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Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Spanien
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 11:38
von tiekay
Hallo,
nun habe ich mich eingelesen in das Thema KFZ mit deutschen Kennzeichen in Spanien, Ummeldung, KFZ Steuer usw.
Ein Punkt blieb aber widersprüchlich: Zum Teil wird behauptet, ein deutsches KFZ muss spätestens nach 6 Monaten in Spanien umgemeldet werden, zum Teil wird behauptet, es komme nicht auf das KFZ an, sondern ob der Eigentümer länger als 180 Tage im jahr in Spanien ist, also seinen Lebensmittelpunkt dort hat.
In einem Bericht eines spanischen Steueranwalts stand ausdrücklich, dass ein deutsches KFZ überhaupt nicht umgemeldet werden muss, wenn der Eigentümer nur gelegentlich (z.B. als Urlauber) nach nach Spanien kommt, also weniger als 180 Tage im Jahr in Spanien ist.
Wer weiß es genau?
Vielen Dank im voraus.
Tiekay
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 13:13
von majmi
Hallo Tiekay,
Du bist weniger als 180 Tage in Spanien und Dein Auto länger?
Verstehe ich das richtig?
Gruß
Michael
PS: Was ist passiert, wenn Tiekay an der Leitplanke angebunden ist?
Dann ist das Auto alleine in Urlaub gefahren

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 13:40
von Atze
Nach dem, was ich herausgefunden habe, muss ein hier ins Ausländerregister eingetragener (früher nannte sich das Resident - also wer mehr als 3 Monate im Jahr zusammenhängend in Spanien verbringt) seinen Wagen auch innerhalb von 3 Monaten anmelden. -(In D muss das ein in D mehr als 182 Tage Ansässiger mit einem span. Auto innerhalb eines Jahres - muss aber zwischenzeitlich schon vom 1. Tag an Steuern bezahlen).
Bei "Nichtresidenten" heißt es lt. deutscher Botschaft in Spanien: Anmelden, wenn der Wagen "längere Zeit" in Spanien ist - was immer das heißt. Nach einigen Informationen sind das 180 Tage, eben die Zeit nach dem man sich früher als Resident anmelden musste. Wenn der Wagen in einer Garage ist, könnte er also vielleicht von einem 2 1/2 Monate-Urlaub zum anderen dort bleiben? dann sollte man sich aber sicherheitshalber Tankquittungen der Zwischenzeit in D besorgen.
In D wie in E gilt: Wer seinen Lebenmittelpunkt in dem einen Land hat, aber einen in einem anderen Land zugelassenen und versteuerten Wagen fährt, ist zusätzlich auch in seinem "Wohn-Land" KFZ-steuerpflichtig.
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 15:45
von tiekay
majmi hat geschrieben:Hallo Tiekay,
Du bist weniger als 180 Tage in Spanien und Dein Auto länger?
Verstehe ich das richtig?
Gruß
Michael
PS: Was ist passiert, wenn Tiekay an der Leitplanke angebunden ist?
Dann ist das Auto alleine in Urlaub gefahren

Moin,
ja, das verstehst Du richtig. Es um die Frage, ob ich das deutsche Auto z.B. am Flughafen (Langzeitparken) oder auf dem eigenen Grundstück stehen lassen kann und nur im Urlaub nutze. Dann bin ich selbst z.B. nur 6 Wochen unterbrochen in Spanien, das Auto aber das ganze Jahr. Nach der Auffassung des spanischen Steueranwalts reicht es dann aus, dass ich die KFZ Steuer in Deutschland zahle. Ohne Lebensmittelpunkt in Spanien bin ich dort auch nicht steuerpflichtig, das dürfte unstreitig sein. Ich suche nochmal den Link raus.
Tiekay
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 15:50
von tiekay
Moin,
also hier erstmal der Textauszug:
"Es muss klar gestellt werden, dass es keinerlei Vorschriften, nach denen ein Auslander, der in Spanien nicht ansassig ist, gezwungen werden kann, hier sein Kfz anzumelden. Man kann sein Fahrzeug nach Spanien bringen und hier mit auslandischen Nummernschildern fahren. Es ist auch legal, den Wagen standig hier zu lassen, wenn man zum Beispiel zum spanischen Mallorca-Urlaub das eigene Auto nutzen will."
Und hier der LInk:
http://mallorca-steuerberater.com/tag/kfz-steuer/
Tiekay
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 15:55
von sol
Tja, das war 2009
ist das 2013 auch noch so,???
da verliert Spanien ja die KFZ-Steuer, obwohl du mit deinem Töff-Töff
die spanischen Strassen demolierst- !

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 16:02
von tiekay
sol hat geschrieben:Tja, das war 2009
ist das 2013 auch noch so,???
da verliert Spanien ja die KFZ-Steuer, obwohl du mit deinem Töff-Töff
die spanischen Strassen demolierst- !

