen für Gebäude, die älter als 50 Jahre sind...
baufred hat geschrieben:... damit der Blutdruck sich noch etwas zum Wochenende erhöht:

Palma de Mallorca hat bereits die Austellfristen des ITE-Zertifikats mit Baujahren bis 1993 und gestaffelten Fälligkeiten erweitert ...
Dort geht es, wie du bereits geschrieben hast, auch jüngeren Gebäuden an den Kragen.
Wenn das Gesetz dort greift, dann wird auch es auch hier nicht mehr lange dauern. Davon werden viele Ferienhausbesitzer an der Costa Blanca getroffen werden. :roll: :
Ayuntamiento von Palma de Mallorca hat geschrieben:Gebäude, die zwischen 1966 und 1970 erbaut wurden .................................. bis zum 31/12/2016
Gebäude, die zwischen 1971 und 1980 erbaut wurden .................................. bis zum 31/12/2017
Gebäude, die zwischen 1981 und 1993 erbaut wurden .................................. bis zum 31/12/2018
Interessant, was da auch über die Gebühren steht:
Ayuntamiento von Palma de Mallorca hat geschrieben:Gebühr und Zahlungsmodalität
Gebühr für städtebaubezogene Dienstleistungen (Konzept 312-02 ):
Bei dringlichen Baumassnahmen, die sich aus dem Bericht der technischen Gebäudeinspektion ergeben, richtet sich der Betrag nach der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres
Quelle - wobei ich staune, dass diese Info nicht nur auf Català und Español, sondern auch auf Englisch und Deutsch erhältlich ist.
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