Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
rainer
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von rainer »

konkret: wäre ein Zettel folgenden Inhalts o.k.?:

Hiermit bestätige ich, dass folgende Personen zum
Führen meines Fahrzeugs Kennzeichen Nr..... befugt
sind:
Por la presente confirmo quelas siguientes personas están
autorizadas a conducir mi vehículo matrícula.....:
(Namen...)

Unterschrift (mein voller Name?)
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baufred
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von baufred »

@rainer: das Ganze ist sogar noch komplexer und Bedarf einer direkten Meldung an > DGT

Info: https://grupobelmar.es/news/Year_2021/N ... 10912.html
im Text > Formular >> modelo de declaración responsable del consentimiento como conductor habitual.

Tipp: Info von der span. Versicherung holen - möglicherweise gibt's dort 'ne Alternative zur Meldung ...
Saludos -- baufred --
rainer
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von rainer »

Nach 15 Jahren Spanien kommt man immer noch nicht aus dem Kopfschütteln raus und ich kann Miesepeter immer besser verstehen. Also reicht ein Zettel im Auto nicht aus, sondern jeder andere Fahrer als der eingetragene Halter muss behördlich gemeldet werden?
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Oliva B.
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Oliva B. »

baufred hat geschrieben: Sa 7. Jan 2023, 15:25 @rainer: das Ganze ist sogar noch komplexer und Bedarf einer direkten Meldung an > DGT

Info: https://grupobelmar.es/news/Year_2021/N ... 10912.html
im Text > Formular >> modelo de declaración responsable del consentimiento como conductor habitual.

Tipp: Info von der span. Versicherung holen - möglicherweise gibt's dort 'ne Alternative zur Meldung ...
@ baufred
Muss die Meldung an die Generaldirektion für Straßenverkehr (DGT) nicht erst dann erfolgen, wenn es sich um einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen handelt? :-? Zitat aus deinem Link:
En cualquier momento puedes comunicar el conductor habitual de un vehículo a la DGT. Puedes hacerlo siempre que se cumpla un periodo mínimo en el que el conductor vaya a ser quién lleve el vehículo:

En general cuando el conductor vaya a utilizar el vehículo por períodos continuados superiores a 30 días.
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baufred
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von baufred »

.... sieht anscheinend so aus ... aber 'en general' weicht es aber schon wieder auf ... da es sich hier aber überwiegend um versicherungsrechtliche Belange handelt, würde ich auf jeden Fall dort noch 'ne Info holen ...
Saludos -- baufred --
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Oliva B.
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Oliva B. »

Nein, baufred. Diese 30-Regelung richtet sich ausdrücklich an Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug gewohnheitsmäßig ununterbrochen und länger als 30 Tage einer anderen Person überlassen, damit Strafmandate direkt dem Fahrer zugestellt werden können. Mietwagenfirmen müssen diese Meldung schon nach drei Tagen abgeben.
Es wird explizit erwähnt, dass bei der Verleihung eines Fahrzeuges unter 30 Tagen jegliche Mitteilungspflicht entfällt. DGT.
Also besteht auch kein Handlungsbedarf für ausländische Halter, die ihr in Spanien angemeldetes Fahrzeug anderen kurzzeitig überlassen, wie beispielsweise rainer seinem Enkel.

Eine andere Sache ist die Versicherung. Da richtet sich die Prämie auch nach der Anzahl der eingetragenen Fahrer. Wenn in Deutschland ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall verursacht, wird die Versicherung nicht zahlen. Doch es besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Fahrer kurzzeitig versichern.
Unfall durch nicht eingetragenen Fahrer
Bei den spanischen Versicherungen ist es scheinbar nicht so eindeutig geregelt.
¿Puedo conducir un coche sin estar en el seguro?
. Da hilft es nur, sich direkt an den Versicherer zu wenden.

@ rainer
Dem Fahrer eine Vollmacht ins Auto zu legen, ist sicher sinnvoll, wenn er in eine Polizeikontrolle gerät, um zu beweisen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist.
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von rainer »

Vielen Dank, Elke. >:d<
Miesepeter
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Miesepeter »

Zitat: "..beweisen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist." Na ja, BEWEWEISEN ? Ich wurde mal an der Grenze bei der Ausfahrt nach Polen über 1 Stunde festgehalten bis die deutsche Polizei feststellen konnte, daß mein nagelneuer Passat mit Berliner Ausfuhrkennzeichen nicht gestohlen war. Alle Papiere waren ordnungsgemäß, wurden aber angezweifelt - reine Ermessensache.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Oliva B.
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat geschrieben: So 8. Jan 2023, 11:22 Zitat: "..beweisen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist." Na ja, BEWEWEISEN ? [...]
Ich würde als nicht Spanisch sprechender Ausländer lieber ein Papierchen zu viel als eines zu wenig bei mir führen und auch sonst jede Art von Provokation vermeiden.

Was uns als Halter (egal ob Resident oder nicht) eines Fahrzeuges mit spanischem Nummernschuld interessieren sollte, ist weniger, wer bei einer Verkehrsübertretung die Strafe zahlt (Halter oder Fahrer), sondern welche Papiere man benötigt, wenn man bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird.

Als Fahrer muss man die eigenen Fahrzeugpapiere oder die des Fahrzeughalters und den Führerschein vorlegen. Polizei und Guardia Civil überprüfen außerdem, ob das Fahrzeug versichert ist. Es spielt keine Rolle, ob Halter und Fahrer identisch sind! Den Versicherungsschutz können die Gesetzeshüter online überprüfen (Versicherungspapiere mitzuführen ist keine Pflicht!). Wird man mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz erwischt, droht eine Strafe zwischen 600 und 1.500 €.

Verliehenes Fahrzeug - zahlt die Versicherung, wenn ein Verkehrsunfall passiert?

Eingetragene Personen, egal ob Haupt- oder Gelegenheitsfahrer sind bei einem Unfall durch die Versicherung geschützt, sofern sie gesetzlich befugt sind, das versicherte Fahrzeug zu führen. Achtung: Alle Fahrer unter 26 Jahren (Fahranfänger!) gelten als Risikolenker und müssen grundsätzlich in der Versicherungspolice als Fahrer mit eingetragen sein, sonst besteht kein Versicherungsschutz!

Verleiht man sein Fahrzeug kurzzeitig an Freunde, Verwandte oder Nachbarn, brauchen diese nicht in der Police als Fahrer eingetragen sein.

ABER: Verursacht ein nicht in der Police eingetragener Fahrer mit einem fremden Auto einen Unfall, übernimmt nach meinen Recherchen der Versicherer nur die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten, d. h. er kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Dritten zugefügt wurden. Für die eigenen Schäden muss in dem Fall der Fahrzeughalter selbst aufkommen. Alle Insassen eines Fahrzeugs sind durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt, unabhängig davon, ob es sich um den Fahrer oder einen Dritten handelt. Der Betrag der Entschädigung ist festgelegt durch die Entschädigungsordnung für Verkehrsunfälle.
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