SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
- nurgis
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Das ist ja auch das, was ich ausdrücken wollte.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Guten Morgennixwielos hat geschrieben: ↑Do 7. Jan 2021, 20:49 Ja, die bekommst Du (so jedenfalls war es bei Nicole) ganz einfach und ohne Unterlagen, wenn Du zum für Dich zuständigen Centro de Salud gehst und Deine deutsche Versichertenkarte vorlegst. Die SIP gilt dann 5 Monate, verlängert wurde sie ihr ebenso unkompliziert.
Brauche ich nicht das Formular 121 von meiner Krankenkasse ?
Lg
- nixwielos
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Wie ich schon schrieb: wir brauchten außer der Versichertenkarte nichts!
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Meine deutsche Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass meine Versicherungskarte eine Europakarte ist und ich innerhalb Europa überall mit dieser Karte behandelt werde.Jonny70 hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 07:56Guten Morgennixwielos hat geschrieben: ↑Do 7. Jan 2021, 20:49 Ja, die bekommst Du (so jedenfalls war es bei Nicole) ganz einfach und ohne Unterlagen, wenn Du zum für Dich zuständigen Centro de Salud gehst und Deine deutsche Versichertenkarte vorlegst. Die SIP gilt dann 5 Monate, verlängert wurde sie ihr ebenso unkompliziert.
Brauche ich nicht das Formular 121 von meiner Krankenkasse ?
Lg
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- baufred
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
.... mit Einschränkungen :hundetraudl hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 13:27 Meine deutsche Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass meine Versicherungskarte eine Europakarte ist und ich innerhalb Europa überall mit dieser Karte behandelt werde.
>> zuerst erfordert diese Karte eine Registrierung per zeitlich befristeter SIP-Karte im span. Sozialsystem zwecks Kostenverrechnung mit deiner dtsch. KV.
>> und: in Spanien werden nur die Leistungen des üblichen span. Kassen-Leistungsumfangs erbracht ... und, der entspricht nicht vollumfänglich dem dtsch. Leistungspektrum
Hinweis: auch nach Ablauf der zeitl. Befristung, bitte die span. SIP-Karte nicht wegwerfen - sofern zwischenzeitlich nicht die dtsch. KV gewechselt wurde, erfolgt im Bedarfsfall mit der gleichen Registriernummer die Ausstellung einer neuen befristeten Karte ... haben wir bereits mehrfach sooo in Anspruch genommen .... von Centro de Salud bis Notaufnahme (Urgencias)
... ist aber alles im Info-Link im Detail beschrieben ...
Saludos -- baufred --
Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
baufred hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 14:10.... mit Einschränkungen :hundetraudl hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 13:27 Meine deutsche Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass meine Versicherungskarte eine Europakarte ist und ich innerhalb Europa überall mit dieser Karte behandelt werde.
>> zuerst erfordert diese Karte eine Registrierung per zeitlich befristeter SIP-Karte im span. Sozialsystem zwecks Kostenverrechnung mit deiner dtsch. KV.
>> und: in Spanien werden nur die Leistungen des üblichen span. Kassen-Leistungsumfangs erbracht ... und, der entspricht nicht vollumfänglich dem dtsch. Leistungspektrum
Hinweis: auch nach Ablauf der zeitl. Befristung, bitte die span. SIP-Karte nicht wegwerfen - sofern zwischenzeitlich nicht die dtsch. KV gewechselt wurde, erfolgt im Bedarfsfall mit der gleichen Registriernummer die Ausstellung einer neuen befristeten Karte ... haben wir bereits mehrfach sooo in Anspruch genommen .... von Centro de Salud bis Notaufnahme (Urgencias)
... ist aber alles im Info-Link im Detail beschrieben ...
Hallo
Was heißt das jetzt, besser das Formular 121 von der Krankenkasse mitbringen ?
Muss ich auch Berichte von meinen Ärzten mitnehmen ?
Lg Jonny
- baufred
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
... bitte bei geplanten langfristigen Aufenthalten die Empfehlungen im Link lesen ....
In unserem Fall ware es jeweils Kurzzeitaufenthalte in Spanien (6 Wochen) und keine gesundheitliche "Vorbelastungen" vor dem Aufenthalt ...
Vorsorglich mitgenommene Blanko-Formulare der KK wurden seinerzeit nicht weiter gebraucht ... hier würde ich den Empfehlungen der KK folgen ...
Fall 1: akute Gichtattacke in Notaufnahme
Fall 2: Gewebewasser im Kniegelenk (akut)
Fall 3: Nasenbeinbruch (vor Ort)
Alles im neuen KHS-Torrevieja der Seguridad Social mit Gesundheitskarte BEK (incl. EHIC) und dort vor Ort ausgestellter temporärer SIP ... > dazu: Fall 1 mit Weiterbehandlung (mit Bericht aus KH Torrevieja) im Centro de Salud in La Marina Urb.
