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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Ich muß meine deutsche Renten hier in Spanien versteuern, wobei von der gesetzlichen Rente und einer Rente des Arbeitgebers ein geringer Steueranteil vorab in Deutschland einbehalten wird. Bei der Privatrente wird vorab in Deutschland keine Steuer abgezogen.
Mein Mann ist Pensionär und muß in Spanien keine Steuern bezahlen. Er braucht nur von Zeit zu Zeit eine Bestätigung, daß er hier nichts verdient.
Bei unsere gemeinsamen Steuererklärung in Deutschland wurde meine spanische Steuererklärung beigefügt sowie ein Schreiben, daß ich alles in Spanien bereits versteuert habe. In der deutschen Steuererklärung wurde von mir kein Einkommen etc. angegeben. Das war für das Jahr 2024. Vielleicht hat sich das für die Steuererklärung 2025 event. verändert.
Wir bekamen vor Jahren allerdings ein Schreiben von der spanischen Steuerbehörde, die eine immense Steuernachzahlung bezüglich der Pension meines Mannes haben wollte. Dies wurde aber von unserem Steuerberater "verhindert". Allerdings war die Widerspruchszeit sehr kurz und man hatte, nach einer ersten Ablehnung, nur noch ein Mal die Möglichkeit dem Bescheid zu widersprechen und auf einen positiven Ausgang zu hoffen. Das war in der Zeit, in der der spanische Staat versuchte, auch Steuern für Pensionen einzufordern und man dies überall nachlesen konnte.
Mein Mann ist Pensionär und muß in Spanien keine Steuern bezahlen. Er braucht nur von Zeit zu Zeit eine Bestätigung, daß er hier nichts verdient.
Bei unsere gemeinsamen Steuererklärung in Deutschland wurde meine spanische Steuererklärung beigefügt sowie ein Schreiben, daß ich alles in Spanien bereits versteuert habe. In der deutschen Steuererklärung wurde von mir kein Einkommen etc. angegeben. Das war für das Jahr 2024. Vielleicht hat sich das für die Steuererklärung 2025 event. verändert.
Wir bekamen vor Jahren allerdings ein Schreiben von der spanischen Steuerbehörde, die eine immense Steuernachzahlung bezüglich der Pension meines Mannes haben wollte. Dies wurde aber von unserem Steuerberater "verhindert". Allerdings war die Widerspruchszeit sehr kurz und man hatte, nach einer ersten Ablehnung, nur noch ein Mal die Möglichkeit dem Bescheid zu widersprechen und auf einen positiven Ausgang zu hoffen. Das war in der Zeit, in der der spanische Staat versuchte, auch Steuern für Pensionen einzufordern und man dies überall nachlesen konnte.
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Es geht darum, dass in dem Doppelbesteuerungsabkommen Artikel 18.3 davon gesprochen wird, dass Beamte, die früher bei einer Firma gearbeitet haben, die wirtschaftliche Interessen vertritt, in Spanien versteuert werden müssen. Telekom und Post fallen darunter. Das schlimme ist, dass die Deutschen Oberfinanzdirektionen plötzlich der selben Meinung sind. Nun werden wir auf horenden Steuernachzahlung sitzen bleiben und keine Ahnung, wie man das bezahlen soll. Meine Pension ist leider nicht so hoch. Aber es sieht nicht so aus, als wenn man das abwenden könnte. Ich bin ziemlich am Boden. Man wird nicht gerichtlich dagegen argumentieren können, wenn selbst die deutschen Behörden der selben Meinung sind. Keine Chance. Da könnte man erst einmal in Deutschland durch alle Instanzen gehen und dann wahrscheinlich noch durch die spanischen. Wer soll das bezahlen?
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Ich bin jetzt nach vier Jahren harter Arbeit an meinem Haus, endlich so gut wie fertig und dachte, nun könnte ich es genießen. Jetzt weiß ich nicht einmal ob ich es behalten kann.
Aber wir können nichts dafür. Und haben auch keinerlei Vorteile gehabt, im Gegenteil. Ich wollte nie zur Telekom, der Staat hat mich dazu gezwungen.
Das Finanzamt in Deutschland hat mir damals gesagt, dass unsere Pensionen nach dem DBA in Deutschland versteuert werden und das ist auch jedes Jahr so passiert. Ich habe mir die entsprechende Bescheinigung jedes Jahr vom spanischen Finanzamt geholt und niemand ist auf die Idee gekommen, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Plötzlich bekomme ich dieses Schreiben vom Finanzamt Bonn und alles ist anders.
Aber wir können nichts dafür. Und haben auch keinerlei Vorteile gehabt, im Gegenteil. Ich wollte nie zur Telekom, der Staat hat mich dazu gezwungen.
