Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 13:28
Ende März 2014 hat der spanische Kongress die 18. Reform des Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetzes („Ley de Tráfico y Seguridad Vial“) durchgewunken und verabschiedet. Hier Neuregelungen über die Verkehrsteilnehmer Bescheid wissen sollten. In Kraft tritt das neue Gesetz einen Monat nach seiner Veröffentlichung.
- Für ausländische Residenten wird nun die definitive Pflicht eingeführt, ihr Fahrzeug in Spanien
anzumelden und mit spanischem Kennzeichen zu versehen. Das ergänzt sich dafür aber, daß bei Ummeldung auf ein spanisches Kennzeichen keine Einfuhrsteuer mehr gezahlt werden muß.
- Kinder die kleiner sind als 1,35 Meter haben auf dem Beifahrersitz nichts zu suchen. Vorausgesetzt
allerdings, daß auf der Rückbank des Autos Platz ist.
- Das Bußgeld für Fahrten unter Alkoholeinfluß wird von 500 auf 1.000 Euro angehoben, wenn der
gemessene Wert das Doppelte der erlaubten Grenze von 0,5 Milligramm (Atemluft) übersteigt. Wird man
innerhalb eines Jahres wiederholt mit Alkohol erwischt, steigt diese Strafe sogar auf 2.000 Euro. Auch
wer unter Drogeneinfluß am Steuer erwischt wird, zahlt künftig 1.000 Euro. Einzige Ausnahme: Die
Substanz wurde vom Arzt verschrieben, wie zum Beispiel Methadon.
- Auch Fußgänger können künftig einer Alkoholkontrolle unterzogen werden, wenn sie einen
Verkehrsverstoß begangen haben. Beispielsweise wenn sie bei Rot über die Fußgängerampel gehen.
- Das Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen bleibt grundsätzlich bestehen. Auf bestimmten
Abschnitten soll aber 130 km/h erlaubt sein. Welche Abschnitte das sind, steht noch nicht fest. Die
Staffelung der Bußgelder bei Tempoverstößen (bis hin zur Ahndung als Straftat) bleibt bei 130 km/h aber
die gleiche wie bei 120 km/h. Auf Landstraßen werden die Tempolimits um 10 km/h gesenkt.
- Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind Radardetektoren, das heißt, jegliche Mittel, die einen Radar
ausfindig machen und den Autofahrer davor warnen, strikt verboten. Die Strafe bei Zuwiderhandlung soll
voraussichtlich 200 Euro und den Abzug von drei Punkten betragen. Geräte, die verhindern, überhaupt
vom Radar geblitzt zu werden, werden noch strenger geahndet: 6.000 Euro und sechs Punnkte. Erlaubt
sind lediglich die Geräte, die vor Radaren warnen, die offiziell von der “Dirección General de Tráfico”
bekannt gegeben wurden.
- Autofahrer, die innerhalb von Jagdrevieren (in Spanien gibt es 25.000) in einen Wildunfall mit jagdbaren
Wild verwickelt sind, gelten künftig von vorneherein als schuldig. Der Autofahrer wird lediglich dann
nicht für den Unfall verantwortlich gemacht, wenn das Geschehen nachweislich auf eine jagdliche
Aktivität zum gleichen Zeitpunkt zurückzuführen ist.
- Schließung der Straßen wegen Luftverschmutzung. Das Gesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, den Verkehr aus umweltbedingten Gründen einzuschränken (wie es beispielsweise in Paris schon passiert ist). Dieser ist zu 70 Prozent verantwortlich für die Luftverschmutzung in Städten.
- Ab sofort besteht für alle Jugendlichen unter 16 Jahren auf dem Fahrrad Helmpflicht - sogar auf dem
Bürgersteig. Eine weitere Neuerung ist, daß Fahrräder nicht mehr vom Abschleppdienst mitgenommen
werden dürfen, außer wenn sie den fließenden Verkehr behindern oder stören.
- Für ausländische Residenten wird nun die definitive Pflicht eingeführt, ihr Fahrzeug in Spanien
anzumelden und mit spanischem Kennzeichen zu versehen. Das ergänzt sich dafür aber, daß bei Ummeldung auf ein spanisches Kennzeichen keine Einfuhrsteuer mehr gezahlt werden muß.
- Kinder die kleiner sind als 1,35 Meter haben auf dem Beifahrersitz nichts zu suchen. Vorausgesetzt
allerdings, daß auf der Rückbank des Autos Platz ist.
- Das Bußgeld für Fahrten unter Alkoholeinfluß wird von 500 auf 1.000 Euro angehoben, wenn der
gemessene Wert das Doppelte der erlaubten Grenze von 0,5 Milligramm (Atemluft) übersteigt. Wird man
innerhalb eines Jahres wiederholt mit Alkohol erwischt, steigt diese Strafe sogar auf 2.000 Euro. Auch
wer unter Drogeneinfluß am Steuer erwischt wird, zahlt künftig 1.000 Euro. Einzige Ausnahme: Die
Substanz wurde vom Arzt verschrieben, wie zum Beispiel Methadon.
- Auch Fußgänger können künftig einer Alkoholkontrolle unterzogen werden, wenn sie einen
Verkehrsverstoß begangen haben. Beispielsweise wenn sie bei Rot über die Fußgängerampel gehen.
- Das Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen bleibt grundsätzlich bestehen. Auf bestimmten
Abschnitten soll aber 130 km/h erlaubt sein. Welche Abschnitte das sind, steht noch nicht fest. Die
Staffelung der Bußgelder bei Tempoverstößen (bis hin zur Ahndung als Straftat) bleibt bei 130 km/h aber
die gleiche wie bei 120 km/h. Auf Landstraßen werden die Tempolimits um 10 km/h gesenkt.
- Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind Radardetektoren, das heißt, jegliche Mittel, die einen Radar
ausfindig machen und den Autofahrer davor warnen, strikt verboten. Die Strafe bei Zuwiderhandlung soll
voraussichtlich 200 Euro und den Abzug von drei Punkten betragen. Geräte, die verhindern, überhaupt
vom Radar geblitzt zu werden, werden noch strenger geahndet: 6.000 Euro und sechs Punnkte. Erlaubt
sind lediglich die Geräte, die vor Radaren warnen, die offiziell von der “Dirección General de Tráfico”
bekannt gegeben wurden.
- Autofahrer, die innerhalb von Jagdrevieren (in Spanien gibt es 25.000) in einen Wildunfall mit jagdbaren
Wild verwickelt sind, gelten künftig von vorneherein als schuldig. Der Autofahrer wird lediglich dann
nicht für den Unfall verantwortlich gemacht, wenn das Geschehen nachweislich auf eine jagdliche
Aktivität zum gleichen Zeitpunkt zurückzuführen ist.
- Schließung der Straßen wegen Luftverschmutzung. Das Gesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, den Verkehr aus umweltbedingten Gründen einzuschränken (wie es beispielsweise in Paris schon passiert ist). Dieser ist zu 70 Prozent verantwortlich für die Luftverschmutzung in Städten.
- Ab sofort besteht für alle Jugendlichen unter 16 Jahren auf dem Fahrrad Helmpflicht - sogar auf dem
Bürgersteig. Eine weitere Neuerung ist, daß Fahrräder nicht mehr vom Abschleppdienst mitgenommen
werden dürfen, außer wenn sie den fließenden Verkehr behindern oder stören.