
hat jemand von euch Erfahrungen zum Thema Baurechtliche Einordnung von Tiny Häusern in Spanien?
Mein Problem ist folgendes: Mein Opa besitzt ein Grundstück in Spanien, das leider nicht bebaut ist und in den nächsten 10 Jahren nicht erschlossen werden soll. Dh. von einer Baugenehmigung kann zur Zeit nicht die Rede sein.
Eine Idee von mir ist es nun, ein autarkes / "temporäres" Tiny-Haus auf dem Grundstück abzustellen. Oder einfach ein Trailer mit Wohncontainer drauf.
Online finde ich jedoch bis jetzt nur Infos, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.
Falls jemand sich mit dem Thema schon einmal auseinander gesetzt hat, wäre ich sehr dankbar über jegliche Infos wie so ein Thema gehandhabt wird.
Beste Grüße aus dem verregneten NRW,
Sebastian