Missachtung der Coronarichtlinien -
kriminelle Handlung/Verbrechen, Vergehen oder "nur" Übertretung/Verletzung?
kriminelle Handlung/Verbrechen, Vergehen oder "nur" Übertretung/Verletzung?
Das Thema Corona (Covid-19) hat uns seit Beginn des letzten Jahres alle fest im Griff und unser Leben wird mit verschiedenen massiven Eingriffen eingeschränkt, u. a. mit Kontaktverbot, Bewegungseinschränkung, Maskenpflicht, Reiseverbot bzw. -einschränkung.
Nun hatte ich die ersten Beiträge dieses Thread aus einem anderen ausgekoppelt, um von euch zu erfahren, ob ihr das Übertreten der Corona-Richtlinien als eine kriminelle Handlung betrachtet, oder eher als eine Übertretung/Verletzung einer geltenden Rechtsnorm oder anderweitig vorgegebenen Regel (Richtlinie).
Die Meinungen dazu waren gespalten, je nach Standpunkt des Einzelnen.
- - Der eine sieht z. B. in einer Urlaubsfahrt nach Spanien oder einer Kontrolle der dortigen Ferienwohnung bereits eine kriminelle Handlung,
- der andere fühlt sich seiner Reisefreiheit oder Grundrechte beraubt, bleibt aber zu Hause,
- der Dritte fühlt sich durch die durch den Reiseverkehr eingeschleppten Viren bedroht,
- der Nächste fährt einfach los. - Beispiele, die man endlos fortsetzen könnte.
- Die Übertretung ist die schwächste Form einer Straftat, es handelt sich um einen Bagatelldelikt. In vielen anderen europäischen und außereuropäischen Rechtsordnungen (insbesondere des romanischen Rechtskreises) wird die Übertretung auch strafrechtlich verfolgt, in der Schweiz mit einer Buße, während in Österreich und Deutschland (da spricht man von „Ordnungswidrigkeit“), eine Übertretung keine strafbare Handlung ist.
Das Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat (ist aber bereits eine strafbare Handlung), die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist.
Das Verbrechen ist eine kriminelle (strafbare) Handlung und somit die schwerste Form einer Straftat.
„Außer Konkurrenz“ gibt es noch einen Begriff aus der Umgangssprache:
Als Kavaliersdelikt wird eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat bezeichnet, die von der Allgemeinheit oder in bestimmten Gesellschaftsschichten als geringfügiger, legitimer Gesetzesverstoß akzeptiert oder sogar befürwortet wird, mithin nicht als unmoralisch oder ehrenrührig gilt.
Wann ist die Nichtbeachtung von Corona-Regeln eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) und wann eine Straftat (Strafe)?
Die Höhe der Sanktionen kann man in diesem Bußgeldkatalog nachlesen.
Aber: Das Aufstellen eines Bußgeldkataloges in Deutschland grundsätzlich Ländersache – und die wiederum urteilen unterschiedlich…
Und wie sieht es in unserer autonomen Region Valencia mit Bußgeldern aus?
Die Generalitat Valenciana, die seit einigen Monaten einen strengen „cierre perimetral“ angeordnet hat, hat für die insgesamt 144.000 verhängten Anzeigen nur 1.170 Bußgelder wegen Nichteinhaltung der Regeln im Umgang mit dem Coronavirus kassiert. Ganze 210.000 Euro sind seit Ende Juli bis zum vergangenen Mittwoch in die Staatskassen geflossen, so die Daten des Ministeriums für Justiz, Inneres und öffentliche Verwaltung. Darin sind enthalten die Sanktionen der verschiedenen Sicherheitskräfte und -korps (Nationale Polizei, Landespolizei, lokale Polizei und Guardia Civil). Quelle: ABC.
Frage: Wird alles doch nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird?