Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
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Fussel
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Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von Fussel »

Hallo zusammen. >:d<
ich bin auch mal wieder da,liebe Grüße die mich noch kennen :-),die anderen Grüße ich natürlich auch... ;;)

Nun habe ich eine mir sehr wichtige Frage und hoffe es kann mir jemand einen Rat geben :-?

In unserer Gemeinschaftsanlage herrscht Unfrieden, wegen eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Wir haben in der Gemeinschaftsordnung stehen und wurde auch vor Jahren bei der JHV . Beschossen.

Dass es untersagt ist das Abstellen von Fahrzeugen über 4 Wochen hinaus bei Abwesenheit des Eigentümers. Pro Haus darf nur ein Fahrzeug geparkt werde,
bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen. Der Parkraum in den gekennzeichneten Parkboxen steht primär den Eigentümer zur Verfügung, die keine Parkmöglichkeiten auf oder vor ihrem Grundstück haben.

Nun fühle ich mich von der Gemeinschaft etwas unter druck gesetzt, nach dem Motto du bist die Präsidentin, mach was …
Der Eigentümer hat 2 PKW, s seit Monate dort stehen, was die anderen Eigentümer natürlich stört.
Wir haben auch schon mehrere schriftliche Aufforderungen an den Eigentümer geleistet, es wird ignoriert. Sprechen kann man mit ihm nicht, da er leicht zu Aggressivität neigt.

Meine Frage; hat jemand auch mal Parkprobleme in einer Gemeinschaftsanlage mit einem Nachbarn gehabt ?. Ich spiele schon mit dem Gedanken das ich einen Abschleppdienst beauftragen muss, allerdings muss die Gemeinschaft erst die Kosten tragen und vielleicht auch noch Zivilrechtlich einklagen.
Eigentlich möchte ich dem wirklich umgehen, weiß mir aber nicht richtig zu helfen… Reden hat auch nichts gebracht.
Wie sieht das eigentlich Rechts mäßig aus, wenn ich den Wagen abschleppen lasse, darf ich das überhaupt. ?.
Diese Unruhe raubt mir schon den schlaf….
Liebe Grüße
Fussel
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sonnenanbeter
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von sonnenanbeter »

Hallo nach Quesada !

Meine (unmassgebliche) Meinung:
Wenn es bei der Eigentümerversammlung so beschlossen worden ist, dass PkWs bei Abwesenheit des Besitzers nur max. 4 Wochen geparkt werden dürfen, dann sollte sich derjenige der dies nicht beachtet auch über die Konsequenzen im Klaren sein.
Sind denn diese Konsequenzen (in diesem Falle das Abschleppen) auch beschlossen worden ?
Und was sagt die Verwaltung dazu ? Die haben doch bestimmt eine Rechtsabteilung.

Klar, die Kosten fürs Abschleppen müsste erst einmal die Gemeinschaft tragen. Aber das Abschleppen bis zur Strasse kann ja nicht so teuer sein, auch bei zwei Autos nicht. Wichtig ist m.M. nach nur, dass Du die volle Rückendeckung aller anderen Eigentümer hast. Vor Allem im Hinblick darauf, dass die Gemeinschaft letztendlich auf den Kosten sitzen bleiben könnte.

Gruss
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von Cozumel »

Fussel, ist der Betreffende den hier oder in seinem Heimatort?

Wenn er hier ist und Du nicht mit ihm reden willst, dann werfe ihm doch einen Brief in Briefkasten und setzte ihm einen Termin.

Wenn er bis dahin nicht den Wagen wegbringt, dann lass ihn doch abschleppen.
KFZ gibt es erst wieder, wenn er die Kosten bezahlt hat.
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Oliva B.
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Fussel,

als Präsidentin würde ich dem Eigentümer ein Einschreiben (mit Rückschein) schicken, und ihn an den Beschluss der Eigentümergemeinschaft vom (Datum) erinnern, an den auch er gebunden ist:

  • "Untersagt ist das Abstellen von Fahrzeugen über 4 Wochen hinaus bei Abwesenheit des Eigentümers.
    Pro Haus darf nur ein Fahrzeug geparkt werden."



Ergänzend musst du ihm einen realistischen Termin setzen, bis wann er die Fahrzeuge von dem gemeinschaftlichen Grundstück entfernt haben muss.

Abgesichert bist du durch obigen Beschluss, worin eindeutig zu lesen ist:

  • "Bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen."
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sonnenanbeter
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von sonnenanbeter »

Oliva B. hat geschrieben: Abgesichert bist du durch obigen Beschluss, worin eindeutig zu lesen ist:

  • "Bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen."
Mein Gott, ich werde alt :? Kann noch nicht mal mehr Beiträge richtig lesen :lol:

Gruss
Herbert
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von Miesepeter »

