Erben in Spanien (Nichtresidenten)
- nurgis
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Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Hallo,
ich habe heute die Auskunft vom Notar erhalten, dass die Comm. Valencia eine der Ersten ist, die das neue Erbrecht anwendet.Der Grund, weil hier viele Ausländer sind. In vielen anderen Landesteilen warten sie noch auf Umsetzung.
D.h. statt 15.000,- € sind jetzt 100.000 € frei. Danach dann noch ein erheblich reduzierter Betrag, der nur mit 2% versteuert wird. Dafür habe ich mir aber leider nicht die absolut sicheren Beträge gemerkt.
ich habe heute die Auskunft vom Notar erhalten, dass die Comm. Valencia eine der Ersten ist, die das neue Erbrecht anwendet.Der Grund, weil hier viele Ausländer sind. In vielen anderen Landesteilen warten sie noch auf Umsetzung.
D.h. statt 15.000,- € sind jetzt 100.000 € frei. Danach dann noch ein erheblich reduzierter Betrag, der nur mit 2% versteuert wird. Dafür habe ich mir aber leider nicht die absolut sicheren Beträge gemerkt.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- Atze
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Da werden sich die deutschen Finanzämter die Hände reiben: Bisher konnten man nämlich die spanische Erbschaftssteuer mit der deutschen größtenteils verrechnen. Jetzt bleibt mehr für den notleidenden deutschen Staat über.
LG Atze
- baufred
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Saludos -- baufred --
- hundetraudl
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Google Übersetzung bei einem Gesetzestext - da wird mir ganz schlecht
Muß man eigentlich jetzt als "Nichtresidenter" und spanischem Testament noch beim Notar hinzufügen lassen, dass deutsches Erbrecht erwünscht ist
Muß man eigentlich jetzt als "Nichtresidenter" und spanischem Testament noch beim Notar hinzufügen lassen, dass deutsches Erbrecht erwünscht ist
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
- Oliva B.
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Hatten wir nicht kürzlich erst darüber geschrieben? Da hatte Weltenbummlerin doch diesen interessanten Link eingestellt.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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- hundetraudl
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Das habe ich gelesen, danke. Da wird aber immer von "unbeschränkt steuerpflichtig" in Spanien gesprochen. Wenn der Lebensmittelpunkt aber Deutschland ist, bin ich doch nur "beschränkt" steuerpflichtig in Spanien und darüber habe ich bisher nichts gefunden.
Vielleicht steht mir auch jemand auf der Leitung
Vielleicht steht mir auch jemand auf der Leitung
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- Oliva B.
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Hallo Traudl,
schau vielleicht mal hier rein. Der Artikel ist aktuell. Habe leider keine Zeit, mich im Moment damit zu befassen.
schau vielleicht mal hier rein. Der Artikel ist aktuell. Habe leider keine Zeit, mich im Moment damit zu befassen.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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- principiante
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Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Hallo zusammen,
ich hatte mich da mal ein wenig eingelesen:
Bis jetzt gilt immer deutsches Erbrecht, wenn der Erblasser deutscher Staatsbürger ist.
Ab dem 17.8.2015 gilt das Recht am Wohnort (überwiegender Aufenthalt, ähnlich wie bei der Steuerpflicht)
Dies kann man dann aber notariell abändern, so das z.B. für Deutsche wieder deutsches Recht gilt.
Dies hat aber leider nichts mit der Versteuerung von in Spanien liegendem Vermögen ( und das sind ggf. nicht nur Immobilien) zu tun.
Die deutschen Freibeträge wirken hier nicht.
ab 01.01.2015 soll es auch in Spanien einen entsprechenden Freibetrag von 100TE geben, egal ob der Erbe Aus- oder Inländer ist.
Es gibt 4 Klassen in der spanischen Steuer
KL1 Kinder unter 21 Jahren
KL2 Kinder über 21 Jahren
KL3 Ehegatten
KL4 andere
Hier liegen die Steuersätze zwischen 7 und 15%. Hinzu kommt dann ein Faktor von 1,0 bis 2,3 je nach Vermögenslage des Erben VOR der Erbschaft.
Es gibt aber hier die bereits erwähnten Freibeträge z.B. für Kinder von 100TE und auf Antrag eine Ermäßigung für weitere 100TE um 75%.
