Der letzte Wille

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Josefine
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Josefine »

@Detlev, vielleicht wirst Du 100+ Jahre und Deine internationalen Freunde sind dann schon jenseits der 90 oder schon verstorben. Die Kinder sind auch schon in die Jahre gekommen (wahrscheinlich dann schon über 70). Ob das dann noch so eine zackige Abschiedsparty wird? Ob die Enkel (falls vorhanden), dann diese Party noch organisieren? ;-)

Mein GG und ich haben beschlossen, dass der Überlebende entscheidet. Einen Platz im Friedwald hätten wir auch, da meine Schwiegereltern einen Familienbaum gekauft haben und wir sind mit eingetragen. Ob wir diese Möglichkeit nutzen werden - keine Ahnung. ;)
Gruß Josefine :)
highgate
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von highgate »

Wir haben unsere " Kadaver " zu medizinischen Übungszwecken für Studenten zur Verfügung gestellt.

Die Resteverbrennung wird aber trotzdem inzwischen mit 1000 € berechnet, dann wird irgendwo verstreut.
Detlev
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Detlev »

@nicki2342
Da ich 'bei Gelegenheit' ja auch eine Immobilie an der CB kaufen moechte, hab ich vor Monaten versucht mich mal ueber die Vererbung einer spanischen Immobilie schlau zu machen.

Ich krieg das leider nicht mehr alles zusammen aber soweit ich mich erinnere, gibt es besondere Regelungen bezueglich der Vererbung spanischer Immobilien.

Hier im Forum gibt es sicher jemanden, der sich damit schon mal auseinander gesetzt hat.

Detlev
nicky2342
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nicky2342 »

Lieben Dank Detlef... genau darum geht es... was ist wenn wir eine Immobilie in Spanien in haben und wie ist da das Erbrecht. Vor allem geht es auch darum uns gegenseitig abzusichern... wenn mich nicht alles täuscht ist da das Berliner Testament wohl am besten.... würde wohl auch nur zutreffen wenn das deutsche Erbrecht greift
Saludos Nicky
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Josefine
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Josefine »

Zu beachten ist die Europäische Erbrechtsverordnung.

Hier ist der Link
Gruß Josefine :)
nicky2342
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nicky2342 »

Ah... durch die Rechtswahl kann man also festlegen welches Recht gelten soll... lieben Dank für den Link Josefine
Miesepeter
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Miesepeter »

Zitat nicky 2342:" In Spanien gilt doch deutsches Erbrecht für uns deutsche...". Die mir vorliegenden Informationen lauten anders, nämlich dass seit ca. 1 Jahr EU übergreifend das Erbrecht des Landes des letzten Wohnsitzes zur Anwndung kommt. Unterm Stirch sind die spanischen für uns Deutsche nachteiliger. Eine andere Sache ist die steuerliche Seite (die span. Erbschaftsteuererklärung ist an die jeweilige Comunidad Autonoma zu richten und die Steuersátze sind regional verschieden (!). Es gibt kein Nachlassgericht. Das geht alles über Notare, ganz anders als in D. Erbstreitigkeiten sollte man auf jeden Fall vermeiden, denn damit ist niemandem geholfen. Sowas kann sich überJahrzehnte hinziehen und kostet u.U. mehr als die ganze Sache wert ist. Wichtig bei Bargeld. es werden dafür Steuern sowojl in E als auch in D fállig.
Beerdigung oder was damit zusammenhángt ist für mich kein Thema. Ich komme sowieso mur wenn ich dazu eingeladen werde. Die span. Gesetze erlauben die Entnahme von (Spende-)Organen vom (hoffentlich dann) totel Körper, auch wenn kein ausrückliches Enverstándnis der Leiche oder Angehörigen vorliegt. Ich habe da so meine Bedenken, dass die tatsáchlich so lange warten bis man mausetot ist, d.h. wenn viele Organe gar nicht mehr verwertbar sind. Dem kann man sich nur dann wirksam entziehen wenn man nicht im Kranknehaus "verarztet" wird, also schön zu Hause im Kreis der Lieben.........
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von rainer »

Vor allem sollte man sich die steuerliche Seite genauer ansehen.
Da kann es in Spanien böse Überraschungen geben, gegenüber D.
nicky2342
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nicky2342 »

