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Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 13:30
von TorreHoradada
Aus einem anderen Thread herausgezogen und unter neuer Überschrift einfach mal hier gepostet. Falls falsch wird es sicher verschoben.
Also der Input:
El Toro hat geschrieben:....... es hat aber einen Hintergrund:
Ich bin seit 4 Monaten wieder hier. In den 4 Monaten war ich aber 3/4 der Zeit in D auf Montage. Ich hatte genug damit zu tun, meine Firma hier anzumelden, rechtlich sicher, auch für die Finanzämter. Und selbst mit Steuerberater ist da noch längst nicht alles in trockenen Tüchern, zu manchen Sachen gibt es gegensätzliche Angaben.
Das hat ein jeder Selbstständige / Unternehmer. Nicht nur Spanien ;)
El Toro hat geschrieben: So muss ich normalerweise ja mein Einkommen am Wohnsitz versteuern. Halte ich mich aber im Ausland auf, gilt das nur eingeschränkt. Ich müsste einen Betrieb in D aufmachen, um nicht in eine Falle zu tappen wie seinerzeit Boris Becker. Nur: Ich habe in D keinen festen Sitz, an dem ich einen Betrieb anmelden könnte. Mal bin ich für ein paar Wochen in Süddeutschland, dann wieder in Berlin... wo also kann ich eine Betriebsstätte anmelden, wenn ich keine habe, sondern in Hotels lebe? Darauf findet nicht mal mein Steuerberater eine Antwort.
Ist es ein deutscher Steuerberater? Ein Spanischer?
Ich würde mal den Steuerberater wechseln.
Aber mal auf den Kern zu kommen. Du hast, wenn ich es richtig verstanden habe, Deinen Wohnsitz und Firma in Spanien? Und nur in Spanien? Nicht noch einen weiteren in Deutschland? Dann bist Du, nach meinem Kenntnisstand, in Spanien Steuerpflichtig. In diesem Falle musst Du auch keine weitere Betriebsstätte in Deutschland anmelden / gründen. Du hast Dienstleistungsfreiheit in Europa, musst lediglich auf die Arbeitüberlassungsgesetze z.B. in Deutschland achten.
El Toro hat geschrieben: Ein weiteres Beispiel: Meine Alta läuft auf "Electricidad y Generales".
Ich hab vorher gesagt, dass ich auch Montagen jeglicher Art mache, und das auch europaweit. Ich dachte, das wäre in Generales drin. Falsch. Erst vor 2 Wochen habe ich mit Müh und Not und nach vielen Erklärungen endlich meine internationale UST ID bekommen. Und jetzt muss meine ALTA noch mal umgeschrieben werden auf "Electricidad y Constructiones".
Naja, soviel spanisch wirst Du können um Generales von Constructiones unterscheiden zu können. :)
Davon abgesehen, ist es eine Einzelunternehmung oder SL?

Wir haben ja aber einige User im Forum, die in Spanien leben und als spanische Unternehmer Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Vielleicht gibt es noch andere Informationen.

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 14:40
von El Toro
Im Moment gibt es schlicht und einfach unterschiedliche Aussagen. Der eine sagt, ich darf 25 % meines Umsatzes pro Jahr in D erwirtschaften, der andere sagt, ich muss einen Tag mehr als ein halbes Jahr in Spanien leben, um nicht eine Zweigstelle in D eröffnen zu müssen zwangsläufig mit einem deutschen Steuerbarater dort, wo gerade Arbeit ist.
Und mit Arbeitnehmern aus Spanien in D wird es noch komplizierter. Arbeitnehmerüberlassung...
Mein Steuerberater in Denia ist zwar Deutscher, arbeitet aber mit einem spanischen Rechtsanwalt in einer Sozietät.
Und auch die zusammen haben bislang noch nicht herausfinden können, was davon jetzt korrekt ist.
Auch ist noch lange nicht geklärt, ob ich jetzt wirklich mit einer internationalen UST-ID Umsatzsteuerfrei abrechnen kann oder nicht....
Das ganze Thema scheint so kompliziert zu sein, dass man fast schon selber Jura studiert haben muss, um nicht in irgendwelche Fallen zu tappen und sich versehentlich strafbar zu machen, anstatt einfach nur arbeiten zu können. Und dabei gilt doch eigentlich Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. ...

