... fangen wir doch mal die Interpretation an
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
:
... als fest installiertes Gerät gehört jedwede Anlagentechnik immer zum Gebäude
![Exclamation :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
... wogegen eine Waschmaschine ein mobiler Einrichtungsgegenstand ist und damit per se nicht als Gebäudepart zu betrachten ist
![Idea :idea:](./images/smilies/icon_idea.gif)
...
Ein Solarpaneel gehört auf jeden Fall zur Haustechnik des Gebäudes und sichert/verbessert als Festinstallation die "Wertigkeit" des Gebäudes ... da die Nutzungseinheit > Gebäude + Haustechnik - wie auch alle anderen bereits erbrachten Bauleistungen - im Verbund >
Material + Arbeitslohn eine "Werteinheit" im Gebäudewert darstellen, ist - egal ob Belege dafür vorhanden sind oder nicht - zumindest ein Vergleichswert/Wiederbeschaffungwert + Montageleistung in der Solicitud de Obra Menor einzutragen ... btw. gleiche "Systematik" gilt ebenso in Deutschland
Zu beachten: es bleibt natürlich der genehmigenden Behörde überlassen, bei "Geringfügigkeit" der Kosten des zu genehmigenden Leistungsumfangs > Material + Lohn eine pauschale Mindestgebühr zu erheben ....
Mal als bereits vor Jahren ausgeführtes Beispiel > meine Badsanierung in Eigenleistung
- ohne Kostenangebot und ohne bereits eingekauftes Material wurden von mir mit Mengenangaben und einem mittleren geschätzten "Ladenpreis" alle Materialien > Fliesen + Mosaik, Fliesenkleber, Waschbecken, WC-Becken im Antragsformular mit einleitender Kurzbeschreibung des Gesamtumfanges als Zusammenstellung "bepreist" und der erforderliche Arbeitsaufwand mit ca. 40 Arbeitsstunden angegeben - wie bereits geschrieben, wurde im Urbanismo ein "imaginärer" Stundenlohn angesetzt und damit die Arbeitskosten ermittelt
![Idea :idea:](./images/smilies/icon_idea.gif)
und die Gesamtkosten als Basis für die Ermittlung der Genehmigungsgebühr benutzt ...