EHIC Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card):
>> Infos per GOOGLE mit vielen Hintergrundinfos zu Deckung + Verwendung
Arztberichte für Behandlungsfortführung in Spanien machen nur Sinn:
a) wenn KK möglicherweise mit bestimmten KHS dort Vereinbarungen haben (Info von KV)
b) Arztberichte machen nur Sinn mit Fachübersetzungen zugelassener Übersetzer in Absprache mit KV
... ob das in jedem Fall funktioniert ist wohl ein Lotteriespiel und abhängig vom "Nasenfaktor" vor Ort - es geht ja schließlich um "Kohle" ... egal wer's bezahlt und wie's letztlich bezahlt wird ...
... noch ein wichtiger Punkt: ich spreche nach landläufiger Meinung weitestgehend perfekt Spanisch ... was in den genannte Fällen immer auf kurzem Weg zum Ziel führte ...
In unserem Fall ware es jeweils Kurzzeitaufenthalte in Spanien (6 Wochen) und keine gesundheitliche "Vorbelastungen" vor dem Aufenthalt ...
Vorsorglich mitgenommene Blanko-Formulare der KK wurden seinerzeit nicht weiter gebraucht ... hier würde ich den Empfehlungen der KK folgen ...
Fall 1: akute Gichtattacke in Notaufnahme
Fall 2: Gewebewasser im Kniegelenk (akut)
Fall 3: Nasenbeinbruch (vor Ort)
Alles im neuen KHS-Torrevieja der Seguridad Social mit Gesundheitskarte BEK (incl. EHIC) und dort vor Ort ausgestellter temporärer SIP ... > dazu: Fall 1 mit Weiterbehandlung (mit Bericht aus KH Torrevieja) im Centro de Salud in La Marina Urb.
EHIC Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card):
>> Infos per GOOGLE mit vielen Hintergrundinfos zu Deckung + Verwendung
Arztberichte für Behandlungsfortführung in Spanien machen nur Sinn:
a) wenn KK möglicherweise mit bestimmten KHS dort Vereinbarungen haben (Info von KV)
b) Arztberichte machen nur Sinn mit Fachübersetzungen zugelassener Übersetzer in Absprache mit KV
... ob das in jedem Fall funktioniert ist wohl ein Lotteriespiel und abhängig vom "Nasenfaktor" vor Ort - es geht ja schließlich um "Kohle" ... egal wer's bezahlt und wie's letztlich bezahlt wird ...
... noch ein wichtiger Punkt: ich spreche nach landläufiger Meinung weitestgehend perfekt Spanisch ... was in den genannte Fällen immer auf kurzem Weg zum Ziel führte ...
Saludos -- baufred --
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Hallo
In dem Link von Baufred
https://magwilhelm.eu/alles-wichtige-zu ... n-spanien/
Wird aber geschrieben dass man sehr wohl
Residencia und Empadronamiento vorlegen müsse was stimmt nun ?
In dem Link von Baufred
https://magwilhelm.eu/alles-wichtige-zu ... n-spanien/
Wird aber geschrieben dass man sehr wohl
Residencia und Empadronamiento vorlegen müsse was stimmt nun ?
Off-topic
Bei der bevorstehenden Covid19 Impfung werden wohl alle gesetzlich versicherten geimpft-
Würde dann der Inhaber einer SIP auch eingeladen?
Ansonsten müsste man als Ehepaar mit unterschiedlichem Alter und 2maliger Impfung
entweder lange Zeit in D sein oder u.U.
4 Flüge buchen.
Würde dann der Inhaber einer SIP auch eingeladen?
Ansonsten müsste man als Ehepaar mit unterschiedlichem Alter und 2maliger Impfung
entweder lange Zeit in D sein oder u.U.
4 Flüge buchen.
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Hallo
Vielen Dank für das Verschieben des Frageteils
Nochmal aber...Was braucht man definitiv für die SIP im Netz wird beschrieben dass man eine Eintragung ins Ausländerregister -früher Residencia vorlegen muss.
Oder ist es wie so oft in Spanien dass es keine einheitliche Regelung gibt.
Vielen Dank für das Verschieben des Frageteils
Nochmal aber...Was braucht man definitiv für die SIP im Netz wird beschrieben dass man eine Eintragung ins Ausländerregister -früher Residencia vorlegen muss.
Oder ist es wie so oft in Spanien dass es keine einheitliche Regelung gibt.
- nixwielos
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Re: SIP Karte auch bei einem Aufenthalt von 182 Tagen ?
Wenn Du Residente bist, musst Du das nachweisen, denn die Leistungsbandbreite entspricht dann der GKV. Als Kurzeitler brauchst Du die deutsche Versichertenkarte, sons nichts.
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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