N.I.E. Nummer

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
Benutzeravatar
basi
especialista
especialista
Beiträge: 1857
Registriert: Di 27. Nov 2012, 13:11
Wohnort: Pinache - Benissa Costa

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von basi »

balina hat geschrieben:
Über Elster kannst du zwar deine Steuererklärung bedim zuständigen Finanzamt elektronisch abgeben, aber die Belege mußt du immer noch im Original abgeben und den Bescheid bekommst du auch auf dem Papierpostweg.

Auch wenn sich schon viel getan hat in Sachen elektronischer Postversand.
Das ist so nicht ganz richtig, auch den Steuerbescheid kann man über Elster erhalten, komt dann halt zusätzlich etwas später in Papierform,aber das ist jetzt etwas of topic.
ich verspreche nichts, und das halte ich auch
Benutzeravatar
balina
especialista
especialista
Beiträge: 1671
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 01:18
Wohnort: fast Berlin/La Marina

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von balina »

Nur ein bisschen, basi. Es ist vllt. des Rätsels Lösung.

Die E-Mail ist nicht der gültige Bescheid, sondern lediglich eine Vorabinformation.

In diesem Thread kann man verschiedentlich lesen, daß nach 3 Monaten erneut eine N.I.E. verlangt wird (Bank z.B.). Nun kann es sich dabei um einen nichtinformierten Bankangestellten handeln, aber auch um eben nur einen vorläufigen Ausdruck.
_____________
lieben Gruß
balina

Ein bisschen Grütze unter der Mütze ist schon was nütze.
Aber ein gutes Herz unter der Weste ist wohl das Beste.
Benutzeravatar
baufred
especialista
especialista
Beiträge: 2626
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 17:24
Wohnort: Wolfsburg/San Fulgencio Urb. La Marina

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von baufred »

balina hat geschrieben:Und die ist dann 3 Monate gültig?
Wie sieht denn ein N.I.E.-Nachweis aus, der, so wie es diese Nummer vorsieht, gültig ist, solange ich leben?
... die NIE-Nummer ist per Gesetz ein Leben lang gültig und in der spanischen regierungseigenen Datenbank soooo registriert - die Bescheinigung (Certificado) bestätigt nur, dass die erteilte NIE-Nummer nach wie vor gültig ist ... und, nur diese Bescheinigung als Papier ist 3 Monate gültig ... natürlich kann sie danach erst einmal als "unverbindliches" Dokument zum Nachweis einer NIE-Nr. verwendet werden - hat dann aber keine offizielle Rechtsverbindlichkeit mehr ...
... soooo sieht das aktuelle Antragsformular EX-15 für die NIE aus:
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/ ... 0EX-15.pdf
... die NIE-Bescheinigung sieht sooo aus ... und das Certificado dürfte dann ähnlich aussehen
http://www.parainmigrantes.info/wp-cont ... stroue.jpg

... und noch eine ausführliche Erklärung - in Deutsch - was und wofür die NIE ist:
http://spanientipps.com/tag/spanische-dokumente/

... ein ähnliches Procedere gibt es auch für in D gesetzlich krankenversicherte NoResidente mit der Ausstellung der span. SIP-Karte für die Nutzung der Ambulatorios (örtl. Gesundheitszentren der Seguridad Social) oder der Urgencias (Notaufnahme) im Hospital im Notfall - die hat auch ein Verfallsdatum, sollte aber nicht weggeworfen werden, denn die Kartennummer ist ebenfalls, sofern die dtsch. Krankenkasse nicht gewechselt wurde, ein Leben lang gültig und wird im Bedarfsfall mit gleicher Nummer neu - wiederum befristet - ausgestellt ....
... aber die meisten rennen ja zu einem dtsch. Privatarzt, müssen Unsummen bezahlen und meckern dann rum, wenn ihre dtsch. Krankenkasse nur einen Bruchteil zurückerstattet ... für Arzt- bzw. 2 Krankenhaustripps zur Notaufnahme hab' ich nicht einen Euro bezahlt, das holt sich die span. Seguridad Social über das Gegenseitigkeitsabkommen direkt von der dtsch. Krankenkasse - gilt aber nicht für Privatversicherte!!
Saludos -- baufred --
Benutzeravatar
baufred
especialista
especialista
Beiträge: 2626
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 17:24
Wohnort: Wolfsburg/San Fulgencio Urb. La Marina

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von baufred »

balina hat geschrieben:Nur ein bisschen, basi. Es ist vllt. des Rätsels Lösung.
Die E-Mail ist nicht der gültige Bescheid, sondern lediglich eine Vorabinformation.
In diesem Thread kann man verschiedentlich lesen, daß nach 3 Monaten erneut eine N.I.E. verlangt wird (Bank z.B.). Nun kann es sich dabei um einen nichtinformierten Bankangestellten handeln, aber auch um eben nur einen vorläufigen Ausdruck.
... doch, der eMail ist als Anhang eine PDF-Datei zum Ausdrucken mit dem rechtsgültigen Bescheid beigefügt!!! ... steht auch so in der Beschreibung der HP des span. MInisteriums ..., die Links sind bereits mehrfach genannt ... aber wenn man kein Spanisch spricht ... :-o

... und, natürlich, wenn die Bescheinigung nach 3 Monaten nicht mehr "rechtsgültig" ist, braucht man dann eine neue, wenn sie denn erneut bei bestimmten Verträgen/Transaktionen verlangt wird ... kostet halt dann jedesmal ca. 10,-€ ....

