@ chica :
Infos "im Groben" zu den Fragen hier:
Escritura & Co.
Dazu für Obra menor - da es sich i.d.R. um geringfügige Arbeiten, die sich kaum werterhöhend sondern nur werterhaltend auswirken, ist m.E. dafür nichts notwendig.
Für Obra mayor sieht es da auf jeden Fall anders aus. Was aber das Ayuntamiento im Einzelnen erwartet ist vom "Nasenfaktor" des Técnicos in der Oficina técnica/Urbanismo abhängig, und sollte im Detail erfragt werden.
Das Regularium dazu ist festgehalten für die Comunidad Valenciana hier:
Gesetz 3/2004, vom 30. Juni, über die Regelung des Baugeschehens, veröffentlicht im BOE Nr. 174 von Dienstag, den 20. Juli 2004, u.A. auch für die Bescheinigung über die Baubeendigung.
Info:
BOE 174/2004
Da beim Proyecto/Obra mayor hier in jedem Fall wertsteigernd auswirkt, ist immer die Meldepflicht als "Bringschuld" wirksam, u.A. mit Auswirkungen auf die > Grundsteuer IBI (Suma!) ... ein lokaler Gestor sollte sich hier im Einzelnen auskennen