Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
Benutzeravatar
baufred
especialista
especialista
Beiträge: 2616
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 17:24
Wohnort: Wolfsburg/San Fulgencio Urb. La Marina

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von baufred »

Beefeater hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 23:58Braucht man diese Bescheinung nochmal irgendwann? Oder kann ich die jetzt für alle Zeiten vergessen?
... Nein :!: :idea: ... prinzipiell ist diese Bescheinigung "unabdingbar" :!: ... sie ist der "Freibrief", dass ihr eure Immobilie bewohnen dürft und alle technischen Voraussetzungen für ein Wohngebäude mit einem Minimalstandard erfüllt sind. Zumindest ein Exemplar - auch wenn es abgelaufen ist - sollte abgeheftet und verfügbar sein .... eine Aktualisierung sollte dann i.d.R. problemlos möglich sein ...

... einfach mal googeln mit: para que sirve la cédula de habitabilidad ... alle "Spitzfindigkeiten" zu Zweck und Inhalt der "Cédula" werden in allen möglichen Varianten auf den gezeigten HP's beschrieben ...
Saludos -- baufred --
Benutzeravatar
Beefeater
especialista
especialista
Beiträge: 1080
Registriert: Mo 28. Feb 2022, 17:10
Wohnort: Elche
Kontaktdaten:

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Beefeater »

Danke Baufred für die Info und Links.

Ich habe diese Bescheinigung und sie natürlich mit den anderen Unterlagen weggeheftet.

Das Haus hat 2 Wasseranschlüsse, den von der Stadt und von Riegos de Levante (Agrarwasser), Iberdrola Strom und Glasfaser Internet.
All das würde ein Haus - meines Wissens nach - ohne diese Bescheinigung auch nicht bekommen.
... Et het noch emmer joot jejange
Benutzeravatar
chris
Tech-Supporter und Moderator
Tech-Supporter und Moderator
Beiträge: 2074
Registriert: So 1. Jun 2014, 17:29
Wohnort: Altea

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von chris »

Beefeater hat geschrieben: Sa 24. Dez 2022, 11:29 All das würde ein Haus - meines Wissens nach - ohne diese Bescheinigung auch nicht bekommen.
Interessanterweise gilt das auch umgekehrt. Die Bescheinigung würdest Du ohne die Anschlüsse auch nicht bekommen.
8-)

Und für die Zukunft brauchst Du dann auch noch entweder einen Anschluss an die Kanalisation oder aber eine Kläranlage. Sickergruben reichen dafür nicht mehr aus.
Saludos,
Chris
Benutzeravatar
Beefeater
especialista
especialista
Beiträge: 1080
Registriert: Mo 28. Feb 2022, 17:10
Wohnort: Elche
Kontaktdaten:

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Beefeater »

chris hat geschrieben: So 25. Dez 2022, 07:44
Und für die Zukunft brauchst Du dann auch noch entweder einen Anschluss an die Kanalisation oder aber eine Kläranlage. Sickergruben reichen dafür nicht mehr aus.
Da bin ich ja nicht abgeneigt. Nur, bevor die hierher ne Kanalisation bauen, bin ich wahrscheinlich längst Staub und Asche.
Obwohl die Stadt Elche bei uns in Algoros gerade eine neue 50 Millionen Euro teure Kläraanlage bauen will, werden die wohl kaum Kilometerlange Rohre verlegen, um unsere paar Bauernhöfe daran anzuschliessen. Die bauen in viele besiedelte rustico Gebiete ja nichtmal ne Wasserleitung...

Ich sehe zwar immer die WebLinks und bunte Bilder, aber Kosten bzw. Preise für private Kläranlagen habe ich noch keine gesehen.

Was wären denn die üblichen Kosten für so eine - einfache - KlärAnlage ohne grüne Spinnerein und goldene Deckelchen - also für Normalbürger bzw. für 2 bis 4 Personen in 2022/2023? Man hat ja auch mal Gäste...

Ich habe nun mal genauer nach "Depuradoras de oxidación total" gesucht und schätze die Kosten einer solchen für 5 Personen auf ca 2000€ und die Einbaukosten bei uns durch extrem viel Platz und einfachen Ackerboden ohne Steine bzw. Gesteinsschichten auf 1000€

Liege ich da bei gesamt ca. 3000€ richtig?
Zuletzt geändert von Beefeater am So 25. Dez 2022, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
... Et het noch emmer joot jejange
Miesepeter
especialista
especialista
Beiträge: 4114
Registriert: Mi 8. Jun 2016, 10:45
Wohnort: S.O.-Spanien

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Miesepeter »

Bevor man an die Kosten denken kann, wäre rst mal abzuklären, was das Wasserwirtschaftsamt (Confederacion hidrografica) von dem Vorhaben hält, es gibt da eine Menge Auflagen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
Benutzeravatar
Beefeater
especialista
especialista
Beiträge: 1080
Registriert: Mo 28. Feb 2022, 17:10
Wohnort: Elche
Kontaktdaten:

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Beefeater »

Miesepeter hat geschrieben: So 25. Dez 2022, 10:41 Bevor man an die Kosten denken kann, wäre rst mal abzuklären, was das Wasserwirtschaftsamt (Confederacion hidrografica) von dem Vorhaben hält, es gibt da eine Menge Auflagen.
Siehste und in dem Moment hat meinen Freiwilligkeit ein Ende...
Wenn man mir das - erzwungene Klären meine Abwässer - was Jahrezehntelang kein Thema war und mit zwei grossen Sickergruben immer prima funktionierte (Meine 2 Anlagen sind 20 Jahre alt und für mind. 50 Jahre ausgelegt laut Vorbesitzer)
auch noch verbieten kann, dann sollen die sich erstmal einig werden und mich gezielt persönlich auffordern.
Ich habe eins im Leben gelernt .. wer schlafende Hunde weckt, tut sich selten einen Gefallen ...

