Das Ganze ist noch komplizierter...das Auto ist nicht mein Eigentum, sondern steht momentan noch im Eigentum eines Verwandten, der in Deutschland im Pflegeheim liegt und überhaupt nicht mehr nach Spanien kommen wird (ich habe eine Generalvollmacht). Ich bräuchte das Certificado also für diese Person und nicht für mich...soll ich (womöglich mehrmals im Jahr) mit dem Vertrag des Pflegeheims nachweisen, dass derjenige gar nicht in Spanien ist?...Dann fragen sich die Behörden doch, warum ich dann überhaupt das Certificado brauche. Und wenn ich sage, es ist für mich, dann bekomme ich es nicht, weil ich weder eine NIE habe, noch im Eigentum des Autos bin. Ich bin ja derzeit nur als "Gast" da sozusagen.
Formulario EX 15
- Corinna
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Re: Formulario EX 15
@FridaAmarilla und josefine:
Das Ganze ist noch komplizierter...das Auto ist nicht mein Eigentum, sondern steht momentan noch im Eigentum eines Verwandten, der in Deutschland im Pflegeheim liegt und überhaupt nicht mehr nach Spanien kommen wird (ich habe eine Generalvollmacht). Ich bräuchte das Certificado also für diese Person und nicht für mich...soll ich (womöglich mehrmals im Jahr) mit dem Vertrag des Pflegeheims nachweisen, dass derjenige gar nicht in Spanien ist?...Dann fragen sich die Behörden doch, warum ich dann überhaupt das Certificado brauche. Und wenn ich sage, es ist für mich, dann bekomme ich es nicht, weil ich weder eine NIE habe, noch im Eigentum des Autos bin. Ich bin ja derzeit nur als "Gast" da sozusagen.

Das Ganze ist noch komplizierter...das Auto ist nicht mein Eigentum, sondern steht momentan noch im Eigentum eines Verwandten, der in Deutschland im Pflegeheim liegt und überhaupt nicht mehr nach Spanien kommen wird (ich habe eine Generalvollmacht). Ich bräuchte das Certificado also für diese Person und nicht für mich...soll ich (womöglich mehrmals im Jahr) mit dem Vertrag des Pflegeheims nachweisen, dass derjenige gar nicht in Spanien ist?...Dann fragen sich die Behörden doch, warum ich dann überhaupt das Certificado brauche. Und wenn ich sage, es ist für mich, dann bekomme ich es nicht, weil ich weder eine NIE habe, noch im Eigentum des Autos bin. Ich bin ja derzeit nur als "Gast" da sozusagen.
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Re: Formulario EX 15
Liebe Corinna,
es gibt Leute, die besorgen sich eine NIE, damit sie im Urlaub mit einem spanischen Handy telefonieren können.
Beim nächsten Mal fährst du einfach nach Denia und beantragst deine NIE, die du dir dann beim übernächsten Mal ganz entspannt abholen kannst. Die hilft dir oftmals weiter - auch als Gast.
es gibt Leute, die besorgen sich eine NIE, damit sie im Urlaub mit einem spanischen Handy telefonieren können.
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Re: Formulario EX 15
Hallo Margit und Elke,
Ja, das habe ich mir auch schon gedacht...mit eigener NIE wär vieles leichter...werde ich mir wohl nächstes Mal tatsächlich endlich holen.
LG Corinna
Ja, das habe ich mir auch schon gedacht...mit eigener NIE wär vieles leichter...werde ich mir wohl nächstes Mal tatsächlich endlich holen.
LG Corinna
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Re: Formulario EX 15
Hallo Corinna, die NIE kannst Du auch in Deutschland über das spanische Konsulat beantragen, dann mußt Du nicht warten, bist Du wieder hier bist.Corinna hat geschrieben:werde ich mir wohl nächstes Mal tatsächlich endlich holen.
- Corinna
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Re: Formulario EX 15
N.I.E hin oder her...
...zum Thema Certificado de No Residencia
habe ich beschlossen, dieser Schikane (etwas anderes ist es meiner Meinung nach nicht, da man ja eigentlich alleine mit der N.I.E schon die Ausländereigenschaft nachweisen kann) so schnell wie möglich ein Ende zu setzen.
