
Danke für den Link, Josefine.
Ergänzend dazu vielleicht noch dieser Fall:Josefine hat geschrieben:Hier ist ein Artikel aus der Welt. Ich finde, ganz gut beschrieben:
http://www.welt.de/finanzen/altersvorso ... rtlos.html
Teulada-Moraira
Stadtrat führt erhebliche Nachlässe in der Erbschaftssteuer ein
Das Rathaus von Teulada-Moraira hat mitgeteilt, dass die Gemeinde mit Beschluss des Stadtrates jetzt Nachlässe bei der Erbschaftssteuer eingeführt hat. Sie betragen 50 % in erster Linie (Ehepartner, Kinder und Etern, auch adoptiv) und 25 % in zweiter Verwandtschaftslinie. Die Besteuerung des Wertzuwachses bei durch Todesfall bedingten Übertragungen der regulären Wohnimmobilie wird in der Gemeinde Teulada-Moraira innerhalb der Familie um 95 % reduziert. Dafür ist Voraussetzung, mehr als 183 Tage pro Jahr in Teulada zu leben, was mit dem Eintrag ins Einwohnermelderegister bestätigt wird.
Da hast du wohl Recht, Miesepeter.Miesepeter hat geschrieben: Aus meiner Sicht werden hier 2 verschiedene Dinge durcheinander gebracht:
1. die Erbschaftsteuer, die von den jeweiligen Comunidades Autonomas erhoben wird, und auf die die Gemeinden keinen Einfluss haben und somit auch nicht hderauf- oder herbasetzen können.
2. Die sogen. Wertzuwachssteuer (impuerto sobre el incremento del valor de los terrenos de naturaleza urbana), bei der es sich um eine Gemeindeabgabe handelt, die unabhängig und separat von der Erbschaftssteuer anfällt und deren Höhe bei der Gemeinde erfragt werden kann.