Erben in Spanien (Residenten)

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Josefine
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Erben in Spanien (Residenten)

Beitrag von Josefine »

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Wenn man den „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Spanien hat, muss man ja wohl bezüglich Testament bis zum Sommer tätig werden. Ab dem 17. August 2015 gelten leider :-( die neuen EU-Erbschaftsregeln,

Lebt also ein deutsches Ehepaar dauerhaft in Spanien, kann man bis dahin erklären, dass weiterhin deutsches Erbrecht im Erbfall angewendet wird.

Wir haben ein deutsches Testament vor einigen Jahren gemacht.
Könnte man nun einfach zu einem Notar in Spanien gehen und vor ihm erklären, dass wir das deutsche Erbrecht weiterhin wollen und diese Zusatz-Erklärung dann unserem deutschen Testament beifügen? Wäre wohl die billigste Lösung.

Einige gibt es ja hier im Forum, die hier in Spanien dauerhaft wohnen. Habt Ihr Euch schon damit beschäftigt?

Gruß
Josefine
Gruß Josefine :)
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