Hallo !Frank_Berlin hat geschrieben:Guten Tag, wenn mit "Unterbriefung" (ich kenne den Begriff nicht) gemeint ist, dass der Verkäufer nun darauf besteht, einen niedrigeren Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, als im Vorvertrag festgelegt und den Rest in bar auszugleichen, warum dann nicht darauf bestehen, dass der Notartermin nun doch schnellstmöglich stattfindet und somit den Verkäufer seinerseits dazu zwingen, vom Vorvertrag zurückzutreten. In dem Fall schuldet er Euch Schadenersatz in Höhe der Vorauszahlung (also nicht nur Rückerstattunng der bereits gezahlten Vorauszahlung, sondern denselben Betrag nochmals dazu). So war es zumindest in unserem Vorvertrag vereinbart.susewind49 hat geschrieben:susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Beste Grüße
Der Makler sagt, das uns bei Rücktritt des Verkäufers keine doppelte Zahlung zusteht. Das steht auch nicht im Vertrag. Wir haben den Verkäufer mit Fristsetzung im Dezember aufgefordert, den Kaufvertrag über die volle Summe zu vollziehen. Der will das nicht. Die Gründe wurden uns auch genannt, sind aber nicht nachvollziehbar. Es geht wohl jetzt nur noch über einen spanischen Anwalt.
Grüße Sabine