Dies würde also bedeuten, dass bei einer Erbschaft von 200TE nur 25TE steuerrelevant (200-100-75) sind. Diese sind dann mit dem Steuersatz der Klasse x Faktor zu versteuern....
Das ist eigentlich ganz fair gelöst, und da die Freibeträge in der Regel in Deutschland wesentlich höher sind, und die spanischen Abgaben den deutschen Freibetrag nicht schmälern, wenn es denn in Spanien versteuert wird, passt dies meistens .
Ist doch ganz einfach, oder
So, das war nur mal das, was ich dazu noch im Kopf hatte, alles ohne Anerkennung einer Rechtsplficht, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und garantiert keine Rechtsberatung :-)
Ansonsten kann ich hier die Seite von Herrn Engels empfehlen, der Herr hat in dem Bereich echt was auf dem Kasten und schreibt auch eine Menge darüber.
http://www.erbrecht-spanien.de/
Viele Grüße aus dem kalten (-1Grad) Deutschland
ich hatte mich da mal ein wenig eingelesen:
Bis jetzt gilt immer deutsches Erbrecht, wenn der Erblasser deutscher Staatsbürger ist.
Ab dem 17.8.2015 gilt das Recht am Wohnort (überwiegender Aufenthalt, ähnlich wie bei der Steuerpflicht)
Dies kann man dann aber notariell abändern, so das z.B. für Deutsche wieder deutsches Recht gilt.
Dies hat aber leider nichts mit der Versteuerung von in Spanien liegendem Vermögen ( und das sind ggf. nicht nur Immobilien) zu tun.
Die deutschen Freibeträge wirken hier nicht.
ab 01.01.2015 soll es auch in Spanien einen entsprechenden Freibetrag von 100TE geben, egal ob der Erbe Aus- oder Inländer ist.
Es gibt 4 Klassen in der spanischen Steuer
KL1 Kinder unter 21 Jahren
KL2 Kinder über 21 Jahren
KL3 Ehegatten
KL4 andere
Hier liegen die Steuersätze zwischen 7 und 15%. Hinzu kommt dann ein Faktor von 1,0 bis 2,3 je nach Vermögenslage des Erben VOR der Erbschaft.
Es gibt aber hier die bereits erwähnten Freibeträge z.B. für Kinder von 100TE und auf Antrag eine Ermäßigung für weitere 100TE um 75%.
Dies würde also bedeuten, dass bei einer Erbschaft von 200TE nur 25TE steuerrelevant (200-100-75) sind. Diese sind dann mit dem Steuersatz der Klasse x Faktor zu versteuern....
Das ist eigentlich ganz fair gelöst, und da die Freibeträge in der Regel in Deutschland wesentlich höher sind, und die spanischen Abgaben den deutschen Freibetrag nicht schmälern, wenn es denn in Spanien versteuert wird, passt dies meistens .
Ist doch ganz einfach, oder
So, das war nur mal das, was ich dazu noch im Kopf hatte, alles ohne Anerkennung einer Rechtsplficht, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und garantiert keine Rechtsberatung :-)
Ansonsten kann ich hier die Seite von Herrn Engels empfehlen, der Herr hat in dem Bereich echt was auf dem Kasten und schreibt auch eine Menge darüber.
http://www.erbrecht-spanien.de/
Viele Grüße aus dem kalten (-1Grad) Deutschland
- hundetraudl
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- Registriert: So 29. Sep 2013, 09:46
Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
@Elke
Danke, das hat mir einige Fragen beantwortet.
@Der Deutsche
Auch bei Dir möchte ich mich bedanken, das war gut recherchiert, natürlich auch weil Du betroffen bist.
Danke, das hat mir einige Fragen beantwortet.
@Der Deutsche
Auch bei Dir möchte ich mich bedanken, das war gut recherchiert, natürlich auch weil Du betroffen bist.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
- nurgis
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- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 12:12
- Wohnort: München-Land/Moraira
Re: Erben in Spanien (Nichtresidenten)
Hallo,
danke Euch allen mit den guten Informationen. Vor ein paar Wochen war ich schon einmal bei einem Notar und der war alles andere als informativ.
danke Euch allen mit den guten Informationen. Vor ein paar Wochen war ich schon einmal bei einem Notar und der war alles andere als informativ.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.