Was nun Herr Hoeneß ????????
- Oliva B.
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Wenn er Pech hat, kommt er erst im Rentenalter wieder frei.
Wie konnte er mit dem "Spielgeld", den 20 Millionen Euro, das ihm sein Freund, der frühere Adidas-Boss Robert-Louis Dreyfus, in Höhe von 20 Millionen Euro im Jahr 2000 zur Verfügung gestellt hatte, so viel Geld anhäufen? Nicht nur für den Sohn eines Handwerkermeisters, sondern wohl für die meisten Menschen eine unglaubliches Vermögen.
In manchen Jahren soll Hoeneß mit Börsengeschäften 30 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet haben. Sein Vermögen wird auf 400.000 Millionen Euro geschätzt?
Aber so ein cleverer Rechner kann Hoeneß gar nicht sein, wenn er wegen der vergleichsweise läppischen 27,2 Millionen Euro Steuerschulden 3 1/2 Jahre seines letzten Lebensdrittels verschenkt.
Quelle für die Zahlen.
Wie konnte er mit dem "Spielgeld", den 20 Millionen Euro, das ihm sein Freund, der frühere Adidas-Boss Robert-Louis Dreyfus, in Höhe von 20 Millionen Euro im Jahr 2000 zur Verfügung gestellt hatte, so viel Geld anhäufen? Nicht nur für den Sohn eines Handwerkermeisters, sondern wohl für die meisten Menschen eine unglaubliches Vermögen.
In manchen Jahren soll Hoeneß mit Börsengeschäften 30 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet haben. Sein Vermögen wird auf 400.000 Millionen Euro geschätzt?
Aber so ein cleverer Rechner kann Hoeneß gar nicht sein, wenn er wegen der vergleichsweise läppischen 27,2 Millionen Euro Steuerschulden 3 1/2 Jahre seines letzten Lebensdrittels verschenkt.
Quelle für die Zahlen.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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- Atze
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Na mit 400 Milliarden wäre er ja 6 mal reicher als Bill GatesOliva B. hat geschrieben: In manchen Jahren soll Hoeneß mit Börsengeschäften 30 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet haben. Sein Vermögen wird auf 400.000 Millionen Euro geschätzt?

Er soll aber eine Menge auch wieder "verspielt" haben. Leider konnte er das nicht abziehen, da er vorher die Gewinne nicht angab.
Bzw. geht das wohl auch nur andersrum: Erst müssen Verluste das Vermögen schmälern, dann kann man damit spätere Gewinne verrechnen. (hab ich mir sagen lassen)
Angeblich ist ein Apartment für ihn extra renoviert worden:
http://s14.directupload.net/images/140312/75b56iik.jpg
LG Atze
Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Ich denke, der nur widerwillig steueezahlende Volksseele ist erst mal Genüge getan. Der Bundesgerichtshof wird evtl. die Selbstanzeige z.T. anerkennen und die Strafe mit einer hohen Geldbuße zur Bewährung aussetzen. Dann kräht kein Hahn mehr nach Vergleichbarkeit mit anderen Fällen. Besonders ärgerlich sind ja die Zinsen. die zusätzlich anfallen und bei den fetten Jahren bis 2005 etwa die Hälfte der Steuerschuld ausmachen. Berater und Anwälte, die "ihr Geld" wohl auch nicht recht wert waren, nicht eingerechnet.
Wie gut, dass wir diese Sorgen nicht haben.
alf
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- Atze
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Nö, geht so nicht: Der BGH kann bei der Revision nur ein Urteil bestehen lassen oder wegen formaler Fehler aufheben. Dann wird das Verfahren wieder an das Landgericht zurück verwiesen. Das muss dann neu verhandeln.alf hat geschrieben:Ich denke, der nur widerwillig steueezahlende Volksseele ist erst mal Genüge getan. Der Bundesgerichtshof wird evtl. die Selbstanzeige z.T. anerkennen und die Strafe mit einer hohen Geldbuße zur Bewährung aussetzen.....
alf
LG Atze
Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
o.k., der BGH kann aber das Procedere einer Selbstanzeige konkretisieren (wurde wohl bisher höchstrichterlich nicht beleuchtet??)) und damit zur Neuverhandlung freigeben, oder?? Bin kein Jurist.Atze hat geschrieben:Nö, geht so nicht: Der BGH kann bei der Revision nur ein Urteil bestehen lassen oder wegen formaler Fehler aufheben. Dann wird das Verfahren wieder an das Landgericht zurück verwiesen. Das muss dann neu verhandeln.alf hat geschrieben:Ich denke, der nur widerwillig steueezahlende Volksseele ist erst mal Genüge getan. Der Bundesgerichtshof wird evtl. die Selbstanzeige z.T. anerkennen und die Strafe mit einer hohen Geldbuße zur Bewährung aussetzen.....
alf
a,f
- sonnenanbeter
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Die Verteidigung wird in ihrer Revision nur die Nichtanerkennung der Selbstanzeige durch das Gericht anfechten - jedoch niemals die Höhe des Strafmasses. Dann nämlich könnte es passieren, dass der BGH das heutige Urteil aufhebt und Hoeneß tatsächlich 5 Jahre und 6 Monate aufbrummt, so wie es die Staatsanwaltschaft heute gefordert hat.
Hoeneß ist zwar ein Zocker, aber auf das Risiko wird er sich nicht einlassen.
Gruss
Herbert
Hoeneß ist zwar ein Zocker, aber auf das Risiko wird er sich nicht einlassen.
Gruss
Herbert
Gruss
Herbert
Lebensstandard ist der Versuch, sich heute das zu leisten, für was man auch in zehn Jahren kein Geld haben wird.
Herbert
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Revision bringt vielleicht (?) Bewährung oder das Urteil fällt noch härter aus!
Zur Begründung der Revision sagte RA Feigen, daß der BGH entscheiden müsse, wie mit einer wirksamen, halbwirksamen oder knapp nicht wirksamen Selbstanzeige umgegangen wird. Er räumte aber ein: „Die Selbstanzeige war nicht ideal.“ Nach Ansicht des Verteidigers ist der Fall Hoeneß am BGH besser darstellbar als an der Münchner Kammer.
Dazu wird dem BGH in Karlsruhe jetzt Gelegenheit gegeben, seine Rechtsprechung zur Selbstanzeige und zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung am konkreten Fall zu konkretisieren! Also: entweder die Begründung des Landgerichts akzeptieren, oder den Fall mit neuen „Segelanweisungen“ zurückverweisen. Die Fallkonstellation hat sicher Potential für eine erneute Grundsatzentscheidung!
@atze
Ich persönlich „würdige“ ihn nicht und an das Spiel kann ich mich auch nicht erinnern, denn 76 war ich noch ein Kind. Ich persönlich habe die Gesetze nicht geschaffen, wärst Du oder ich in der gleichen Situation sähe es nicht anders aus – Rechtsmittel kann jeder einlegen!
Ich habe sogar auf 4 Jahre getippt – meine Wette habe ich verloren!

