Wenn man in Spanien einen Immobilie (Grundstück und/oder Haus) VERKAUFT, werden automatisch 3 % des Verkaufspreises als Nichesidentensteuer fällig.
Sollte dieser Einbehalt mehr als 19 % des erzielten Verkaufsgewinns betragen, kann man diese Differenz bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Ist der Einbehalt geringer als 19 % des erzielten Gewinns muss man mit einer Nachzahlung rechnen.
So weit die Auskunft eines Steuerberaters. Korrekt?
Nichtresidentensteuer bei ImmobilienVERKAUF
- Florecilla
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Re: Nichtresidentensteuer bei ImmobilienVERKAUF
Mein Steuerberater sagte, das man die 3% Retencion wiederbekommt, wenn geklärt ist, dass man regelmässig und vollständig bisher die No-Residentensteuer bezahlt hat .. unabhängig von Gewinn und 19% ... das sei eine andere Kiste.
???
Alice
???
Alice
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