Verbringen von Haustieren nach D genehmigungspflichtig
Verfasst: Di 16. Jul 2013, 13:41
Am 4.7. trat das dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (in D) in Kraft.
Auszug aus § 11:
http://www.buzer.de/gesetz/5698/al39440-0.htm
"Wer.......
5. Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
Ob die Organisation Gewinn mit der Vermittlung von Hunden erwirtschaftet kommt es damit nun nicht mehr an. auch nicht wie viele Hunde sie aus dem Ausland nach Deutschland verbringt.
"Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1.mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
3.die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen
Diese drei Voraussetzungen werden wohl vorliegen müssen, bevor die Genehmigung erteilt wird. Details sind mit den zuständigen Behörden vor Ort zu klären.
Ob dieses Gesetz wirklich hilft, den illegalen Welpenhandel zu stoppen, wage ich zu bezweifeln, aber möglicherweise dient es der Transparenz des Auslandstierschutzes, sodass möglichst keine kranken Tiere von zweifelhaften Tierrettungsstationen nach D verbracht werden.
Ich habe von Leuten gehört, die sind auch noch stolz darauf, Hunde mit Leishmaniose routinemässig nach Deutschland zu transportieren.
So wie ich das sehe, sind schon "Aufwandsentschädigungen" Entgelt.
Gutmeinende "Flugpaten" könnten leider jetzt Probleme bekommen, wenn sich hinterher rausstellt, dass es doch nicht der eigene Hund ist, der transportiert wird.
Auszug aus § 11:
http://www.buzer.de/gesetz/5698/al39440-0.htm
"Wer.......
5. Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
Ob die Organisation Gewinn mit der Vermittlung von Hunden erwirtschaftet kommt es damit nun nicht mehr an. auch nicht wie viele Hunde sie aus dem Ausland nach Deutschland verbringt.
"Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1.mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
3.die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen
Diese drei Voraussetzungen werden wohl vorliegen müssen, bevor die Genehmigung erteilt wird. Details sind mit den zuständigen Behörden vor Ort zu klären.
Ob dieses Gesetz wirklich hilft, den illegalen Welpenhandel zu stoppen, wage ich zu bezweifeln, aber möglicherweise dient es der Transparenz des Auslandstierschutzes, sodass möglichst keine kranken Tiere von zweifelhaften Tierrettungsstationen nach D verbracht werden.
Ich habe von Leuten gehört, die sind auch noch stolz darauf, Hunde mit Leishmaniose routinemässig nach Deutschland zu transportieren.
So wie ich das sehe, sind schon "Aufwandsentschädigungen" Entgelt.
Gutmeinende "Flugpaten" könnten leider jetzt Probleme bekommen, wenn sich hinterher rausstellt, dass es doch nicht der eigene Hund ist, der transportiert wird.