Miesepeter hat geschrieben: ↑Do 22. Mär 2018, 22:19
Zitat:"...beim "Bauamt ein informelles non-infraccion y urbanistico" beantragen sollten...." Warum? Wenn, dann sollte es der Verkäufer machen. ich würde keine schlafenden Hunde wecken.
Ganz einfach: wenn es Schlafende Hunde gibt, weckt man diese sicherheitshalber VOR dem Kauf und nicht danach.
Jeder weitere Bauantrag (und sei es nur das Tauschen der Fenster) kann wegen anhängender "Altlasten" blockiert werden.
Der Käufer ist zukünftig verantwortlich für sämtliche Konsequenzen, die sich aus einer bestehenden urbanistischen Infraktion ergeben. Neben der Blockierung weiterer Baumaßnahmen können da ggf auch Abrissverfügungen kommen.
Daher sollte man diese Bescheinigung beim Kauf immer beantragen, wenn der Verkäufer sie von sich aus nicht vorlegt.
Ansonsten ist alles bereits von Baufred gesagt worden. Viel Glück beim Hauskauf!