Moin,
Ja das kann ich nicht sagen, die Seite ist aber aktuell und nennt auch Änderungen in 2013.
Die KFZ-Steuer ist übrigens nicht für die Straßenbenutzung, weder in Spanien noch in Deutschland.
Das siehst du schon daran, dass sie immer zu zahlen ist, egal ob und wieviel man fährt.
Besteuert wird ausschließlich die wirtschaftliche "Leistungsfähigkeit", die durch das Halten eines KFZ zum Ausdruck gebracht wird.
Außerdem wird über die Mineralölsteuer ein Vielfaches der KFZ Steuer eingenommen, sowohl in Spanien wie auch in Deutschland. Schließlich gleicht sich alles aus, weil ja auch spanische KFZ nach den gleichen Regeln in D fahren dürfen und sogar umsonst auf den Autobahnen.
Tiekay
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 16:03
von Florecilla
Atze hat geschrieben:Bei "Nichtresidenten" heißt es lt. deutscher Botschaft in Spanien: Anmelden, wenn der Wagen "längere Zeit" in Spanien ist - was immer das heißt.
Dazu habe ich
hier folgende Aussage gefunden:
- Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip; d.h. in der Regel gilt, dass das Fahrzeug im Land des normalen Wohnsitzes zuzulassen und zu versteuern ist. Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeuges in einem anderen Land als dem Wohnsitzland besteht eine Befreiung von der Zulassungssteuer bzw. Ummeldungspflicht.
Zeitweilige Nutzung: Zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten.
Was bedeutet Nutzung? Der (geparkte) Verbleib des Fahrzeugs in Spanien oder der tatsächliche "Fahrbetrieb" während der urlaubsbedingten Aufenthalte?
Bislang habe ich noch keine Internetseite gefunden, die auf die unterschiedliche Aufenthaltsdauer von KFZ und Halter in Spanien eingeht. Aber vielleicht habe ich nur noch nicht lange genug gesucht ...
Die Deutschen Vertretungen in Spanien schreiben dazu:
- Touristen die mit einem Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen die Kanarischen Inseln bereisen, müssen vor Ablauf von 6 Monaten, die Inseln wieder verlassen oder das Fahrzeug innerhalb dieser 6 Monate ummelden.
Hier ist zwar von den Kanarischen Inseln die Rede, aber die Aussage ist wohl auch für den Rest Spaniens gültig.
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 16:09
von tiekay
Florecilla hat geschrieben:Atze hat geschrieben:Bei "Nichtresidenten" heißt es lt. deutscher Botschaft in Spanien: Anmelden, wenn der Wagen "längere Zeit" in Spanien ist - was immer das heißt.
Dazu habe ich
hier folgende Aussage gefunden:
- Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip; d.h. in der Regel gilt, dass das Fahrzeug im Land des normalen Wohnsitzes zuzulassen und zu versteuern ist. Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeuges in einem anderen Land als dem Wohnsitzland besteht eine Befreiung von der Zulassungssteuer bzw. Ummeldungspflicht.
Zeitweilige Nutzung: Zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten.
Moin,
na also, es kommt auf die "zeitweilige Nutzung" an, nicht darauf, wie lange das Auto ungenutzt rumsteht.
Wichtig wäre zu wissen, ob auf den Nutzer abzustellen ist oder das genutzte KFZ. Ich tippe mal darauf, dass der spanische Steuerberater in dem oben genannten Link das schon richtig erkannt hat. Danach kommt es auf den Nutzer an. da ich keine 6 Monate am Stück Urlaub machen kann müsste ich nicht ummelden.
Tiekay
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 17:07
von Atze
Dann ist das anders geregelt als in D.
Wir können ja mal das mit dem deutschen Steuerrecht vergleichen.
§3 Eine KFZ-Steuerpflicht besteht bei.....
Abs. 13:
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
In D ist es also ein Jahr, in Spanien offenbar 6 Monate, und zwar gilt (zumindest in D) der Aufenthalt des KFZ.
Wichtig ist, dass man nicht seinen Hauptwohnsitz in dem betreffenden Land hat.
Ein Spanier (oder deutscher Resident) darf in Spanien kein in D versteuertes Auto fahren.
Ich darf (da Wohnsitz in D) in D nicht ein in Spanien versteuertes Auto fahren (oder zusätzlich 0,51 € am Tag abdrücken).
D.h, wenn du das Auto länger hier stehen lässt und deshalb ummeldest, musst du mit deinem dann "spanischen" Auto wenn du nach Hause fährst in D zusätzlich Steuern zahlen.
Interessant ist aber, dass in der oben angeführten Seite:
http://www.enterspain.com/?Leben-in-Spa ... hrerschein
mit Verweis auf das bekannte EU-Urteil gegen Spanien, nachdem EU-Führerscheine unbeschränkt gelten, nichts von dem ominösen EX15 steht.