Nachbarschaftsrecht
Re: Nachbarschaftsrecht
Sol, mit dem Halbwissen kannst Du ja nur mich meinen.
Aber mein Verweis auf eine anwaltliche Beratung war durchaus berechtigt, da ich ja nicht wissen konnte, dass sich jemand explizit genau da auskennt.
Also bitte unterlasse doch immer diese provokanten Bemerkungen. Ebenso die Seitenhiebe bezüglich der Vorstellung eines neuen Mitgliedes.
Wir haben doch nun mehr als einmal geklärt, dass eine Vorstellung freiwillig ist.
Wenn überhaupt, kann man jemand freundlich darum bitten.
Aber mein Verweis auf eine anwaltliche Beratung war durchaus berechtigt, da ich ja nicht wissen konnte, dass sich jemand explizit genau da auskennt.
Also bitte unterlasse doch immer diese provokanten Bemerkungen. Ebenso die Seitenhiebe bezüglich der Vorstellung eines neuen Mitgliedes.
Wir haben doch nun mehr als einmal geklärt, dass eine Vorstellung freiwillig ist.
Wenn überhaupt, kann man jemand freundlich darum bitten.
- baufred
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Re: Nachbarschaftsrecht
... grundsätzlich gelten erst einmal die Abstandsregeln ... andererseit darf "ungehemmter" Pflanzenwuchs - dabei noch mit Unterschreitung der Grenzabstände nicht die Wartung und Pflege von Gebäudeteilen des Nachbarn verhindern.
Danach gilt erst die Regel > erst Rückschnitt der Pflanzen wenn doch Unterschreitung der Abstände vorliegt ... erst dann folgt das Entfernen, wenn der Rückschnitt nicht den gewünschten Erfolg bringen kann ... auf jeden Fall hat der Nachbar das Recht des Zutritts und kann ggfs. sogar eingeklagt werden ...
... auch in D gilt dies in dieser Reihenfolge ... aber immer unter Berücksichtigung der Abstände in Verbindung mit der "Schadensabwendung" von Gebäudeteilen des Nachbarn ... anders sieht es bei Bepflanzung an der Grenze ohne Nachbarbebauung aus, da hat "Mutter Natur" den Vortritt und nach Überschreitung bestimmter "Meckerfristen" (rechtl. Einspruch!) gilt Bestandsschutz für die Bepflanzung ... auch bei Unterschreitung der Abstandsregelung je nach Pflanzenhöhe ....
Danach gilt erst die Regel > erst Rückschnitt der Pflanzen wenn doch Unterschreitung der Abstände vorliegt ... erst dann folgt das Entfernen, wenn der Rückschnitt nicht den gewünschten Erfolg bringen kann ... auf jeden Fall hat der Nachbar das Recht des Zutritts und kann ggfs. sogar eingeklagt werden ...
... auch in D gilt dies in dieser Reihenfolge ... aber immer unter Berücksichtigung der Abstände in Verbindung mit der "Schadensabwendung" von Gebäudeteilen des Nachbarn ... anders sieht es bei Bepflanzung an der Grenze ohne Nachbarbebauung aus, da hat "Mutter Natur" den Vortritt und nach Überschreitung bestimmter "Meckerfristen" (rechtl. Einspruch!) gilt Bestandsschutz für die Bepflanzung ... auch bei Unterschreitung der Abstandsregelung je nach Pflanzenhöhe ....
Saludos -- baufred --
Re: Nachbarschaftsrecht
Das leuchtet mir ein, Manfred. Danke
Weisst Du zufällig, ob es auch eine Höhenbegrenzung gibt?
Oder ist das auch je nach Gemeinde unterschiedlich?
Weisst Du zufällig, ob es auch eine Höhenbegrenzung gibt?
Oder ist das auch je nach Gemeinde unterschiedlich?
- Brujadepaco
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Re: Nachbarschaftsrecht
Hallo Baufred, mit Sicherheit kennst Du die Örtlichkeit La Marina und die Recht dort viel besser als ich. Aber ist es nicht auch so, dass die Comunidad den Baumassnahmen zustimmen muss???
Liebe Grüsse Anna
Re: Nachbarschaftsrecht
Der threaderöffner schrieb, der Nachbar hätte eine Baugenehmigung.
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Re: Nachbarschaftsrecht
So isses. Ich mags nicht mehr lesen.Cozumel hat geschrieben:----Wir haben doch nun mehr als einmal geklärt, dass eine Vorstellung freiwillig ist...

