da mich meine eigenen Recherchen noch nicht so weit gebracht haben bzw. ich noch ein paar "offizielle" Antworten abwarte, würde ich gerne Eure Erfahrungen abfragen

Und zwar geht es um einige aufenthaltsrechtliche Fragestellungen. Vielleicht hat ja jemand eigene Erfahrungen oder Tipps, wie man das am besten anstellt.
Vorab: wir sind eine kleine Familie, unsere Tochter wird zum geplanten Auswanderungszeitpunkt ca. 3 Jahre alt sein (Mitte/Ende 2022), und soll auch direkt dort eingeschult werden. Ich werde dann voraussichtlich Teilzeit in DE angestellt sein.
Nun die Fragen:
1. Wenn wir in Deutschland gemeldet bleiben für die Anfangszeit (einfach aus Sicherheits- und Einfachheitsgründen wie z.B. Leasing Auto mitnehmen usw.), geht das dann mit der Einschulung meines Kindes problemlos? Oder muss man da bestimmte Formalitäten erfüllen?
2. Wenn wir vorerst in Deutschland gemeldet bleiben, müssen wir dann theoretisch alle 3 Monate zurück oder wie genau wird das konkret geregelt / überwacht?
3. Mein Freund ist ein EU-Bürger, was genau gilt für ihn, falls wir uns direkt ummelden? Gibt es besondere Auflagen für Nicht-EU Bürger?
Wir sind momentan nicht verheiratet.
Bei Fragen, sehr gerne fragen.
Liebe Grüße