... sooo pauschal kann man das nicht stehen lassen ... welche Zeiten der Schulausbildung/Studium wie anerkannt werden, ist jeweils vom Zeitpunkt des Renteneintrits bzw. zum Zeitpunkt der jeweiligen Schulausbildung gültigen Regelung abhängig ...Josefine hat geschrieben:Seit 1. Januar 2005 werden Schulausbildung und Studium gar nicht mehr bewertet und haben damit keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
... in meinem Fall (Renteneintritt 2010) wurde nach Schulabschluss (HS+BAS in Abendform), die komplette Lehre und 2 Semester des Studiums als Fachschulbesuch rentenwirksam anerkannt - nach Inkrafttreten des neuen Hochschulrahmengesetzes 1972 wurde die damalige Fachschule (Ing.Akademie) als FH eingestuft ... und damit wurden 4 weitere Semester nicht mehr rentenwirksam gewertet (Examen 1973) - jedoch als Wartezeit berücksichtigt ....
... dazu der aktuelle Stand:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... zaehlt.pdf