Im Namen des CBF-Teams heiße ich dich herzlich willkommen im Costa-Blanca-Forum.
Wohin hat es euch denn verschlagen, eher Norden oder ist es der Süden?Ingo_D hat geschrieben:Anfang des Jahres eine kleine Ferienwohnung an der Costa erworben
Diese Gebühr wird alle zwei Jahre fällig und wird pro Person abgehalten. Wenn bei einem Ehepaar beide Partner als Kontoinhaber geführt werden, fallen die Kosten auch zwei Mal an.Ingo_D hat geschrieben:Plötzlich sehe ich auf dem Kontoauszug: "Gebühr für Beantragung der Steuerausländerbescheinigung: Gebühr EUR 25,00 + MwSt EUR 5,25 + Gebühr für Steuerausländerbescheinigung EUR 7,03 = EUR 37,28".
Ist es korrekt so? D. h. muss ich als Nicht-Resident diese Gebühr jährlich bezahlen oder ist sie nur einmalig? Vorher hat weder der Notar noch die Bank diese Gebühr auch nur mit einem Wort erwähnt...![]()
Die Kosten halten sich tatsächlich im Rahmen, selbst wenn man jemanden beauftragt - was ich persönlich bevorzuge.Ingo_D hat geschrieben:Und dann ist mir aber noch eingefallen, was sie denn erwähnt haben - die Steuererklärung. Es besteht also die Möglichkeit, diese Steuererklärung entweder online abzugeben oder jemanden damit zu beauftragen, wobei sich die Kosten im Rahmen halten - zwischen 10 und 30 €, correcto? Und wie hoch wäre denn die eigentliche Steuer, wenn man "nur" eine kleine Ferienwohnung im Land hat?![]()
Nein, da es sich um eine Bringschuld handelt, die im zum 31.12. des Folgejahres fällig ist. Für 2015 muss die Erklärung folglich zum 31.12.2016 eingereicht sein.Ingo_D hat geschrieben:Übrigens, wird man zu der Abgabe der Steuererklärung irgendwie aufgefordert, per Brief vom Finanzamt oder so?
Viel Spaß hier im Forum. Vielleicht magst du dich hier nochmals separat vorstellen, damit dein Einstieg hier nicht untergeht