Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
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betty-calpino
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Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von betty-calpino »

Hallo

Habe schon alle möglichen Text Passagen bei google eingeben werde aber nicht fündig

Aber vielleicht werde ich hier schlauer :idea:

Hatte heute mit einen anderen Verein ein Treffen , dort wurde uns von einen Herrn Berichtet , das er einen anderen EU-Land noch einen Wohnsitz hat. Und dort nicht gemeldet hat das er hier in Spanien ein Haus besitzt und ein Spanisches Konto

Ist das strafbar ?

Dachte immer das die EU Länder sich untereinander Austauschen :?:
Da müsste es doch raus kommen ?

Daher war ich sehr überrascht , das er so was behaupten kann , oder wollte er sich nur wichtig machen :-?

Das Thema würde mich Interessieren, da ich im Glauben war , zwischen den EU-Ländern gibt es eine Person abgleichung oder so was in der Art

Danke und Gute Nacht Betty
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Oliva B.
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Betty,

wer in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet hat, muss seinen Zweit- oder Erstwohnsitz im Ausland nicht in Deutschland melden. Wo denn auch? Beim Einwohneramt? :-?
Mehr dazu unterDeutsche Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.

Auch den spanischen Staat wird es nicht interessieren, ob seine Bürger irgendwo im Ausland Immobilien besitzen, da die Steuern und Abgaben in dem Land fällig werden, in dem das Eigentum liegt.

Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden... :-?
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betty-calpino
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von betty-calpino »

Oliva B. hat geschrieben:Hallo Betty,

wer in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet hat, muss seinen Zweit- oder Erstwohnsitz im Ausland nicht in Deutschland melden. Wo denn auch? Beim Einwohneramt? :-?
Mehr dazu unterDeutsche Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.

Auch den spanischen Staat wird es nicht interessieren, ob seine Bürger irgendwo im Ausland Immobilien besitzen, da die Steuern und Abgaben in dem Land fällig werden, in dem das Eigentum liegt.

Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden... :-?
Hallo Oliva B.

Es ging nicht um einen Deutschen , sondern aus einen anderen EU-Land
Es geht nicht darum seinen 2.ten Wohnsitz zu Melden

Er meinte er hätte es nicht Angegeben wegen der Steuer , daher meine Frage

muss man ein Haus das man besitzt in Beide EU-Länder Steuerlich Angeben ?

Saludo Betty
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pedrokw
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von pedrokw »

hallo Betty,

das kann ich mir nicht vorstellen, denn für eine Immobilie zahlt man Steuern und Abgaben in dem Land wo sich die Immo befindet - also wer sollte sich dafür interessieren. Noch nicht einmal im Erbfall, da ebenfalls die Erbschaftssteuer in dem jeweiligen Land zu zahlen ist.
Ich vermute die Aussage bezog sich auf eine Immo, die "schwarz" gekauft wurde .... :-\ ... aber auch da gilt s.o. .... es könnte sich aber der heimische Fiskus dafür interessieren wo das Geld dafür herkam .... :mrgreen:

Frag doch 'mal genauer nach was gemeint ist ....

saludos - bis dann >>>
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betty-calpino
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von betty-calpino »

pedrokw hat geschrieben:hallo Betty,

das kann ich mir nicht vorstellen, denn für eine Immobilie zahlt man Steuern und Abgaben in dem Land wo sich die Immo befindet - also wer sollte sich dafür interessieren. Noch nicht einmal im Erbfall, da ebenfalls die Erbschaftssteuer in dem jeweiligen Land zu zahlen ist.
Ich vermute die Aussage bezog sich auf eine Immo, die "schwarz" gekauft wurde .... :-\ ... aber auch da gilt s.o. .... es könnte sich aber der heimische Fiskus dafür interessieren wo das Geld dafür herkam .... :mrgreen:

Frag doch 'mal genauer nach was gemeint ist ....

saludos - bis dann >>>
Hallo Pedrokw

Das mit den Steuern kenne ich ja auch.
Beim nächsten Treffen werde ich mal Nachfragen

Denke er wollte sich nur wichtig machen, aus welchen Grund auch immer :-?

Aber wie kann man ein Haus Schwarz kaufen ?
Geht doch gar nicht !

Haben auch vor kurzen ein 2tes Haus gekauft, und da macht der Makler alle Schritte Automatisch !

Überprüfungen (wg. Altschulden) ,Eintragung des Besitzers , Steuer .......

Saludo
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pedrokw
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von pedrokw »

Liebe Betty,

ich werde dir via PN antworten - bitte etwas Geduld - bin im Stress ...

Gruß - bis dann >>>
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von betty-calpino »

pedrokw hat geschrieben:Liebe Betty,

ich werde dir via PN antworten - bitte etwas Geduld - bin im Stress ...

Gruß - bis dann >>>
Hallo pedrokw

Danke >:d<

Saludo Betty
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von Burkhard »

Es kommt sicherlich darauf an, ob er mit dem Grundbesitz auch Einnahmen hat (z.B. durch Vermietung usw.), dann wären diese Einnahmen natürlich zu versteuern. Gleiches gilt für Kapialvermögen, welches sich im Ausland befindet und Zinsen bringt.
Strafbar kann es in Spanien sicherlich nicht sein, einen 2. Wohnsitz zu unterhalten. Bei Grundbesitz weiß der Staat eh Bescheid und die jährlichen Abgaben sind ja auch zu entrichten.
Ich kann mir jedoch nciht vorstellen, dass ein ein EU - Land gibt, in dem man sich strafbar macht, dass man einen 2. Wohnsitz im Ausland nicht angibt. um was für ein EU-Land handelt es sich denn?
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von pedrokw »

Burkhard: Es kommt sicherlich darauf an, ob er mit dem Grundbesitz auch Einnahmen hat (z.B. durch Vermietung usw.), dann wären diese Einnahmen natürlich zu versteuern.
Jo! Wenn der Grundbesitz in Spanien ist, dann aber an den spanischen Fiskus bitte .....

Gruss - bis dann >>>
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Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?

Beitrag von Florecilla »

Bist mir zuvor gekommen, Pedro.

Die Steuern, die auf Mieteinnahmen zu entrichten sind, werden ja in Spanien bezahlt. Im übrigen bezahlt man als nicht residenter Immobilienbesitzer eine Einkommensteuer (Impuesto de la Renta de No Residentes), bei der als Bemessungsgrundlage der Katasterwert zugrunde gelegt wird.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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