Vorsteuer
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- simpatizante
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Vorsteuer
mal ne Frage bezüglich Steuersytem, wenn man in Spanien selbstständig ist mit der dazu gehörigen Steuernummer ist man dann
Vorsteuerabzugberechtigt oder wie funktioniert das Steuersystem betr. doppelte Buchhaltung etc?
Danke im Voraus für die Info
Grüssle Evita
Vorsteuerabzugberechtigt oder wie funktioniert das Steuersystem betr. doppelte Buchhaltung etc?
Danke im Voraus für die Info
Grüssle Evita
dumm ist nur, wer Dummes tut!!!
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- especialista
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Re: Vorsteuer
Kommt u.a. drauf an, ob man Klein- bzw. Kleinstgewerbe anmeldet.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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- simpatizante
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Re: Vorsteuer
hmmmmm defeniere mal bitte genauer oder hängt das vom Umsatz ab?
Heisst dass, das man nicht generell Vorsteuerabzugsberechtigt ist bei einem Gewerbe?
Heisst dass, das man nicht generell Vorsteuerabzugsberechtigt ist bei einem Gewerbe?
dumm ist nur, wer Dummes tut!!!
- chupacabra
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Re: Vorsteuer
Hier die Definitionen:
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Kleinstunternehmen (mircro empresa) handelt? 1 - 10 Angestellte, Umsatz oder Bilanzsumme kleiner als 2 Mio EUR.
Hier der Link: Diferencias entre micro, pequeña y mediana empresa
Und hier, was das Thema Abzugsfähigkeit betrifft: Deducir el IVA de los gastos de empresa no deducibles
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Kleinstunternehmen (mircro empresa) handelt? 1 - 10 Angestellte, Umsatz oder Bilanzsumme kleiner als 2 Mio EUR.
Por último, se define como micro empresa a la que tiene de 1 a 10 empleados y su volumen de negocio o balance es inferior a los dos millones de euros. Las tres categorías forman parte del concepto que conocemos como pymes.
Hier der Link: Diferencias entre micro, pequeña y mediana empresa
Und hier, was das Thema Abzugsfähigkeit betrifft: Deducir el IVA de los gastos de empresa no deducibles
Saludos chupacabra
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Re: Vorsteuer
Dann benutze deepl.com. Der erste Absatz sagt:
Gruß // Housecat
Kann man doch verstehen oder? Natürlich wird das bestimmt schnell kompliziert, z.B. wenn du Umsatz mit Ust aus DE in ES als Vst bei Einkäufen abziehen willst. Da kann ich mir vorstellen dass der Gestor das nicht aus dem FF und sofort... Wenn du Umsatz in ES hast, hast du längst einen ES-Steuermenschen (hoffentlich), also frag' den einfach.Unternehmen, Freiberufler und Selbständige haben, wie im Gesetz festgelegt, das Recht, die Mehrwertsteuer, die sie für Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bezahlt haben, abzuziehen. Das Problem besteht darin, dass diese Ausgaben eine Reihe von Anforderungen und Formalitäten erfüllen müssen, damit sie wirksam abzugsfähig sind.
Gruß // Housecat
- hu-ba
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Re: Vorsteuer
Ja, wenn du für deine Leistungen IVA abführst, kannst du die MwSt als Vorsteuer absetzen. Es ist ähnlich, wie in Deutschland.
Achtung, bei KFZ Nutzung machen sie es anders und auch Tickets gelten nicht zum Steuerabzug.
Belege müssen deinen Namen und die NIE bzw. Steuernummer enthalten.
Wider aller Bedenkenträger habe ich sogar einen höheren Vorsteuer Betrag zurück aufs Konto bekommen - ohne Aussenprüfung.
Für Rechnungen für Leistungen aus dem Ausland EU Bereich gibt's keinen "Steuerabzug", da die Rechnungen schon ohne UST ausgestellt werden, wenn beide Beteiligten eine UST-ID haben und verwenden.
Achtung, bei KFZ Nutzung machen sie es anders und auch Tickets gelten nicht zum Steuerabzug.
Belege müssen deinen Namen und die NIE bzw. Steuernummer enthalten.
Wider aller Bedenkenträger habe ich sogar einen höheren Vorsteuer Betrag zurück aufs Konto bekommen - ohne Aussenprüfung.
Für Rechnungen für Leistungen aus dem Ausland EU Bereich gibt's keinen "Steuerabzug", da die Rechnungen schon ohne UST ausgestellt werden, wenn beide Beteiligten eine UST-ID haben und verwenden.
Grüße
Hubert
Hubert
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Re: Vorsteuer
ja ES Steuerberater haben wir schon nur wollten wir uns vorher schon mal paar infos holen!!!
dumm ist nur, wer Dummes tut!!!