Wie das Leben so spielt, wurde mir jetzt durch einen Kunden noch ein weiterer Grund geliefert, der in jedem Fall für eine Alarmanlage spricht. Nach bald 20 Jahren in Spanien bin ich beinahe vom Stuhl gefallen, als ich seine Geschichte vorgestern gehört habe: Sein nur sporadisch genutztes Haus in Spanien wurde während seiner Abwesenheit besetzt.nurgis hat geschrieben:@Sonnenanbeter, im Grunde stimme ich dir zu. Wir haben uns jedoch damals dazu entschieden (da nur sporadisch hier). weil wir nicht nurAngst vor Diebstahl hatten, sondern vor Vandalismus. Einmal zurückkommen und alles ist zerschlagen etc. war ein Horrorgedanke.
Die spanische Rechtssprechung sieht nun tatsächlich vor, dass nach Ablauf von 48 Stunden die Hausbesetzer nicht mehr vor die Tür gesetzt werden dürfen. Die Polizei ist machtlos und unternimmt natürlich nichts, vom Eigentümer muss monatelang auf eigene Kosten prozessiert werden, bis man nach einem Jahr oder mehr endlich eine Räumungsklage erreicht, die man dann noch vollstrecken muss.
Die Besetzer tauschen gezielt die Schlösser aus, so dass der Eigentümer keinen Zutritt mehr zu seiner Immobilie hat. Dies in Kenntniss der Rechtslage mit dem Vorsatz, die Immobilie monate- oder jahrelang kostenfrei zu nutzen und zu zerstören, und dem Eigentümer und der Polizei ins Gesicht feixend, weil die mir bis dato völlig unbekannte Rechtslage sie vor gesundem Menschenverstand schützt. Das geht sogar so weit, dass man als Opfer dieser Masche angezeigt und eingeknastet werden kann, wenn man versucht, in seine Immobilie zu gelangen, bevor ein Gericht in ferner Zukunft entschieden haben wird, dass man diese zurück in Besitz nehmen darf.
Verschafft man sich als Eigentümer in An- oder Abwesenheit der Besetzer Zutritt, so können diese ihrerseits die Polizei verständigen und den Eigentümer rauswerfen lassen. Es handelt sich also nicht um provisorische Unterschlüpfe von Anhängern alternativer Lebensweisen, sondern um gezielt von gewissen Gruppen gekaperte und mit spanischem Recht, Gesetz und gezücktem Messer verteidigte permanente Wohnstätten.
Für rechtzeitiges Eingreifen vor Ablauf der sehr knappen Frist, sowie zur Beweissicherung (im Sinne eines effiziente Täterschutzes muss man als Geschädigter nachweisen, dass sich das Gesindel noch keine 48 Stunden in der eigenen Immobilie aufhält) ist eine Alarmanlage in jedem Falle gut geeignet.