Nichtresidentensteuer

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Florecilla
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von Florecilla »

Hallo Ingo!

Im Namen des CBF-Teams heiße ich dich herzlich willkommen im Costa-Blanca-Forum.
Ingo_D hat geschrieben:Anfang des Jahres eine kleine Ferienwohnung an der Costa erworben
Wohin hat es euch denn verschlagen, eher Norden oder ist es der Süden?
Ingo_D hat geschrieben:Plötzlich sehe ich auf dem Kontoauszug: "Gebühr für Beantragung der Steuerausländerbescheinigung: Gebühr EUR 25,00 + MwSt EUR 5,25 + Gebühr für Steuerausländerbescheinigung EUR 7,03 = EUR 37,28". :oops:
Ist es korrekt so? D. h. muss ich als Nicht-Resident diese Gebühr jährlich bezahlen oder ist sie nur einmalig? Vorher hat weder der Notar noch die Bank diese Gebühr auch nur mit einem Wort erwähnt... :evil:
Diese Gebühr wird alle zwei Jahre fällig und wird pro Person abgehalten. Wenn bei einem Ehepaar beide Partner als Kontoinhaber geführt werden, fallen die Kosten auch zwei Mal an.
Ingo_D hat geschrieben:Und dann ist mir aber noch eingefallen, was sie denn erwähnt haben - die Steuererklärung. Es besteht also die Möglichkeit, diese Steuererklärung entweder online abzugeben oder jemanden damit zu beauftragen, wobei sich die Kosten im Rahmen halten - zwischen 10 und 30 €, correcto? Und wie hoch wäre denn die eigentliche Steuer, wenn man "nur" eine kleine Ferienwohnung im Land hat? :roll:
Die Kosten halten sich tatsächlich im Rahmen, selbst wenn man jemanden beauftragt - was ich persönlich bevorzuge.
Ingo_D hat geschrieben:Übrigens, wird man zu der Abgabe der Steuererklärung irgendwie aufgefordert, per Brief vom Finanzamt oder so?
Nein, da es sich um eine Bringschuld handelt, die im zum 31.12. des Folgejahres fällig ist. Für 2015 muss die Erklärung folglich zum 31.12.2016 eingereicht sein.

Viel Spaß hier im Forum. Vielleicht magst du dich hier nochmals separat vorstellen, damit dein Einstieg hier nicht untergeht
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Ingo_D
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von Ingo_D »

Liebe Florecilla,

super, vielen lieben Dank für dein Feedback! =D>
Florecilla hat geschrieben:
Ingo_D hat geschrieben:Anfang des Jahres eine kleine Ferienwohnung an der Costa erworben
Wohin hat es euch denn verschlagen, eher Norden oder ist es der Süden?
Der Süden \:D/

Florecilla hat geschrieben:
Ingo_D hat geschrieben:Plötzlich sehe ich auf dem Kontoauszug: "Gebühr für Beantragung der Steuerausländerbescheinigung: Gebühr EUR 25,00 + MwSt EUR 5,25 + Gebühr für Steuerausländerbescheinigung EUR 7,03 = EUR 37,28". :oops: Ist es korrekt so? D. h. muss ich als Nicht-Resident diese Gebühr jährlich bezahlen oder ist sie nur einmalig? Vorher hat weder der Notar noch die Bank diese Gebühr auch nur mit einem Wort erwähnt... :evil:
Diese Gebühr wird alle zwei Jahre fällig und wird pro Person abgehalten.

Es ist also eine Gebühr, die dem Staat bzw. der Stadt zugute kommt? 8-|
Florecilla hat geschrieben:
Ingo_D hat geschrieben:Und dann ist mir aber noch eingefallen, was sie denn erwähnt haben - die Steuererklärung. Es besteht also die Möglichkeit, diese Steuererklärung entweder online abzugeben oder jemanden damit zu beauftragen, wobei sich die Kosten im Rahmen halten - zwischen 10 und 30 €, correcto? Und wie hoch wäre denn die eigentliche Steuer, wenn man "nur" eine kleine Ferienwohnung im Land hat? :roll:
Die Kosten halten sich tatsächlich im Rahmen, selbst wenn man jemanden beauftragt - was ich persönlich bevorzuge.
Und worauf kommt es bei der Steuerhöhe an? Gibt es etwa eine Staffelung, nach der Fläche, Wert der Immobilie oder so? @-)
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Florecilla
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von Florecilla »

