Bauen auf nicht erschlossenem Land | Tiny Haus

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Sebbi2020
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Bauen auf nicht erschlossenem Land | Tiny Haus

Beitrag von Sebbi2020 »

Hallo liebe CB Gemeinde, :)

hat jemand von euch Erfahrungen zum Thema Baurechtliche Einordnung von Tiny Häusern in Spanien?

Mein Problem ist folgendes: Mein Opa besitzt ein Grundstück in Spanien, das leider nicht bebaut ist und in den nächsten 10 Jahren nicht erschlossen werden soll. Dh. von einer Baugenehmigung kann zur Zeit nicht die Rede sein.
Eine Idee von mir ist es nun, ein autarkes / "temporäres" Tiny-Haus auf dem Grundstück abzustellen. Oder einfach ein Trailer mit Wohncontainer drauf.
Online finde ich jedoch bis jetzt nur Infos, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.

Falls jemand sich mit dem Thema schon einmal auseinander gesetzt hat, wäre ich sehr dankbar über jegliche Infos wie so ein Thema gehandhabt wird.

Beste Grüße aus dem verregneten NRW,

Sebastian
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baufred
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Re: Bauen auf nicht erschlossenem Land | Tiny Haus

Beitrag von baufred »

Sebbi2020 hat geschrieben: Mo 8. Jun 2020, 17:43 hat jemand von euch Erfahrungen zum Thema Baurechtliche Einordnung von Tiny Häusern in Spanien?

Mein Problem ist folgendes: Mein Opa besitzt ein Grundstück in Spanien, das leider nicht bebaut ist und in den nächsten 10 Jahren nicht erschlossen werden soll. Dh. von einer Baugenehmigung kann zur Zeit nicht die Rede sein.
Eine Idee von mir ist es nun, ein autarkes / "temporäres" Tiny-Haus auf dem Grundstück abzustellen. Oder einfach ein Trailer mit Wohncontainer drauf.
Online finde ich jedoch bis jetzt nur Infos, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.
... das Problem ist die "Cédula de Habitabilidad" > Bewohnbarkeitsbescheinigung, die erst bescheinigt daß das Objekt auch entsprechend zu Wohnzwecken nutzbar ist ... dafür fehlen aber, mangels Erschließung, alle Voraussetzungen ... ergo, möglicherweise aufstellbar aber nicht nutzbar :roll: ...

Dennoch, ein Gespräch im Urbanismo zur Klärung von "Parametern" kann ja nicht schaden >:d< ....

... fast vergessen: ist das Gelände als "urbanizable" im PGOU ausgewiesen :?:
Saludos -- baufred --
brigittekoslowski
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Re: Bauen auf nicht erschlossenem Land | Tiny Haus

Beitrag von brigittekoslowski »

Das kommt darauf an ,wo du bist.An der Costa Alzahar Kannst du 4 Betonbigga auf den Boden legen und darauf ein Holzhaus ectr.stellen,allerdings bekommst du kein Wasser oder Strom damit
Miesepeter
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Re: Bauen auf nicht erschlossenem Land | Tiny Haus

Beitrag von Miesepeter »

Eine Vorsprache bei "Urbanismo" der Gemeinde ist unumgängich. Deren Ermessenspielraum ist sagenhaft und die Auslegung der Bestimmungen "Ordenanzas" ebenfalls. Es hängt viel davon ab, wie man auftritt und mit den Leuten umgeht - etwas für Kenner. Wird mal ein auge zugedrückt und man bekommt etwas "Schwiriges" genehmigt, sollte das tunlichst eine "Anerkenung" wert sein. Damit hat man bein "nächsten Mal" ine bessre Ausgngsposition.
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Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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baufred
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Re: Bauen auf nicht erschlossenem Land | Tiny Haus

Beitrag von baufred »

... war zumindest bis vor etwa 10 Jahren so :roll: ...

Mit Runderneuerung der Bauordnungspakete > PGOU + CTE + LOE wurde der Handlungsspielraum der örtl. Behörden doch erheblich limitiert. Lediglich die lokalen "Ordenanzas Urbanísticas Municipales" (heißen in jeder Gemeinde so oder ähnlich) bieten noch etwas örtl. Handlungsspielraum zusammen mit den unter der Tischdecke gem. "Nasenfaktor" zugestandenen Annehmlichkeiten 8-) ...

Deswegen lohnt sich immer noch das "Abklopfen" am Schreibtisch des "Técnicos municipal" - wenn man es schriftlich machen will, kann man es vielleicht auch offiziell machen per "cédula úrbanistica“ > ähnlich der dtsch. Bauvoranfrage - ist dann aber wiederum verbindlicher und auch strikter als das Gespräch mit Vorlage eines Planungskonzeptes und "Abnicken" am Tisch - vor Einreichung des Bauantrages ... also, alles mit Augenmaß, wenn man sich in grenzwertigen Grauzonen bewegen und die "Elastizität" des Genehmigungsspielraumes ausloten möchte B-) ...
Saludos -- baufred --
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