Zitat: "Bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen." Hört sich gut an, aber so einfach ist die Sache nicht. Nach span. Recht geht in diesem Fall die Verantwortung über das Fahrzeug und dessen Inhalt auf den Abschlepper und dessen Auftraggeber über, die als "Aufbewahrer" (depositario) unbeschränkt dafür haften. Weiterhin sehen die span. Gesetze vor, dass Aufforderungen und sonstige Mitteilungen nur wirksam sind, wenn sie dem Beteiligten nachweisbar zur Kenntnis gelangen, wobei z.B. ein Einschreibebrief mit Rückschein nicht ausreicht.
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat geschrieben:Zitat: "Bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen."
Hört sich gut an, aber so einfach ist die Sache nicht. Nach span. Recht geht in diesem Fall die Verantwortung über das Fahrzeug und dessen Inhalt auf den Abschlepper und dessen Auftraggeber über, die als "Aufbewahrer" (depositario) unbeschränkt dafür haften.
Der Eigentümer kennt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung und muss dementsprechend auch mit den angekündigten Konsequenzen rechnen.
Allerdings bin ich überfragt, ob in dem Fall ein "Aufbewahrer" seine Haftung beschränken oder weitergeben kann.
Miesepeter hat geschrieben:Weiterhin sehen die span. Gesetze vor, dass Aufforderungen und sonstige Mitteilungen nur wirksam sind, wenn sie dem Beteiligten nachweisbar zur Kenntnis gelangen, wobei z.B. ein Einschreibebrief mit Rückschein nicht ausreicht.
Dazu, Zitat:
  • "Der Eigentümer muss dem Sekretär der Gemeinschaft oder demjenigen, der diese Funktion ausübt, eine Anschrift in Spanien für Ladungen und Zustellungen betreffend alle Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft mitteilen. Falls diese Mitteilung nicht erfolgt, so gilt als Zustellungs- und Ladungsanschrift die Wohnung oder das Geschäftslokal, wobei dorthin grundsätzlich rechtlich verbindlich an den Bewohner zugestellt werden kann, ob er nun Eigentümer ist oder nicht."
    Quelle
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Re: Streit in der Gemeinschaftsanlage wegen Parkplätze ...

Beitrag von Fussel »

Hallo zusammen,
zuerst möchte ich mich bei euch ganz herzlich für die Antworten bedanken. >:d<

Hallo Herbert, :-D

Ja, selbstverständlich ist die Verwaltung informiert, und die Eigentümer wiesen auch was im Falle eines Falles auf uns sitzen bleiben könnte. KOSTEN.
Aber ich wünsche mir immer noch einen positiven Ausweg, der scheinbar ausweglos ist.

Hallo Elke, :*
Ja, seid 2015 /16 wurde dieser Eigentümer (der hier auch Residenz ist und lebt) mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert seinen zweiten PKW zu entfernen. 20.04.2017 bekam er wieder ein Schreiben inkl. Gemeinschaftsordnung die er auch erhalten hat, aber nichts passiert.
Ich weiß auch das der Beschluss mich oder die Gemeinschaft absichert, aber vor meiner Präsidentenzeit hat sich keiner soweit aus dem Fenster gewagt, und jetzt wird es von mir und der Verwaltung scheinbar verlangt.
Ich bin auch ein Mensch der lieber alles im Guten regeln möchte und das Gespräch sucht, aber es gibt, sprach Schwierigkeiten und dann ich es schon ein Problem für sich.
Ich habe auch die Eigentümer in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, das es auch ein negatives ausmaß nehmen könnte, und da sollten sich auch alle bewusst sein.
Die betroffene Person ist schon auf einer gewiesen weiße etwas krank Physisch meine ich, (ist jetzt keine Beschimpfung, sondern entspricht der Wahrheit) die unmittelbare Nachbarschaft sowie die Betroffene Person, greifen sich gerne Verbal an.
Es wurde mir mal zugetragen, das die Person auf Grund eines Streites alle Reifen in der Gemeinschaftsanlage bei der anderen Person aufgeschnitten hätte.
Also Fazit: wir wissen nicht wie er tickt …
polizeilich ist er auch bekannt, und Drogen spielte auch schon öfters eine Rolle.
Da die Gemeinschaft also von mir und der Verwaltung verlangt diesbezüglich Punkt; PKW, s was zu unternehmen, empfinde ich das wie eine Lasst auf meine Schultern. Es will mir nicht aus dem Kopf gehen das man uns benutzt, um dem Eigentümer auch einen rein zu würgen.
Selbstverständlich werde ich noch mal einen Brief aufsetzen und an seine Vernunft Appellieren, zugleich nochmal eine Frist setzen.
Ich wollte eigentlich nicht soviel schreiben, aber es tut gut …
Mein Bestreben war wissen zu wollen, ob da keine weitere gesetzliche Schwierigkeiten auf uns zukommen. Aber auch das werde ich durch die Verwaltung erfahren, ich dachte nur es hätte mir da schon einer von hier etwas sagen können …

Hallo Miesepeter, :smile:

Zitat: „Bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen.

Wie schon beschrieben, haben wir des Öfteren diesen Eigentümer angeschrieben.

Was das Span. Recht betrifft, danke ich dir und lasse mir das von unserer Verwaltung erklären,

Zitat: „Nach span. Recht geht in diesem Fall die Verantwortung über das Fahrzeug und dessen Inhalt auf den Abschlepper und dessen Auftraggeber über, die als "Aufbewahrer" (depositario) unbeschränkt dafür haften.

Weiterhin sehen die span. Gesetze vor, dass Aufforderungen und sonstige Mitteilungen nur wirksam sind, wenn sie dem Beteiligten nachweisbar zur Kenntnis gelangen, wobei z. B. ein Einschreibebrief mit Rückschein nicht ausreicht.

So nun möchte ich euch aber nicht weiter mit meinem Problem belästigen, ihr habt mir schon etwas geholfen

Liebe Dank und einen schönen abend
Gruß Fussel :)
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