Vorauseilender Gehorsam zählt nicht zu meinen Tugenden
... Et het noch emmer joot jejange
Benutzeravatar
chris
Tech-Supporter und Moderator
Tech-Supporter und Moderator
Beiträge: 2074
Registriert: So 1. Jun 2014, 17:29
Wohnort: Altea

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von chris »

Hier würde ich auch nicht aus Eigeninitiative tätig werden.

Bei Deiner Berechnung fehlt noch, dass viele Gemeinden einen Bauantrag für die Kläranlage wollen, und die Confederación möglicherweise eine jährliche Analyse.

Es ist allerdings so, dass Dich ggf niemand fragt, ob Du diese Installation willst oder nicht. Spätestens bei der Erneuerung der Cédula bzw Licencia de 2ª Ocupación ist diese zwingend erforderlich.
Saludos,
Chris
Benutzeravatar
Beefeater
especialista
especialista
Beiträge: 1080
Registriert: Mo 28. Feb 2022, 17:10
Wohnort: Elche
Kontaktdaten:

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Beefeater »

Ok, Bauantrag... lese ich ja immer wieder... braucht man selbst für die kleinste Bau/Renovierungs Kleinigkeit in Spanien.
Hierfür würde ich es dann mal beantragen ... für vieles andere wohl eher nicht...

Wie werden denn da die Genehmigungs Gebühren berechnet?
Prozentual vom Kaufpreis/Angebotspreis oder nach Laune des Sachbearbeiters.
Oder gibt es dafür Gebührenlisten nach Gewerk gestaffelt?

Falls prozentual ... sind es 3, 5 oder gar 10% ?

Langsam erahne ich, warum du das eine oder andere Mal vor zuviel Enthusiamus bei der Einwanderung nach Spanien gewarnt hast.

Eine benötigte Genehmigung für eine unfreiwillige Zwangs Massnahme (ansich unnötige Kläranlage bauen) ist schon sowas...
... Et het noch emmer joot jejange
susewind49
seguidor
seguidor
Beiträge: 53
Registriert: Do 17. Jan 2013, 16:08
Wohnort: Kleinmachnow

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von susewind49 »

Guten Tag,
wir empfehlen in die deutsche Schutzgemeinschaft für Auslandsimmobilien einzutreten gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der dortige Rechtsanwalt prüfte die Unterlagen im Sommer , soweit vom Makler vorgelegt. Leider hatten wir schon die Anzahlung von 5000 EUR geleistet.
Es stellte sich heraus bei seiner Prüfung, das das Haus mehrfach erweitert wurde und das hierüber nicht lückenlos die erforderlichen Nachweise vorlagen. Der Makler sah das nicht so. Wir traten zurück vom Kaufangebot und der Makler hat die Anzahlung behalten (ggf. für ein neues Objekt)
Nur zur Warnung !!
Schöne Feiertage
Sabine
Benutzeravatar
chris
Tech-Supporter und Moderator
Tech-Supporter und Moderator
Beiträge: 2074
Registriert: So 1. Jun 2014, 17:29
Wohnort: Altea

Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von chris »

Beefeater hat geschrieben: So 25. Dez 2022, 14:00 Wie werden denn da die Genehmigungs Gebühren berechnet?
Prozentual vom Kaufpreis/Angebotspreis oder nach Laune des Sachbearbeiters.
Oder gibt es dafür Gebührenlisten nach Gewerk gestaffelt?

Falls prozentual ... sind es 3, 5 oder gar 10%?
Prozentual vom offiziellen Netto-Baupreis.
Je nach Gemeinde zwischen 4.5 und 6 Prozent.
Normal ist irgendwas dazwischen.

Als Nachweis Angebot der ausführenden Baufirma oder Projekt mit Maßen und Kostenschätzung.

Die Gemeinde behält sich dann eine Prüfung der tatsächlichen Kosten nach Beendigung der Baumaßnahme vor.

Aus der Anekdotenkiste. Unfähiger Steuerberater, ließ den Kunden jeden noch so kleinen Posten notieren, um das Haus so hoch wie möglich einzutragen. Sogar die Auslagen für die Innendesignerin waren dabei. In meinem Projekt standen noch sehr bescheidene Kosten von ein paar 100'000€, eingetragen wurde das Haus mit einem Wert von 1.5 Millionen. Dass die Gemeinde dann knapp 50'000€ Gebühren nachgefordert hat, hat außer mir jeden überrascht.

Da frage ich mich immer wieder, ob alle das zum ersten Mal machen, oder warum immer wieder solche vermeidbare Sch.... passiert.
Saludos,
Chris
Antworten

Zurück zu „Immobilien in Spanien“