Die kann ich leider auch nicht ausräumen, denn von Rathäusern, Landes- und Zentralregierung gehen so unterschiedliche Signale aus, die den willigen Bürger mehr verwirren als aufklären.
In einigen Threads wurde angemerkt, dass die Rathäuser der Gemeinden in letzter Zeit massiv darauf drängen, dass Langzeiturlauber (Ausländer, die sich länger als drei Monate, aber weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten) sich bei der Meldebehörde (Padrón Municipal) ihres (Zweit-)Wohnsitzes eintragen lassen müssen bzw. ihre Eintragung alle zwei Jahre erneuern müssen. Für die andere Gruppe, die sogenannten "Residenten", sollte die Anmeldung selbstverständlich sein.
Warum drängen die Rathäuser so sehr auf die Eintragung?
Die Zentralregierung hat vor Jahren angeordnet, dass die Melderegister bereinigt werden müssen, denn sie hatte angesichts der Wirtschaftskrise keine Ambitionen, weiterhin Karteileichen zu finanzieren. Für jeden gemeldeten Bürger gibt es finanzielle Zuweisungen aus Madrid und von der autonomen Region. Zusätzliche Subventionen bekommen Städte mit über 20.000 Einwohner.
Die Bereinigung (verstorbene und zurückgewanderte Einwohner wurden nicht mit aufgeführt, aber auch diejenigen, die ihr "empadronamiento" aus Unkenntnis nach zwei Jahren nicht erneuert hatten) führte zu einem dramatischen Rückgang der eingetragenen Einwohner.
Aber auch die seit 2013 geltenden Deklarationspflicht der Vermögenswerte der Residenten (Geldkonten, Wertpapiere und Immobilienbesitz im Ausland) ist eine weitere Ursache, dass sich viele Bewohner nicht anmelden, denn darunter fallen auch die Rücklagen fürs Alter, die höher sind als 50.000 Euro. Die sind jedoch schnell aufgebraucht, wenn jemand zum Pflegefall wird.
Nichtsdestotrotz ist der Langzeiturlauber (auch: Teilzeit-Resident, Nicht-Resident) lt. Gesetzt dazu verpflichtet, sein empadronamiento alle zwei Jahre zu erneuerten:
Was also ist ein "empadronamiento"?
- Das "empadronamiento" (die Eintragung ins Einwohnermelderegister) listet alle Bewohner auf, die in der Gemeinde leben oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Anmerkung: Hier ist nicht angegeben, ab welcher Aufenthaltsdauer man dort "lebt".
Einer der wichtigsten Gründe für die Eintragung in das Einwohnermelderegister ist, dass eine diese Registrierung ein Beweis für die "Verwurzelung"ist, um die endgültigen Papier zu erlangen.
Ein Verwaltungsgesetz von 2003 besagt, dass das emadronamiento von allen EU-Ausländern OHNE STÄNDIGEN WOHNSITZ alle zwei Jahre erneuert werden muss. (Anm. Wiederspruch?)
Das "Flugblatt" der Registrierung (el volante de empadronamiento) ist die die Bescheinigung, die dir die Gemeinde gibt, um deine Anmeldung zu bestätigen. Du musst sie beantragen, um Verwaltungsformalitäten abzuwickeln, für die kein strikter Nachweis erforderlich ist wie Zuschüsse für die Schule, soziale Dienste, Transport Gebühren, etc.
Die Meldebestätigung (Certificado de empadronamiento) wirst du benötigen, wenn du deine Anmeldung vor Gerichten, ausländischen Körperschaften usw. beweisen musst. Die Bescheinigungen müssen die die eigenhändige Unterschrift des Generalsekretärs und des Bürgermeisters oder seiner Delegierten tragen.
Quelle: Euroresidentes, wobei ich nur das für uns Wichtige übersetzt habe.
- Zitat: "Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie oftmals sowohl verwaltungstechnisch als auch steuerrechtlich bereits als ansässig, auch wenn Sie nicht als „residente" im Zentrale- Ausländerregister eingetragen sind.
Gefunden habe ich dieses Zitat auf der Webseite eines in Spanien zugelassenen Rechtsanwaltes.
- "Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbstständige oder selbstständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).
Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros innerhalb von drei Monaten ab Einreise in das zentrale Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros) eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea). Diese enthält die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero), die für das Alltagsleben in Spanien und auch für die Anmeldung bei spanischen Behörden (Seguridad Social, Hacienda) unerlässlich ist."
Wer will es da den Nicht-Residenten verübeln, dass sie das Risiko eingehen und ohne Anmeldung weiterhin ganzjährig in Spanien leben oder aus Angst vor immer höheren Steuern, Zwangsabgaben und Kontrollen zurückwandern?
Spanien verfügt über einen riesigen Verwaltungsapparat (Zentralregierung in Madrid, autonome Regionalregierung wie in unserem Fall die Comunidad Valenciana, die Provinzregierung in Alicante hinzu kommen noch die 141 Rathäuser). Warum ist man mit so viel Personal nicht in der Lage, wenigsten für die Nationen, die am häufigsten vertreten sind, Informationen in deren Landessprache zu verfassen, statt wie so oft ausschließlich auf Valenciano (vor allen Dingen im Norden der Costa Blanca)? Die Gemeinden schaden sich doch nur selbst!!!!