Einen einzigen Vorteil hatte dieses "Abenteuer" in Berlin für mich: Ich habe in einer Woche mit einem kleinen Rudel spanischer Maurer mehr Spanisch gelernt, als vorher in mehreren Jahren.

Ich würde mich freuen, wenn irgendjemand sich mit dem Thema schon auskennt und mir wirklich hilfreiche Tipps geben könnte.

Danke, El Toro

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 14:56
von El Toro
Noch ein Wort dazu:
Ich habe bei der Eintragung meiner Alta darauf geachtet, dass explizit nicht nur Electricidad darin steht, sondern auch mehr. Die Eintragung lautet Electricidad y mas, Generales. Montage- und Bauarbeiten jeglicher Art. Das ist den Behörden bekannt.
In Generales sollte normalerweise jegliche Tätigkeit am Bau und mehr enthalten sein. Incluedo construcciones.
So wie es in Spanien üblich ist, dass man mit einer Alta eigentlich jede Tätigkeit auf eigene Rechnung erfüllen kann, weil es ja keine Innungen, Handwerkskammern etc gibt, die einen nur auf einen Bereich beschränken.
Der Unterschied zwischen Generales und Construcciones ist dabei eher marginal, vernachlässigbar.
Hoffe ich zumindest noch, bis mir jemand das Gegenteil beweist.

Saludos, El Toro

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 20:35
von TorreHoradada
1.)
El Toro hat geschrieben: Im Moment gibt es schlicht und einfach unterschiedliche Aussagen. Der eine sagt, ich darf 25 % meines Umsatzes pro Jahr in D erwirtschaften, der andere sagt, ich muss einen Tag mehr als ein halbes Jahr in Spanien leben, um nicht eine Zweigstelle in D eröffnen zu müssen zwangsläufig mit einem deutschen Steuerbarater dort, wo gerade Arbeit ist.
Bitte einmal die verschiedenen, einfliessenden Fakten selektieren und unterscheiden. Die 183 Tage in Spanien leben ist für die Anmeldepflicht des Wohnsitzes. Und damit auch der steuerlichen Verpflichtung. Du lebst aber in Spanien und hast in Deutschland keinerlei, weiteren Wohnsitz. Somit dürfte dieser Punkt nicht mehr relevant sein. Danach bist Du in Spanien steuerpflichtig.
Ich bin zwar kein Steuerberater aber ich kenne auch keine Verordnung / Gesetz in Deutschland wonach ausländische Firmen verpflichtet sind, die mehr als 25% des Umsatzes in D erwirtschaftet haben, eine Zweigstelle gründen zu müssen.

2.)
El Toro hat geschrieben: Und mit Arbeitnehmern aus Spanien in D wird es noch komplizierter. Arbeitnehmerüberlassung...
Das schrieb ich ja schon. Hat aber im Endeffekt "nur" Auswirkungen auf den zu zahlenden Mindestlohn. Eventuelle Auslösen usw.
3.)
El Toro hat geschrieben: Auch ist noch lange nicht geklärt, ob ich jetzt wirklich mit einer internationalen UST-ID Umsatzsteuerfrei abrechnen kann oder nicht....
Habe ich es überlesen oder hast Du noch nicht geschrieben ob Du als Autonomo oder SL firmierst? Und es kommt auch darauf an wer Dein Auftraggeber ist.
Normal kommt es immer auf das Verhältnis zueinander an. Du Autonomo - Kunde Privat ist anders mit der MWSt zu verfahren als die Situation Du juristische Firma - Kunde Firma. Dann kann die Rechnung auch ohne USt erstellt werden. Immer vorausgesetzt Du Sitz in Spanien, Kunde in Deutschland.