Ich werde das Auto mit spanischem Kennzeichen verkaufen und stattdessen ein Auto mit deutscher Zulassung nach Spanien stellen...dann muss ich keine Steuerbescheinigung, kein Certificado, keine Vollmacht und weiß der Kuckuck, was noch mitschleppen und dann entfällt auch der jährliche ITV;-)
Selbst wenn ein Auto mit deutscher Zulassung ununterbrochen (mit Ausnahme der Fahrt zum deutschen TÜV alle 2 Jahre) in Spanien steht, kann damit ja noch lange nicht eine länger als 3-monatige Anwesenheit bewiesen werden (ich glaube, das wurde hier schon mal diskutiert). Die de facto auch nicht vorläge. Ich werde ja mit dem Flugzeug oder einem anderen Auto von/nach Deutschland fahren. Um diese Problematik aber im Ansatz zu umgehen...werde ich das Auto eben während meiner Abwesenheit in die Garage stellen. Problem gelöst;-)
Außerdem könnten ja während meiner Abwesenheit theoretisch auch Freunde von mir das Auto nutzen und auch das Haus (soviel zum Thema der Kontrollmöglichkeit der Behörden mittels Wasser-/Stromverbrauch etc.
).
Und was hat der spanische Staat nun davon? Nichts.
Sorry, bin in der Wut etwas vom Thema abgewichen
...zum Thema Certificado de No Residencia
Ich werde das Auto mit spanischem Kennzeichen verkaufen und stattdessen ein Auto mit deutscher Zulassung nach Spanien stellen...dann muss ich keine Steuerbescheinigung, kein Certificado, keine Vollmacht und weiß der Kuckuck, was noch mitschleppen und dann entfällt auch der jährliche ITV;-)
Selbst wenn ein Auto mit deutscher Zulassung ununterbrochen (mit Ausnahme der Fahrt zum deutschen TÜV alle 2 Jahre) in Spanien steht, kann damit ja noch lange nicht eine länger als 3-monatige Anwesenheit bewiesen werden (ich glaube, das wurde hier schon mal diskutiert). Die de facto auch nicht vorläge. Ich werde ja mit dem Flugzeug oder einem anderen Auto von/nach Deutschland fahren. Um diese Problematik aber im Ansatz zu umgehen...werde ich das Auto eben während meiner Abwesenheit in die Garage stellen. Problem gelöst;-)
Außerdem könnten ja während meiner Abwesenheit theoretisch auch Freunde von mir das Auto nutzen und auch das Haus (soviel zum Thema der Kontrollmöglichkeit der Behörden mittels Wasser-/Stromverbrauch etc.
Und was hat der spanische Staat nun davon? Nichts.
Sorry, bin in der Wut etwas vom Thema abgewichen
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Re: Formulario EX 15
Hallo Corinna, kann man ja gut lesen, dass Du gerade sauer bist.Corinna hat geschrieben:N.I.E hin oder her...
...zum Thema Certificado de No Residenciahabe ich beschlossen, dieser Schikane (etwas anderes ist es meiner Meinung nach nicht, da man ja eigentlich alleine mit der N.I.E schon die Ausländereigenschaft nachweisen kann) so schnell wie möglich ein Ende zu setzen.
Ich werde das Auto mit spanischem Kennzeichen verkaufen und stattdessen ein Auto mit deutscher Zulassung nach Spanien stellen...dann muss ich keine Steuerbescheinigung, kein Certificado, keine Vollmacht und weiß der Kuckuck, was noch mitschleppen und dann entfällt auch der jährliche ITV;-)
Selbst wenn ein Auto mit deutscher Zulassung ununterbrochen (mit Ausnahme der Fahrt zum deutschen TÜV alle 2 Jahre) in Spanien steht, kann damit ja noch lange nicht eine länger als 3-monatige Anwesenheit bewiesen werden (ich glaube, das wurde hier schon mal diskutiert). Die de facto auch nicht vorläge. Ich werde ja mit dem Flugzeug oder einem anderen Auto von/nach Deutschland fahren. Um diese Problematik aber im Ansatz zu umgehen...werde ich das Auto eben während meiner Abwesenheit in die Garage stellen. Problem gelöst;-)
Außerdem könnten ja während meiner Abwesenheit theoretisch auch Freunde von mir das Auto nutzen und auch das Haus (soviel zum Thema der Kontrollmöglichkeit der Behörden mittels Wasser-/Stromverbrauch etc.).
