
Im Ernst: das Problem mit dem TÜV, den du nur in D machen kannst löst du damit nicht...
Ich betreibe mal das Ausscheiden von getrockneten Weinbeeren aus Griechenland:Advocat hat geschrieben:......
Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto keiner Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur dann fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen.
Sie dürfen Ihr Auto jedoch Freunden oder Verwandten leihen, die bei Ihnen zu Besuch sind – wenn sie keinen Wohnsitz in Ihrem neuen Land haben.
Wenn Sie mehr als 6 Monate in einem anderen Land bleiben, sollten Sie normalerweise Ihren Wohnsitz dorthin verlegen, und Sie müssen dort Ihr Auto anmelden."
... ich wundere mich auch zuweilen, wieviele deutsche Autos mit grünen, magentafarbenen oder braunen HU-PLaketten aus den Vorjahren unterwegs sind. Abgesehen von der Frage nach der Kontrolle: es ist mir unverständlich, wie leichtsinnig manche unterwegs sind. Wer mit einem solchen Auto einen Unfall verursacht (gar mit Personenschaden), hat eine schwierige Diskussion mit seiner Haftpflichtversicherung. Das kann im Extremfall im persönlichen Ruin enden.maxheadroom hat geschrieben:
WIeder Topic, ich wundere mich eh wenn man mal achtet wieviel deutsche Nummernschilder ohne Tüv hier rumfahren.
Allerdings bin ich auch noch nie bei Kontrollen darauf angesprochen worden wie lange ich mich hier aufhalte.
Saludos
maxheadroom
maxheadroom hat geschrieben:
WIeder Topic, ich wundere mich eh wenn man mal achtet wieviel deutsche Nummernschilder ohne Tüv hier rumfahren.
Allerdings bin ich auch noch nie bei Kontrollen darauf angesprochen worden wie lange ich mich hier aufhalte.
Saludos
maxheadroom
Moin,Frank_Berlin hat geschrieben:... ich wundere mich auch zuweilen, wieviele deutsche Autos mit grünen, magentafarbenen oder braunen HU-PLaketten aus den Vorjahren unterwegs sind. Abgesehen von der Frage nach der Kontrolle: es ist mir unverständlich, wie leichtsinnig manche unterwegs sind. Wer mit einem solchen Auto einen Unfall verursacht (gar mit Personenschaden), hat eine schwierige Diskussion mit seiner Haftpflichtversicherung. Das kann im Extremfall im persönlichen Ruin enden.
Der spanische TÜV nimmt keine Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen mehr an und deutsche Versicherungen unterstellen bei länger abgelaufenem TÜV gerne mangelnde Verkehrssicherheit.Busbauer hat geschrieben:Der fehlende TÜV ist kein Problem. Es gibt nur 2 Auflagen :
Die erste macht die Versicherung : Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, das kann auch durch die Vorführung beim spanischen TÜV nachgewiesen werden und zweitens muss bei der Einreise nach D bei der ersten erreichbaren TÜV Station überprüft werden .
Fragen für Kraftfahrzeuge mit deutschem Kennzeichen in Spanien (somit europäischem Ausland) und natürlich damit verbundener Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, sind zwar Fragen wie viele andere auch, aber die Antworten darauf fast immer falsch und wenn man von ERWACHSENEN Fahrzeuglenker ausgehen kann oder muss, zwischenzeitlich fast schon peinlich.Busbauer hat geschrieben:Der fehlende TÜV ist kein Problem. Es gibt nur 2 Auflagen :
Die erste macht die Versicherung : Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, das kann auch durch die Vorführung beim spanischen TÜV nachgewiesen werden und zweitens muss bei der Einreise nach D bei der ersten erreichbaren TÜV Station überprüft werden .
War im Übrigen hier schon mal ThemaSpanier hat geschrieben:So ist die Aussage oder Behauptung: "Der fehlende TÜV ist kein Problem. es gibt nur 2 Auflagen . . . . .Busbauer hat geschrieben:Der fehlende TÜV ist kein Problem. Es gibt nur 2 Auflagen :
Die erste macht die Versicherung : Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, das kann auch durch die Vorführung beim spanischen TÜV nachgewiesen werden und zweitens muss bei der Einreise nach D bei der ersten erreichbaren TÜV Station überprüft werden .
schlichtweg FALSCH!!!
ok, dann teile ich das mal meiner Versicherung mit - von denen stammte damals diese Aussage.......![]()
Es gibt ganz klare Vorgaben, wie lange man sich mit seinem PKW und deutschem Kennzeichen im Ausland aufhalten darf.
Gerne würde ich diese hier lesen .....
(Versicherungs- und Steuertechnische Abwicklungen in Verbindung mit ITV-Prüftermine)
Das sich das Fahrzeug auch zwischen den TÜV-Kontrollterminen in verkehrssicherem Zustand befindet -ist der Halter und/oder Fahrer natürlich alleine verantwortlich.
das versteht sich wohl von selbst...
Ich glaube nicht und kann es aus eigener Erfahrung nicht behaupten, dass der span. ITV die Kontrolluntersuchung vornehmen darf, respektive von den Deutschen Versicherungen wie auch Verkehrsbehörden anerkannt wird.
ok, dann teile ich das mal meiner Versicherung mit - von denen stammte dieser Tipp als Nachweis der Verkehrssicherheit.......![]()
Oder warum sollte die ersterreichbare TÜV-Station, nach der Einreise in Deutschland aufgesucht werden???
Hier muss ich mir aber die Frage stellen, warum muss ich die ERSTE-TÜVStation anfahren und unter welchen Fakten habe ich vorher an dem öffentlichen Verkehr auf Spaniens Straßen teilgenommen??????????????????????????
Weil TÜV eine deutsche einrichtung für Deutsche Fahrzeuge ist und du dich sonst strafbar machst wegen fahren ohne TÜV. Für Spanien ist der deutsche TÜV meines Erachtens nicht relevant nur die Verkehrssicherheit
Wenn man sich fragt, wieviel Tage ist meine Auslandskrankenversicherung gültig, was muss ich nachweisen können?
Kann ich mit meinem abgelaufenen Pass noch die Landesgrenze passieren, oder gar zu meinem Flug einchecken?
Habe ich schon einmal ein KFZ mit spanischen Kennzeichen beim deutschen TÜV gesehen?
Spätesten dann alleine, erledigt sich die ein oder andere Fragestellung von alleine.
ODER?????
nicht wirklich - manchmal fehlt mir einfach der Zusammenhang - liegt aber sicher an mir.
Freundliche Grüße . . .
Spanier