4.)
El Toro hat geschrieben: Und dabei gilt doch eigentlich Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. ...
Die gilt auch. Und greift auch in das Thema. Es geht ja lediglich um die Besteuerung.
El Toro hat geschrieben: Ich würde mich freuen, wenn irgendjemand sich mit dem Thema schon auskennt und mir wirklich hilfreiche Tipps geben könnte.
Bei mir liegt der Fall ja nicht im Handwerk sondern in der Waren- und Dienstleistung. Hatte mich auch mit der Thematik beschäftigen müssen. Lasse Dir mal zwei links hier. Eventuell kannst Du da etwas mitnehmen.:
Merkblatt UStID]
Steuerfrei Ausfuhren
Die sind zwar von D ins Ausland, ist aber EU-Recht. Vielleicht hilft es.

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 20:59
von El Toro
TorreHoradada hat geschrieben:...

Habe ich es überlesen oder hast Du noch nicht geschrieben ob Du als Autonomo oder SL firmierst? Und es kommt auch darauf an wer Dein Auftraggeber ist.
Normal kommt es immer auf das Verhältnis zueinander an. Du Autonomo - Kunde Privat ist anders mit der MWSt zu verfahren als die Situation Du juristische Firma - Kunde Firma. Dann kann die Rechnung auch ohne USt erstellt werden. Immer vorausgesetzt Du Sitz in Spanien, Kunde in Deutschland.
...
Ich bin Autonomo, mit UST ID Nr in Spanien, eben weil hauptsächlich Montagearbeiten. Kunden sind Firmen, GmbHs etc in Deutschland und anderswo.
Kunden privat rechne ich selbstverständlich zzgl Mwst ab.
Danke für die Links, ich arbeite mich da morgen mal durch.
Mein erster Eindruck heute: es geht um Warenlieferungen. Wie verhält es sich mit Dienstleistungen?
Saludos El Toro.

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 21:34
von El Toro
Nach vielem Recherchieren habe ich heute herausgefunden, dass meine Alta, mein Gewerbeschein als Autonomo, mit Electricidad y Generales tatsächlich auch alle möglichen anderen Arbeiten beinhalten muss.
Solucion General bedeutet nämlich nichts anderes als Gesamtlösung, auch wenn ich damit meinen Fachbereich Elektro verlasse.

Saludos El Toro

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 21:53
von TorreHoradada
OK. Das ist die spanische Seite.
Probleme sehe ich dann nur in Deutschland mit Gewährleistung und Haftungsansprüchen, bzw. könnte Dir die deutsche Bürokratie evtl. Steine in den Weg legen wenn Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt würden oder es sogar gegen irgendein Handwerksgesetz verstösst. Ob da nun noch etwas zu berücksichtigen ist vermag ich mangels Einblick in die Materie nicht zu sagen.

Warum machst Du denn keine SL? Die Gründungskosten und Einlagen sind in Spanien deutlich weniger als in Deutschland und dann hast Du zumindest die Frage mit der USt in sicherer Lösung. Musst bei der Rechnungserstellung nur einen Satz aufschreiben, der den Auftraggeber darauf hinweist, dass die USt dann vom Kunden abzuführen ist. Also wieder nur im Fall bei Auftraggeber, die Ihren Firmensitz in Deutschland haben.

Deutschland boomt zwar momentan aber ob man sich gegen die Billiglöhner aus Osteuropa behaupten kann?

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 22:28
von El Toro
TorreHoradada hat geschrieben:OK. Das ist die spanische Seite.
Probleme sehe ich dann nur in Deutschland mit Gewährleistung und Haftungsansprüchen, bzw. könnte Dir die deutsche Bürokratie evtl. Steine in den Weg legen wenn Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt würden oder es sogar gegen irgendein Handwerksgesetz verstösst. Ob da nun noch etwas zu berücksichtigen ist vermag ich mangels Einblick in die Materie nicht zu sagen.