Zur Begründung der Revision sagte RA Feigen, daß der BGH entscheiden müsse, wie mit einer wirksamen, halbwirksamen oder knapp nicht wirksamen Selbstanzeige umgegangen wird. Er räumte aber ein: „Die Selbstanzeige war nicht ideal.“ Nach Ansicht des Verteidigers ist der Fall Hoeneß am BGH besser darstellbar als an der Münchner Kammer.
Dazu wird dem BGH in Karlsruhe jetzt Gelegenheit gegeben, seine Rechtsprechung zur Selbstanzeige und zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung am konkreten Fall zu konkretisieren! Also: entweder die Begründung des Landgerichts akzeptieren, oder den Fall mit neuen „Segelanweisungen“ zurückverweisen. Die Fallkonstellation hat sicher Potential für eine erneute Grundsatzentscheidung!
Hätte ich fast überlesen!Atze hat geschrieben:Bei der Würdigung der Person müsste eigentlich doch auch der versemmelte Elfmeter bei der Europameisterschaft 1976 in Belgrad zählen!?!?
So was verjährt doch nicht....

@atze
Ich persönlich „würdige“ ihn nicht und an das Spiel kann ich mich auch nicht erinnern, denn 76 war ich noch ein Kind. Ich persönlich habe die Gesetze nicht geschaffen, wärst Du oder ich in der gleichen Situation sähe es nicht anders aus – Rechtsmittel kann jeder einlegen!
Ich habe sogar auf 4 Jahre getippt – meine Wette habe ich verloren!

„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Heute sogar ein ARD- Brennpunkt zum Thema. Die Welt ist aus den Fugen.
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit zum Weltgeschehen?
Es ekelt mich allmählich an. Hat Deutschland sonst keine Sorgen?
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit zum Weltgeschehen?
Es ekelt mich allmählich an. Hat Deutschland sonst keine Sorgen?
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Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Atze hat geschrieben:Bei der Würdigung der Person müsste eigentlich doch auch der versemmelte Elfmeter bei der Europameisterschaft 1976 in Belgrad zählen!?!?
So was verjährt doch nicht....



Re: Was nun Herr Hoeneß ????????
Dieser Herr war in den skandinavischen Nachrichten in dieser Woche, heute einhellige Meinung:rainer hat geschrieben:Hat Deutschland sonst keine Sorgen?
mit diesem Urteil hat er viel Glück gehabt.
Nun steht es mir nicht an, einen Richterspruch meines Nachbarlandes zu kritisieren - doch gerne "meine" Presse,
denn so gut ist er vielleicht doch nicht davon gekommen:
im Münchener Gefängnis gibt es kein Pay - TV (wie ich der dt. Presse entnehmen konnte)
bei "uns" ist das Standard und gratis

Das ist doch schon ein gewaltiger Unterschied

Scandy