Hmmm..... hier steht:

Rechtswahl
Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, aber dennoch will, dass sich im Fall
seines Todes das Erbrecht des Landes anwendbar ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, -
wer also beispielsweise als Deutscher, der in Spanien lebt, will, dass auf seinen Erbfall
deutsches Erbrecht anwendbar sein soll und nicht spanisches - der muss künftig eine
entsprechende Rechtswahl treffen.
Diese Rechtswahl muss entweder ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von
Todes wegen - meist ist das ein Testament - erfolgen oder sich zumindest aus den
Bestimmungen einer solchen Verfügung von Todes wegen ergeben (Art. 22 EU-ErbVO). Aus
Gründen der Rechtssicherheit ist eine ausdrückliche Wahl zu empfehlen.

Anzuwenden ist die neue EU-Verordnung, wenn der Erblasser am 17. August 2015 oder
danach verstirbt (Art. 83 Abs. 1 EU-ErbVO). Eine vor dem 17. August 2015 getroffene
Rechtswahl, die - zum Beispiel - nach dem Recht des Staates getroffen wurde, dessen
Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt (Art. 83 Abs. 2, 3 EU-ErbVO), bleibt aber auch nach
dem 17. August 2015 wirksam.

Also haben wir die Wahl wenn wir dieses in einem Testament angeben welches Recht gelten soll... es wird ja auch empfohlen.
bini
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von bini »

Miesepeter hat geschrieben:Zitat nicky 2342:" In Spanien gilt doch deutsches Erbrecht für uns deutsche...". Die mir vorliegenden Informationen lauten anders, nämlich dass seit ca. 1 Jahr EU übergreifend das Erbrecht des Landes des letzten Wohnsitzes zur Anwndung kommt. Unterm Stirch sind die spanischen für uns Deutsche nachteiliger. Eine andere Sache ist die steuerliche Seite (die span. Erbschaftsteuererklärung ist an die jeweilige Comunidad Autonoma zu richten und die Steuersátze sind regional verschieden (!). Es gibt kein Nachlassgericht. Das geht alles über Notare, ganz anders als in D. Erbstreitigkeiten sollte man auf jeden Fall vermeiden, denn damit ist niemandem geholfen. Sowas kann sich überJahrzehnte hinziehen und kostet u.U. mehr als die ganze Sache wert ist. Wichtig bei Bargeld. es werden dafür Steuern sowojl in E als auch in D fállig.
Beerdigung oder was damit zusammenhángt ist für mich kein Thema. Ich komme sowieso mur wenn ich dazu eingeladen werde.ten bis Die span. Gesetze erlauben die Entnahme von (Spende-)Organen vom (hoffentlich dann) totel Körper, auch wenn kein ausrückliches Enverstándnis der Leiche oder Angehörigen vorliegt. Ich habe da so meine Bedenken, dass die tatsáchlich so lange warman mausetot ist, d.h. wenn viele Organe gar nicht mehr verwertbar sind. Dem kann man sich nur dann wirksam entziehen wenn man nicht im Kranknehaus "verarztet" wird, also schön zu Hause im Kreis der Lieben.........

Auch wenn das jetzt Off Topic ist. In welchem Gesetz steht das? Im Gegenteil, von Bekannten die im Krankenhaus von Alicante arbeiten habe ich schon oft gehört, dass Organe von Unfallopfern nicht genutzt wurden, weil die Angehöriggen nicht rechtzeit zur Stelle waren und kein Spenderpass vorlag. Also mir kommt diese Behauptung "Spanisch" vor.
sol hat geschrieben:@bini:
Es gibt anscheinend tatsaechlich die Moeglichkeit, die Asche so zu komprimieren, dass sie wie ein Diamant o.ae. aussieht.
Detlev

siehe :
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... yrb1POgD-w
Ja ich weiss, das war kein Scherz, ist aber wohl schweine teuer und ich wüsste auch nicht wo man das machen kann......eigentlich Schade, da kann man die Oma oder den Opa als Kluncker um Hals überall hin mitnehmen. (Ich hoffe ich habe keinem Opa oder Oma auf´n Schlips getreten). >:d<

Grüsse
Bini
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