Und was hat der spanische Staat nun davon? Nichts.
Sorry, bin in der Wut etwas vom Thema abgewichen
Aber jetzt sei mal wieder ruhig und gelassen, denn eine NIE hast Du ja hier auch wenn Du als Deutscher stetig in Spanien lebst, wie ich zum Beispiel. Daraus lässt sich nicht erkennen ob Du Resident oder Nicht-Resident bist.
Bezüglich Deutsches Auto mit deutschem Nummernschild........verpasse bitte nicht die TÜV Termine in Deutschland, denn dann hast Du keinen Versicherungsschutz mehr, falls ein Unfall passiert.
Bezüglich Kontrollen bei Vermietung des Hauses..................so g a n z blöd sind die Spanier ja auch nicht und im Falle eines Falles es sind Mieter drin...........es kommt ein netter Herr vorbei, mit amtlichem Ausweis, der sich sogar sprachtechnisch verständlich machen kann und Deine Mieter sozusagen "ausfragt", was glaubst Du werden die Mieter sagen???
Liebe Grüsse Anna
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Re: Formulario EX 15
Hallo Anna,
wie meinst Du das mit den Mietern? Ich möchte ja nicht vermieten, sondern höchstens Freunde einladen (also ohne Miete zu verlangen)...und meine Freunde können ja theoretisch auch mein deutsches Auto benutzen...DAS kann ja nun wirklich nicht verboten sein. Oder doch?
LG Corinna
wie meinst Du das mit den Mietern? Ich möchte ja nicht vermieten, sondern höchstens Freunde einladen (also ohne Miete zu verlangen)...und meine Freunde können ja theoretisch auch mein deutsches Auto benutzen...DAS kann ja nun wirklich nicht verboten sein. Oder doch?
LG Corinna
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TorreHoradada
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Re: Formulario EX 15
Sicher könn(t)en sie.Corinna hat geschrieben:... sondern höchstens Freunde einladen (also ohne Miete zu verlangen)...und meine Freunde können ja theoretisch auch mein deutsches Auto benutzen...DAS kann ja nun wirklich nicht verboten sein. Oder doch?![]()
LG Corinna
Bist Du Dir da auch ganz sicher ob eben dann nicht auch die Verweildauer des PKW mit deutschem Kennzeichen zugrunde gelegt wird?
Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde,
mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde
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Re: Formulario EX 15
Passt zwar nicht ganz zum eigentlichen Thema Formulario EX 15, doch zum Thema "Kurzzeit-Vermietung von spanischen Immobilien (an Freunde, Bekannte, Familie)".Corinna hat geschrieben: Außerdem könnten ja während meiner Abwesenheit theoretisch auch Freunde von mir das Auto nutzen und auch das Haus (soviel zum Thema der Kontrollmöglichkeit der Behörden mittels Wasser-/Stromverbrauch etc.).
Und was hat der spanische Staat nun davon? Nichts.
Sorry, bin in der Wut etwas vom Thema abgewichen
Wenn auch erst in der "Diskussion", im Auge behalten sollten es alle, die das betreffen könnte:
http://www.coastrider.net/news/local-ne ... spain.html
- Corinna
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Re: Formulario EX 15
Nein, sicher bin ich mir da nicht, wer weiß, was dem spanischen Staat alles einfällt um die Ausländer zu vertreiben? Aber da das Auto normalerweise in der Garage parkt, also von außerhalb nicht sichtbar ist, sollte dieses Problem gelöst sein.TorreHoradada hat geschrieben:Sicher könn(t)en sie.Corinna hat geschrieben:... sondern höchstens Freunde einladen (also ohne Miete zu verlangen)...und meine Freunde können ja theoretisch auch mein deutsches Auto benutzen...DAS kann ja nun wirklich nicht verboten sein. Oder doch?![]()
LG Corinna
Bist Du Dir da auch ganz sicher ob eben dann nicht auch die Verweildauer des PKW mit deutschem Kennzeichen zugrunde gelegt wird?
"Before you diagnose yourself with depression or low self esteem, first make sure that you are not, in fact, just surrounding yourself with assholes." (William Gibson)