Hallo Ingo,

auf Seite 2 dieses Thread hat Oliva B. erklärt, wie sich die Nichtresidentensteuer berechnet. Grundlage ist der Katasterwert deiner Immobilie.
Oliva B. hat geschrieben:Bei der "Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten" (Impuesto sobre la Renta de los no Residentes) handelt es sich keinesfalls um eine Pauschalsteuer, denn Grundlage dieser Steuer sind die "fiktiven Mieteinnahmen", die mit 2 % des Katasterwertes*) berechnet werden (mit 1,1 %, wenn der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde).
  • *) Der Katasterwert unterscheidet sich natürlich von Immobilie zu Immobilie. Man findet ihn z.B. auf der Bank-Lastschrift für die IBI unter "VALOR CAT./BASE IMPONIBLE".
Die Einkommensteuer für Nicht-Residenten wird mit dem modelo 210 erklärt und beträgt in diesem Jahr exakt 24,75 Prozent der fiktiven Mieteinnahmen (die 1,1 bzw. 2 % des Katasterwertes ausmachen).

Die Becheinigung für Steuerausländer kann man sich übrigens auch selbst beschaffen, dann fallen die Gebühren bei der Bank nicht an.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Ingo_D
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von Ingo_D »

Morgen, Florecilla O:-)
Florecilla hat geschrieben:Hallo Ingo,

auf Seite 2 dieses Thread hat Oliva B. erklärt, wie sich die Nichtresidentensteuer berechnet. Grundlage ist der Katasterwert deiner Immobilie.
Also, 24,75 Prozent von 1,1 bzw. 2 % des Katasterwertes? Super, muchas gracias! ^:)^
Florecilla hat geschrieben:Die Becheinigung für Steuerausländer kann man sich übrigens auch selbst beschaffen, dann fallen die Gebühren bei der Bank nicht an.
Oh, hätte ich's gewusst bzw. hätte's mir jemand gesagt... :-??

Und wo und wie beschafft man sie sich? 8-}
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von Florecilla »

Hallo Ingo,

such mal bitte hier im Forum nach dem Modelo EX-15. Das ist ein Antragsformular u.a. für die Nichtresidentenbescheinigung (certificado de no residencia). In den entsprechenden Threads findest du einiges an Informationen.
image.jpg
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von Ingo_D »

Florecilla hat geschrieben:Hallo Ingo,

such mal bitte hier im Forum nach dem Modelo EX-15. Das ist ein Antragsformular u.a. für die Nichtresidentenbescheinigung (certificado de no residencia). In den entsprechenden Threads findest du einiges an Informationen.
Jepp! =D>

Nun bräuchte ich die Bescheinigung aber erst in zwei Jahren, da die Gebühr bereits abgebucht wurde und diese Bescheinigung für 2015 und 2016 gilt? Dann müsste ich mich erst Anfang 2017 bzw. Ende 2016 drum kümmern und brauch mir bis dahin gar kein' Kopf zu machen? \:D/
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Oliva B.
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Steuersenkung

Beitrag von Oliva B. »

Die Einkommensteuer für Nicht-Residenten wird mit dem modelo 210 erklärt und richten sich nach den fiktiven Mieteinnahmen (die 1,1 bzw. 2 % des Katasterwertes ausmachen).

Aber auch da gibt es Neues zu berichten:
  • 2014 betrug der Steuersatz noch 24,75 Prozent der fiktiven Mieteinnahmen
    ab 1.1. 2015 wurde er auf 20 Prozent und
    ab 12.07.2015 noch einmal auf 19,5 Prozent gesenkt.
    Ab 2016 sollen nur noch 19 Prozent gezahlt werden
    Quelle
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vitalista
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von vitalista »

So schön sich das für die Ausländer auch anfühlt, dass gerade sie, die sich einen Zweitwohnsitz leisten können, eine Steuerermäßigung bekommen, finde ich überflüssig.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von rainer »

vitalista hat geschrieben:So schön sich das für die Ausländer auch anfühlt, dass gerade sie, die sich einen Zweitwohnsitz leisten können, eine Steuerermäßigung bekommen, finde ich überflüssig.
Stimmt. Und die paar Euro Unterschied werden wohl kaum die Immobilienkäufe ankurbeln.
Was soll so etwas also? Und wer macht das?
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Re: Nichtresidentensteuer

Beitrag von hundetraudl »

@vitalista
Wieso sollen wir keine Steuerermäßigung bekommen. Wir zahlen in Spanien z.B. doppelt soviel Grundsteuer wie in D usw. . Ich fühle mich abgezockt. :(( Wo wäre das Land ohne die vielen Gelder, die wir in Spanien investieren.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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