Fahrzeugtransport nach Deutschland

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kuba
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Re: Fahrzeugtransport nach Deutschland

Beitrag von kuba »

Denia Lagerhaus macht Möbeltransporte und Beiladungen für Touren, aber keine PKW Transporte !!!
liebe grüße
kuba
haSienda
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Re: Fahrzeugtransport nach Deutschland

Beitrag von haSienda »

Zitzelsberger berechnet € 1200.-- das ist deutlich zu hoch...
Und der Versand in Teilen ist ja oft ein Problem...zum einen weil der Versand von Spanien ziemlich exakt das doppelte kostet wie andersherum...zum zweiten weil die Pakete oft zu gross sind.
Habe ja an anderer Stelle eine Transportmöglichkeit für einen Karton Ersatzteile von Wien hierhin gesucht...das Paket ist einfach 11 cm zu gross...grrr

Gruss
Derek
Anubis
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Registriert: Fr 13. Jan 2012, 06:43

Re: Fahrzeugtransport nach Deutschland

Beitrag von Anubis »

Hihiiiii , jetzt gehen wir mal in Medias Res.

Papiere nach good old Germany schicken , Ihr habt doch sicherlich noch Kinder oder gute Bekannte in Germay oder ?

Die sollen zu einer Versicherung stiefeln und ne Versicherung für ein kurzzeit Kennzeichen nehmen , dann zu Straßenverkehrsamt dett elendige Kurzzeit Kennzeichen holen , dett gilt 5 Tage.

Per Exepresso zurück nach Spananien , die Nummern druff geklemmt uf den Hobel , den ADAC per Telefonica Angebimmelt welcher Unternehmer da unten rummschwirrt , dann den Karren auf den Sattel oder Hängerzug druff und ab nach Germania ! :-D

Ist dett so schwer ? , ich hab doch gesagt du sollst maaaaaaaal Seniiiiiiiiiier und ein Szenarium im Kopf Ablaufen lassen >:d<

Ich hätte dett Auto schon hier inne Halle >:)

die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfah-ren für Kraftfahrzeuge - die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“ - (vom 14.02.2007 - veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 68/15 vom 24.03.2007) deutlich zum Ausdruck gebracht - dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzei-chen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschrei-tenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen
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