... ist doch nicht sooo schwer zu verstehen - die Spanier sind halt in einigen Fällen mehr "Preussen" als wir Deutschen ... in Spanien auch "lucha contra la burocracia" - Kampf gegen die Bürokratie .. genannt ...
Saludos -- baufred --
Benutzeravatar
balina
especialista
especialista
Beiträge: 1671
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 01:18
Wohnort: fast Berlin/La Marina

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von balina »

Ist wirklich seeeeehr spanisch, Baufred.

Dankeschön für deine Geduld, einer Preußin Preußischspanien näher zu bringen.

Die SIP kann man, so wie ich die Erläuterung in diesem Link verstehe, nur als hier dauerhaft wohnender NoResidente bekommen. Dauerhaft will ich nicht, nur mal ein bisschen Winter überbrücken. Bleibt mir also die ADAC-KV als Zusatz zu meiner Krankenversicherung.

http://www.verteldedokter.es/de/index.php?pagina=link1
_____________
lieben Gruß
balina

Ein bisschen Grütze unter der Mütze ist schon was nütze.
Aber ein gutes Herz unter der Weste ist wohl das Beste.
Benutzeravatar
baufred
especialista
especialista
Beiträge: 2626
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 17:24
Wohnort: Wolfsburg/San Fulgencio Urb. La Marina

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von baufred »

balina hat geschrieben:Die SIP kann man, so wie ich die Erläuterung in diesem Link verstehe, nur als hier dauerhaft wohnender NoResidente bekommen. Dauerhaft will ich nicht, nur mal ein bisschen Winter überbrücken. Bleibt mir also die ADAC-KV als Zusatz zu meiner Krankenversicherung.
... nein, es gibt 2 Ausführungen/Arten der SIP-Karte:
>> 1x für Residenten ohne Verfallsdatum
>> 1x für Urlauber bzw. NoResidente mit "Verfallsdatum"...

... die Info zur SIP-Karte im Link bezieht sich auf den offiziellen Wechsel vom dtsch. Gesundheitssystem in die spanische "Seguridad Social" und bezieht sich auf die Randbedingungen der EU-Bürger mit Residencia (dauerhafter Aufenthalt > 183 Tage!) ... die "Urlauber"-SIP mit Verfallsdatum ist nur für NoResidente bzw. Urlauber

... sofern die jeweiligen Einzelaufenthalte < als 3 Monate sind und bei mehrmaligen Aufenthalten pro Jahr insgesamt nicht die 183 Tage-Regelung (Residencia) übersteigen, ist man NoResidente, also ohne "Residencia" und unterliegt auch nicht der Meldepflicht... beide - Residente und NoResidente können bzw. müssen für bestimmte Geschäftsprozesse, die hier jeweils schon genannt wurden (> Bankonto, Autokauf, Besteuerung der selbstgenutzten eigenen Immobilie etc.), ein NIE beantragen, sonst läuft i.d.R. "nix" ...

Zu deiner ADAC-KV: lese bitte im Vertrag nach, wieviel Tage denn jeweils der einzelne Auslandsaufenthalt im Versicherungsschutz abgedeckt wird, denn die gesetzlichen Krankenkassen und auch viele Urlaubs-KV'en decken die Versicherungsleistungen nur bis zu max. 43 Tagen je Einzelaufenthalt ab, danach "hängt" man in der Luft und hat keinen Versicherungsschutz mehr im Krankheitsfall ...

... wir haben seinerzeit nach langer Suche eine Urlaubs-KV mit Absicherung bis zu 3 Monaten je Einzelaufenthalt (auch mehrmals/Jahr!) gefunden und auch abgeschlossen!! ... und mehr ist halt nicht drin!!! Wer länger bleibt, fährt volles Risiko ... oder manipuliert die Daten im Schadensfall (alles schon dagewesen, kann aber teuer werden > Versicherungsbetrug!) ...

... und man fährt dann auch voll in die Meldepflicht (> Empadronamiento) bzw. nach insgesamt 183 Tagen in die Residenten-Regelung gewöhnlicher (Dauer-)Aufenthalt mit "voller" Steuerpflicht in Spanien und muss dann auch offiziell vom dtsch. Gesundheitssystem ins spanische mit allen Konsequenzen (> Seguridad Social bzw. auch priv.KV entsprechend der Aufnahmebedingungen) wechseln ...

Erklärung was "Resident" bedeutet:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/reside ... 46275.html

... ich glaube, mehr an Info aus verschiedenen "Blickrichtungen" geht auf dieser Baustelle nicht .... m.A.n. ist jetzt alles gesagt, was man zum Thema wissen muss ... und, ja das Ganze ist schon etwas verwirrend ... aber dennoch logisch strukturiert, man muss halt nur alles in die richtige Schublade einordnen :d ...
Saludos -- baufred --
Benutzeravatar
balina
especialista
especialista
Beiträge: 1671
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 01:18
Wohnort: fast Berlin/La Marina

Re: N.I.E. Nummer

Beitrag von balina »

Zu deiner ADAC-KV: lese bitte im Vertrag nach, wieviel Tage denn jeweils der einzelne Auslandsaufenthalt im Versicherungsschutz abgedeckt wird, denn die gesetzlichen Krankenkassen und auch viele Urlaubs-KV'en decken die Versicherungsleistungen nur bis zu max. 43 Tagen je Einzelaufenthalt ab,
Richtig! Meine galt 6 Wochen. Für die Zeit danach mußte ich eine Verlängerung bezahlen.

Interessant, was du schreibst und verlinkst, Baufred. Werde ich mir in Ruhe durchlesen. Heute habe ich mit Freunden Abschied gefeiert. Da geht nix mehr. >:)
_____________
lieben Gruß
balina

Ein bisschen Grütze unter der Mütze ist schon was nütze.
Aber ein gutes Herz unter der Weste ist wohl das Beste.
Antworten

Zurück zu „RECHT: Steuern, Gesetze & Dokumente“