Hallo Olivia,Oliva B. hat geschrieben:Nein, natürlich nicht, Wenn du aber deine N.I.E.-Nummer beim Konsulat beantragt hast, gelten andere Regeln, nachlesbarhier.Rob47 hat geschrieben: Dann taucht aber eine neue Frage auf. Beantragt man tatsächlich und üblicher Weise alle 3 - 4 Monate eine neue Bescheinigung??
irgendwie raffe ich das jetzt nicht. Es geht doch eindeutig aus der "Information für Ausländer hervor", dass die per mail zugesandte Bescheinigung selber nur eine Gültigkeit von 3 Monaten hat (drittletzter Absatz o.a. Info). Bedeutet Deine Aussage, dass wenn ich die N.I.E-Nummer in Spanien bei der Polizei beantrage, diese Einschränkung nicht habe?
Weiterhin erkenne ich auch keinen Hinweis darauf, dass die per mail zugesandte Bescheinigung lediglich eine Kopie darstellt und in Spanien bei der Policia beglaubigt werden muß oder gegen ein Original ausgetauscht werden muß, wie von Thabo mitgeteilt.
Aber mich interessiert auch, wie Ihr dass üblicher Weise handelt,es geht doch wohl keiner alle 3 Monate zur Policia und beantragt eine Verlängerung, oder?