Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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Oliva B.
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Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Beitrag von Oliva B. »

Am 25. November trat in Spanien ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, wo unter anderem auch die Strafsätze angehoben wurden. Die neue Staffelung:
-Leichte Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung kosten bis zu 100 Euro
-mittelschwere Vergehen bis zu 200 Euro
-schwere Vergehen werden mit bis zu 500 Euro geahndet.

Verkehrsvergehen können nun schneller bestraft und die Verkehrsstrafen rascher eingetrieben werden als früher. Die Bußgelder können endlich auch mit der Kreditkarte bezahlen. Bonbon: Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Ausstellung der Strafe erhält der Verkehrssünder 50 Prozent Rabatt. Na, wenn das kein Schnäppchen ist…

Viele Urlauber erkunden die Gegend mit dem Leihwagen. Auch im Ausland unterliegen sie dem dortigen Verkehrsrecht (wie Tempolimit, Vorfahrtsregeln etc.). Deshalb empfiehlt der ADAC, sich noch vor Urlaubsantritt die Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu studieren. Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, sollte auch die Regeln der Transitländer beachten, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…

Danach gehören zu den wichtigsten Verkehrsregeln:
-Handytelefonate sind während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage erlaubt
-Handy- und Radiobetrieb ist an Tankstellen verboten
-Kinder unter drei Jahren müssen auf Kindersitzen untergebracht werden
-Beim Verlassen des PARKENDEN Fahrzeuges am Straßenrand muss die reflektierende Warnweste getragen werden
-Höchstgeschwindigkeiten betragen auf der Autobahn 120 km/h,
auf der Landstraße 100 km/h und
in der Ortschaft 50 km/h
-In den „zonas azules“ können Fahrzeuge ohne Vorwarnung abgeschleppt werden, wenn kein Parkticket vorhanden ist oder die Parkzeit um mehr als das Doppelte überschritten wurde.
Policia Local.JPG
Führerscheinentzug ist künftig nur per Gerichtsbeschluss möglich, es sei denn der Autofahrer hat die maximal erlaubte Punktezahl erreicht.

Weitere Hinweise findet ihr unterWas ist bei der Anreise an die Costa Blanca zu beachten?
Gast6
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Re: Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Beitrag von Gast6 »

Beim Verlassen des PARKENDEN Fahrzeuges am Straßenrand muss die reflektierende Warnweste getragen werden
Wie ist das zu verstehen???
Auch in Ortschaften? :-\
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Oliva B.
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Re: Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Beitrag von Oliva B. »

gerardo hat geschrieben:
Beim Verlassen des PARKENDEN Fahrzeuges am Straßenrand muss die reflektierende Warnweste getragen werden
Wie ist das zu verstehen???
Auch in Ortschaften? :-\
Wohl kaum, Gerardo. :mrgreen: War aber etwas missverständlich ausgedrückt.


Sicherheitsweste - Vorschrift für SPANIEN
Bereits seit dem 1. Juli 2004 muss jeder Kraftfahrzeugfahrer in Spanien in seinem Fahrzeug eine reflektierende Sicherheitsweste mitführen.
Der ADAC schreibt dazu:
In Spanien ist das Tragen von Warnwesten für den Fall vorgeschrieben, dass die Insassen das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Generell gilt, dass aus Sicherheitsgründen immer so viele Westen vorhanden sein sollten, wie sich Insassen im Fahrzeug befinden, auch wenn gesetzlich nur eine Weste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist.
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Florecilla
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Re: Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Beitrag von Florecilla »

Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber gerade zur Urlaubszeit immer wieder aktuell. Der Auto Club Europa ACE hat heute die folgende Pressemeldung veröffentlicht:


EU-Urlaubsländer: Vorschriften für Autofahrer vielfach unterschiedlich

Stuttgart (ACE) 24. Juni 2011 – Einiges Europa? Von wegen. Auch bei Verkehrsregeln für Autofahrer gilt: Es lebe der Unterschied. Der ACE Auto Club Europa hat jetzt auf teils gravierende Abweichungen in den nationalen Regelwerken für Autofahrer hingewiesen und rät, sich vor einem Grenzübertritt mit der Verkehrsrechtlage im Besucherland vertraut zu machen. In Schweden beispielsweise dürfen Autofahrer während der Fahrt auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren und müssen auch keine Warnweste dabei haben. In Frankreich wird die auf Tempo 130 km/h begrenzte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen situativ noch weiter eingeschränkt: Hier gilt bei Nässe eine gesetzlich fixierte Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h; an dieses Tempolimit müssen sich unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit generell auch Führerscheinnovizen in den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis halten. Ein besonders leuchtendes Beispiel für eine überbordende Regulierungswut liefern Spanien, Tschechien und Kroatien. Dort müssen laut ACE immer Ersatzlampen fürs Auto mitgeführt werden. Die helle Erleuchtung trifft für den Fall der Fälle allerdings nur jene, die im Handschuhfach eine verständliche Montageanleitung des Pkw-Herstellers mitführen, wobei dies wiederum weder empfohlen noch vorgeschrieben wird.

Achtung: Nach wie vor gilt auf spanischen Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h !!!
Saludos,
Florecilla (Margit)


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