Einkommensteuer beim Hausverkauf

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
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Prokrustes
bisoño
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Einkommensteuer beim Hausverkauf

Beitrag von Prokrustes »

Hallo!
Wir sind jetzt entschlossen, unser Haus nach 24 Jahren zu verkaufen. Ich hab mal angeschaut, was da so alles an Abgaben fällig wird. Im Moment hab ich nach vielem Suchen nur noch eine Frage: Wo trägt man zur Erhöhung des Einstandspreises beim Formular 210H die verschiedenen Reparaturen und Erweiterungen ein? Auf dem Formular ist dafür nur ein Feld [14] und eine Datumsangabe vorhanden. Summiert man alles und gibt das Datum der ersten(?) Rechnung ein? Und was macht man mit den Belegen, per Post ans Finanzamt? Ich habe beim Hochladen des ausgefüllten Formulars noch nie eine Möglichkeit gesehen, zusätzliche Dokumente hochzuladen. Das hat zwar noch Zeit, aber ich hätte doch schon gern mal einen Durchblick. B-) :-b
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Miesepeter
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Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf

Beitrag von Miesepeter »

Es ist lediglich der Gesamtbetrag einzutragen, Belege brauchen nicht beigefügt zu werden, in m.E. eher seltenen Fällen fordert sie das FA an. Beim Verkauf fällt die Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el valor de los terrenos) an, die vom Gesetz her der Verkäufer entrichten muß, dies aber im Kaufvertrag auf den Käufer abwälzen kann. Vorsicht bei Unterverbriefung, das kann schief gehen.
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Prokrustes
bisoño
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Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf

Beitrag von Prokrustes »

Danke für den Hinweis. Dummerweise habe ich mich damals beim Kauf vom Makler zu einer Unterverbriefung überreden lassen, habe aber die Kostenaufstellung des Maklers über den bezahlten Kaufpreis. Nützt wohl nichts, oder? Dass FA hat wohl direkten Zugriff auf den damals in der Escritura verbrieften Wert?
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JanV
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Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf

Beitrag von JanV »

Prokrustes hat geschrieben: Mi 16. Feb 2022, 09:32 Danke für den Hinweis. Dummerweise habe ich mich damals beim Kauf vom Makler zu einer Unterverbriefung überreden lassen, habe aber die Kostenaufstellung des Maklers über den bezahlten Kaufpreis. Nützt wohl nichts, oder? Dass FA hat wohl direkten Zugriff auf den damals in der Escritura verbrieften Wert?
Hältst du es für schlau, es so offen hinauszuposaunen?
Jan
brigittekoslowski
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Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf

Beitrag von brigittekoslowski »

Ich glaube nicht,das hiersich jemand jetzt die Mühe macht,die Adresse heraus zu finden und dann das Finanzamt zu benachrichtigen.
Miesepeter
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Re: Einkommensteuer beim Hausverkauf

Beitrag von Miesepeter »

Verjährungsfrist 4 Jahre.
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