Warum machst Du denn keine SL? Die Gründungskosten und Einlagen sind in Spanien deutlich weniger als in Deutschland und dann hast Du zumindest die Frage mit der USt in sicherer Lösung. Musst bei der Rechnungserstellung nur einen Satz aufschreiben, der den Auftraggeber darauf hinweist, dass die USt dann vom Kunden abzuführen ist. Also wieder nur im Fall bei Auftraggeber, die Ihren Firmensitz in Deutschland haben.

Deutschland boomt zwar momentan aber ob man sich gegen die Billiglöhner aus Osteuropa behaupten kann?
Ok. Nehmen wir mal an, ich habe einen Auftrag vorliegen. Darin bestätigt der Auftraggeber sogar, dass er mir für Claravista, Sichtmauerwerk, Klinker, eine Summe x bezahlt. UND als Auftraggeber für die Abführung der Mwst zeichnet.
Meine Leute haben dort einen Tag arbeiten können, bevor in Berlin Frost und Schnee hereinbrach und ich die Leute zurück holen musste. Die Leute haben tatsächlich an diesem einen Tag weit mehr m² geschafft als notwendig zur Kostendeckung, unter schon widrigen Umständen, so dass ich sicher bin, dass das Ding auch für mich etwas abwirft, auch wenn ich den Leuten mehr als den in Deutschland vorgeschriebenen Mindestlohn zahle. Und, weil die Leute wirklich gut gearbeitet haben, was mir von der Bauleitung dort bestätigt wurde, kann ich gegen die billige polnische Konkurrenz ankommen. Sofern die Firma auch zahlt. Das kann ich natürlich momentan natürlich nicht beeinflussen.
Ich würde mich freuen, wenn das auf Dauer klappt, dass ich Spaniern auch Arbeit vermitteln kann, selbst wenn es im derzeit schrecklich kalten Deutschland ist.
Bei der Gelegenheit: Gibt es im Forum einen Maurer, der Spanisch und Deutsch spricht und Interesse an Montagearbeit in D hat?
Bitte PN an mich.

Saludos, El Toro

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 22:34
von El Toro
TorreHoradada hat geschrieben: Warum machst Du denn keine SL?
Ich erwähnte schon dass ich aufgrund der Kosten der Bestattung meines Schwiegervaters und meines Verdienstausfalles im Dezember momentan finanziell ziemlich am Ende bin.
Vorher hatte ich immer noch ein paar Tausend Euro liegen, um etwas zu regeln, seit Anfang Dez. muss ich aufpassen, dass ich in den nächsten Tagen noch etwas zu essen habe. Ehrlicher und deutlicher geht es nicht mehr. Einverstanden?
ich kann mir die 3000 Euro für eine SL im Moment schlicht nicht leisten.
Saludos, El Toro.

Re: Unternehmer in Spanien

Verfasst: So 26. Jan 2014, 09:14
von TorreHoradada
El Toro hat geschrieben:
TorreHoradada hat geschrieben: Warum machst Du denn keine SL?
Ich erwähnte schon dass ich .... momentan finanziell ziemlich am Ende bin.
Ehrlicher und deutlicher geht es nicht mehr. Einverstanden?
ich kann mir die 3000 Euro für eine SL im Moment schlicht nicht leisten.
Einverstanden. :)
Es ist mit den 3000 € Einlage auch nicht getan. Wobei die Einlage ja sowohl durch Anlage- als auch durch Umlagevermögen eingebracht werden kann. Die gesamten Gründungskosten liegen ja weit höher. HRG-Kosten, Finanzamt und Notar sind noch nicht zu unterschätzende Kosten. Da kannst Du gleich mit den doppelten Kosten rechnen. Bei uns lagen die noch höher weil wir ja das xx-fache als Einlagevermögen haben.
Aber für Dein Problem (USt) ist es eine vernünftie Lösung. Und wenn nicht sofort dann halt etwas später.