Führerschein 65+

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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chris
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Re: Führerschein 65+

Beitrag von chris »

007 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 11:31 Bisher sehe ich keine Vorteile ein Resident zu sein.
Naja, es ist schon von Vorteil, wenn man legal im Land ist, und dazu gehört dann ab einer gewissen Aufenthaltsdauer auch die korrekte Anmeldung. Allerdings stimmt es, dass man nach wie vor in vielen Dingen gegenüber den Spaniern benachteiligt ist (die müssen zB nicht alle zwei Jahre zum Rathaus und nachweisen, dass sie hier noch wohnen, und ein Ausweisdokument bekommt man ja selbst als Resident auch nirgendwo außer den deutschen Perso im Konsulat).
Saludos,
Chris
doraline
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Re: Führerschein 65+

Beitrag von doraline »

007 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 11:31 Bisher sehe ich keine Vorteile ein Resident zu sein.
Es hat auch nur den Vorteil legal im Land zu sein.
Ansonsten finde ich gibt es ziemlich viele Nachteile und ist eu-weit so ziemlich alles unterschiedlich geregelt.
Hatte ja meinen Personalausweis in Alicante beantragt und stolze 184€ bezahlt.
Da wir wahrscheinlich nächstes Jahr nach D fahren haben wir uns die Preise für Perso in D angeschaut. Da steht doch tatsächlich dass man als "Auslandsdeutscher" 30€ mehr bezahlen muss :oops:
Genauso rege ich mich 1x jährlich darüber auf, dass ich meine Rente sowohl in D als auch in E versteuern muss.
Warum in D ? :evil: Da benutze ich keine Infrastruktur.
Gruss,
doraline
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Kiebitz
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Re: Führerschein 65+

Beitrag von Kiebitz »

Hier ist ein ganz wesentlicher Grund warum man gemeldet sein soll, und der wiegt viel auf:

Der steuerliche Unterschied beim Verkauf einer Immobilie in Spanien zwischen einem dort gemeldeten Residenten (unbeschränkt steuerpflichtig via IRPF) und einem in Deutschland gemeldeten Nicht-Residenten (beschränkt steuerpflichtig via IRNR) ist gravierend – insbesondere, wenn man das Rentenalter (über 65 Jahre) erreicht hat.

Während der spanische Resident enorme Steuerprivilegien genießt, wird der in Deutschland Gemeldete vom spanischen Fiskus wie jeder andere ausländische Investor behandelt.

Hier ist der direkte Vergleich der beiden Szenarien beim Verkauf der Immobilie:

Szenario 1: Der Verkäufer ist gemeldeter Resident in Spanien (Rentner / über 65)
Wenn Sie in Spanien steuerlich resident sind, über 65 Jahre alt sind und es sich bei der Immobilie um Ihre Vivienda Habitual (Ihren Hauptwohnsitz, in dem Sie mindestens drei Jahre lang durchgehend gelebt haben) handelt, greift ein massiver Steuervorteil:

Komplette Steuerbefreiung der Gewinnsteuer: Der gesamte Veräußerungsgewinn (Ganancia Patrimonial) ist zu 100 % von der Einkommensteuer (IRPF) befreit. Sie müssen den Erlös nicht reinvestieren. Sie können das Geld frei verwenden.

Kein Einbehalt beim Verkauf: Beim Notartermin erhalten Sie den vollen vereinbarten Verkaufspreis (abzüglich der üblichen Nebenkosten wie Makler oder der kommunalen Plusvalía), da keine Steuersicherheit für Nicht-Residenten einbehalten werden muss.

Ausnahme Zweitwohnsitz: Sollte es sich nicht um den Hauptwohnsitz, sondern um ein Ferienhaus handeln, ist der Gewinn für Residenten über 65 nur dann steuerfrei, wenn der Erlös innerhalb von 6 Monaten in eine lebenslange Rente (Renta Vitalicia) bei einer Versicherung investiert wird (gedeckelt bis maximal 240.000 €).

Szenario 2: Der Verkäufer ist in Deutschland gemeldet (Nicht-Resident)
Sobald Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben, unterliegen Sie beim Verkauf in Spanien dem Gesetz für Nicht-Residenten (IRNR - Impuesto sobre la Renta de no Residentes). Die Generaldirektion für Steuern in Spanien (Dirección General de Tributos) hat hierzu eine glasklare Haltung: Die Steuerbefreiung für über 65-Jährige gilt für Nicht-Residenten grundsätzlich nicht.

Besteuerung des Gewinns: Der gesamte Wertzuwachs (Verkaufspreis minus Kaufpreis inkl. damaliger Erwerbsnebenkosten und nachweisbarer Renovierungen) wird pauschal mit 19 % besteuert (Satz für EU-Bürger).

Der automatische 3%-Einbehalt (Retención): Dies ist der wohl spürbarste bürokratische Unterschied beim Notartermin. Da Sie nicht in Spanien gemeldet sind, hat das Finanzamt Sorge, dass Sie nach dem Verkauf mit dem Geld ins Ausland verschwinden. Daher ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des gesamten Verkaufspreises einzubehalten und direkt im Namen des Verkäufers über das Modell 211 an das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) abzuführen.

Abrechnung danach: Innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf müssen Sie als Nicht-Resident das Modell 210 einreichen.

War Ihr tatsächlicher Gewinnsteuer-Betrag (die 19 %) höher als die einbehaltenen 3 %, müssen Sie die Differenz nachzahlen.

War Ihr tatsächlicher Gewinn niedriger (oder haben Sie mit Verlust verkauft), können Sie die Rückerstattung der zu viel gezahlten 3 % beantragen. (Achtung: Das Finanzamt prüft dann meist sehr genau, ob Sie in den Vorjahren immer brav Ihre jährliche Nicht-Residenten-Steuer für die Eigennutzung der Immobilie deklariert haben).

Einzige theoretische Ausnahme: Ein Nicht-Resident kann die Gewinnsteuer nur dann vermeiden, wenn er den gesamten Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine neue Vivienda Habitual (Hauptwohnsitz) innerhalb der EU/des EWR reinvestiert. Das Alter (über 65) spielt dabei aber überhaupt keine Rolle – das ist die normale Reinvestitionsregel für EU-Bürger.
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