Das Finanzamt in Deutschland hat mir damals gesagt, dass unsere Pensionen nach dem DBA in Deutschland versteuert werden und das ist auch jedes Jahr so passiert. Ich habe mir die entsprechende Bescheinigung jedes Jahr vom spanischen Finanzamt geholt und niemand ist auf die Idee gekommen, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Plötzlich bekomme ich dieses Schreiben vom Finanzamt Bonn und alles ist anders.
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Das ist zur Zeit wieder eine Masche des spanischen Finanzamt. Auf keinen Fall zahlen. Es gibt genügend Fälle wo die Unrechtmäßigkeit der Forderungen festgestellt wurde, das wird vom spanischen Staat wohl alle paar Jahre erneut versucht.
Evtl. gezahlte Beträge erhältst du nie urück.
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ich verspreche nichts, und das halte ich auch
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Hola,
vielleicht wäre das hilfreich?
https://www.costanachrichten.com/servic ... 85088.html
Saludos
Sabine
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Aber diesmal geht es von den deutschen Behörden aus, das ist etwas Anderes. Ich kann in Deutschland keine Steuererklärung mehr machen. Dann müsste ich in D Prozesse führen und in Spanien auch. Das kann ich nicht bezahlen und außerdem gehe ich dann in Spanien das Risiko ein eine Strafe von 100% für die letzten 4 Jahre zahlen zu müssen. Dann bin ich komplett ruiniert. Alleine das Risiko kann ich nicht eingehenbasi hat geschrieben: ↑Di 27. Jan 2026, 00:35 Das ist zur Zeit wieder eine Masche des spanischen Finanzamt. Auf keinen Fall zahlen. Es gibt genügend Fälle wo die Unrechtmäßigkeit der Forderungen festgestellt wurde, das wird vom spanischen Staat wohl alle paar Jahre erneut versucht.
Evtl. gezahlte Beträge erhältst du nie urück.
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Es geht um den Abs.3 von Art. 18:
(3) Wirtschaftliche Tätigkeit
Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sowie Ruhegehälter für Dienste, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats, einer seiner Ländereinheiten oder einer ihrer Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 14, 15, 16 oder 17 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Künstler und Sportler, Ruhegehälter) anzuwenden.
Bei den Post- und Telekom Nachfolgeunternehmen ist das der Fall.
Deutschland nimmt nun keine Steuererklärungen mehr an. Das bleibt mir ein anderes übrig, als in Spanien Steuer zu bezahlen?
Wie gesagt, lange Prozesse, kann ich mir nunmal nicht leisten
(3) Wirtschaftliche Tätigkeit
Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sowie Ruhegehälter für Dienste, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats, einer seiner Ländereinheiten oder einer ihrer Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 14, 15, 16 oder 17 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Künstler und Sportler, Ruhegehälter) anzuwenden.
Bei den Post- und Telekom Nachfolgeunternehmen ist das der Fall.
Deutschland nimmt nun keine Steuererklärungen mehr an. Das bleibt mir ein anderes übrig, als in Spanien Steuer zu bezahlen?
Wie gesagt, lange Prozesse, kann ich mir nunmal nicht leisten
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Wenn es so ist, daß deine Pension auf Grund deiner Tätigkeit versteuert werden muß und es keine andere Möglichkeit gibt, sollte dein Steuerberater vorab zumindest eine (kleine) Ratenvereinbarung, unter Vorbehalt, mit dem Finanzamt vereinbaren. Du zeigst somit deinen guten Willen und hast vorab Ruhe. Die Behörden, sowohl in Spanien als auch in Deutschland, sind ziemlich schnell, beantragen einen Titel und dein Bankkonto kann gepfändet bzw. gesperrt werden. Auch kann eine Sicherungshypothek auf dein Haus eingetragen werden. Deshalb würde ich schnellstmöglich handeln und den Kopf nicht in den Sand stecken. Aber trotz allem würde ich, auch die Raten, nur unter Vorbehalt zahlen, falls sich rückwirkend wieder alles als "unrichtig oder auslegungssache" herausstellt.
Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Da der Herr Blasco aus den Costa Nachrichten ja schon seit 2021 protestiert, muss man wohl davon ausgehen, dass es noch keine Klärung gegeben hat. Und es ist leider auch richtig, dass der spanische Staat kein Kind von Traurigkeit bei eventuellen Geldstrafen ist und in letzter Instanz dann auch zur Einfrierung des Vermögens per Embargo greift, so dass man plötzlich ganz dumm dasteht, wenn sogar laufende Kosten nicht mehr vom Konto abgebucht werden können.
https://sede.agenciatributaria.gob.es/S ... bargo.html
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Saludos,
Chris
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?
Vielleicht sollte man aus dem Grund besser kein Vermögen auf einem spanischen Konto lagern, sondern besser im Ausland bzw. in D?
Ich frage für einen Freund ...
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... Et het noch emmer joot jejange