(Seitenhiebe bezüglich der Vorstellung eines neuen Mitgliedes)
Nichts für ungut, sol.
- Brujadepaco
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Re: Nachbarschaftsrecht
Die Baugenehmigung gibt das Rathaus................aber die Comunidad ist die Eigentümergemeinschaft der Siedlung. Und die muss.......egal...was das Rathaus sagte, auch zustimmen. So ist es jedenfalls hier.Cozumel hat geschrieben:Der threaderöffner schrieb, der Nachbar hätte eine Baugenehmigung.
Liebe Grüsse Anna
Re: Nachbarschaftsrecht
Du hast recht, das hab ich übersehen. 

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Re: Nachbarschaftsrecht
Man kann aber doch Hinnerk schwerlich zum Vorwurf machen, dass sein Nachbar nicht vorher mit ihm geredet hat. Und die Mauer steht ja nun, die redet keiner mehr weg.ruth hat geschrieben:ich lache nicht, ich bin traurig. Traurig darüber das auch hier wieder der gleiche Sch.... hochkommt wie in D.
wenn meine Nachbarn etwas planen sollten, dann werden alle gemeinsam v o r h e r eine Lösung finden.
ruth
Und warum sollte es in Spanien keine Nachbarschaftsprobleme geben. Die sind sicherlich nicht unbedingt typisch deutsch. Man kann in den Foren einiges darüber lesen, dass es manchmal sogar rabiater zugeht.
- baufred
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Re: Nachbarschaftsrecht
@ Anna: La Marina Urb. hat jetzt keine "Comunidad" mehr und ist jetzt offizieller Ortsteil von San Fulgencio ... früher gab's noch die "Asociación de los Vecinos de La Marina Urb.", die rechtliche Auseinandersetzungen betrieben hatte, die ist aber schon vor Jahren aufgelöst worden ...
@ Cozumel: mir sind für Spanien keine definierten "Höhenstaffelungen" bekannt - außer, das zwischen Sträucher (arbustos) und Bäume (árboles) in der Abstandsstaffelung unterschieden wird ... hier mal 'ne schöne 1-seitige Zusammenfassung ... für die, die der Sprache mächtig sind: Spanien 'Bäume & Sträucher - Grenzabstand'
ergänzende Info: die Baugenehmigung (Proyecto > Obra mayor) prüft übrigens nicht nur die Gemeinde allein, sondern muß ebenfalls im "Colegio de los Arquitectos" zur Prüfung und Freigabe eingereicht werden ... also schauen hier schon mal 2 Instanzen auf die Planung
... dazu noch: bei im Bebauungsplan vorgesehener "Grenzbebauung" braucht der Nachbar nicht beteiligt/informiert zu werden ... ist also auch in diesem Fall "normal" gelaufen ... was die Höflichkeit und der nachbarschaftliche Umgang erwartet hätte, ist eine andere "Baustelle"
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@ Cozumel: mir sind für Spanien keine definierten "Höhenstaffelungen" bekannt - außer, das zwischen Sträucher (arbustos) und Bäume (árboles) in der Abstandsstaffelung unterschieden wird ... hier mal 'ne schöne 1-seitige Zusammenfassung ... für die, die der Sprache mächtig sind: Spanien 'Bäume & Sträucher - Grenzabstand'
ergänzende Info: die Baugenehmigung (Proyecto > Obra mayor) prüft übrigens nicht nur die Gemeinde allein, sondern muß ebenfalls im "Colegio de los Arquitectos" zur Prüfung und Freigabe eingereicht werden ... also schauen hier schon mal 2 Instanzen auf die Planung


Zuletzt geändert von baufred am Sa 12. Jan 2013, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
Saludos -- baufred --