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Re: Schriftliche Erlaubnis für andere Fahrer?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 10:36
von Oliva B.
Hallo Rainer,

man sollte in der richtigen Rubrik suchen, denn wie du selbst bemerkt hast...
Wenn man dort nichts finden sollte, kann man auch unsere Suchfunktion bemühen... :mrgreen:
rainer hat geschrieben:Ich glaube, es war hier schon mal Thema, ich finde aber bisher nichts, bzw. wie ist der aktuelle Stand?
Wenn mein Auto (spanische Zulassung) von anderen gefahren wird:

müssen die dann irgendetwas schriftliches vorzeigen können, dass sie dazu befugt sind?

Richtig. Und deshalb habe ich die Themen auch zusammengelegt, damit wir auch in Zukunft noch durchblicken können. :d
Zu deiner Frage: Ich habe mir vor exakt anderthalb Jahren die Mühe gemacht und dir diesbezüglich eine E-Mail geschickt.

Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 10:59
von Kipperlenny
Traffico hat uns (bei der Auto Anmeldung) gesagt, dass das nicht nötig ist.

Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 13:19
von Miesepeter
Die können viel sagen. Ebenso können Polizisten viel verlangen. So fuhr ich vor Jahren ein span. Fahrzeug, für das es aufgrund seiner Bauweise eine allg. Ausbahmegenehmigung gab, die von der Beschilderung bzgl. Eigen- und zul. Ges.-Gewicht befreite. Und gerade das bemängelte eine Verkehrsstreife. Ich zeigte dem Polizisten daraufhin eine Fotokopie der Asunahmegenhmigung aus dem Staatsanzeiger. Die (übers.) Antwort des Polizisten war mehr als eindeutig: "Was im Staatsanzeiger steht interessiert mich einen Sch****dreck" - man solls nicht glauben oder besser selten so gelacht.

Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 15:08
von Atze
An einem hand- oder computergeschriebenen Wisch auf spanisch, dass ich (x) dem Y erlaube, mein KFZ zu fahren, sollte es doch nicht mangeln.
Die entsprechende Erlaubnis für unsere gängigen Freunde, die dafür in Frage kommen, liegt - wie auch die NIE des Besitzers - den KFZ Papieren immer bei.
So eine Erlaubnis des Eigentümers war in den 60er Jahren z.B. im Balkan und in Griechenland wohl auch notwendig - ebenfalls ohne notarielle Absegnung.
Aber nochmals: Wenn das KFZ in D zugelassen ist, dürft ihr es in Spanien nicht einem Spanier oder einem deutschen Residenten in Spanien leihen.Dagegen dürfen spanische Autos in Spanien jedem geliehen werden, der einen dafür notwendigen Führerschein besitzt. Der Versicherungsumfang ist eine andere Sache, die man mit dem Versicherer klären sollte. (haben wir)

Re: Schriftliche Erlaubnis für andere Fahrer?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 15:51
von rainer
Oliva B. hat geschrieben:Hallo Rainer,
man sollte in der richtigen Rubrik suchen, denn wie du selbst bemerkt hast...
Bemerkt hatte ich, dass es einige tausend Themen gibt, und da kann man schon mal vergeblich herumirren :-P
Oliva B. hat geschrieben: Wenn man dort nichts finden sollte, kann man auch unsere Suchfunktion bemühen... :mrgreen:
...vorrausgesetzt, man hat die Erleuchtung zum richtigen Suchwort
Oliva B. hat geschrieben: [quote="rainer""]....müssen die dann irgendetwas schriftliches vorzeigen können, dass sie dazu befugt sind?
...Zu deiner Frage: Ich habe mir vor exakt anderthalb Jahren die Mühe gemacht und dir diesbezüglich eine E-Mail geschickt.[/quote]
Jetzt erinnere ich mich, und sage nochmals danke. Allerdings war das nach meiner Erinnerung nicht der letzte Stand der Dinge,
es hieß auch irgendwo, man braucht nichts dergleichen (mehr).
Aber es kann jedenfalls nicht schaden, den Zettel dabei zu haben. War nur bisher noch nie relevant.

Re: Schriftliche Erlaubnis für andere Fahrer?

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 17:24
von Oliva B.
@ rainer

Ich bin der Meinung, wenn du dir wirklich so viele Gedanken darum machst, sollte der Fahrer deines Fahrzeugs die unterschriebene Genehmigung immer dabei haben - ob nötig oder nicht. Deshalb habe ich sie dir geschickt. :)

Re: Schriftliche Erlaubnis für andere Fahrer?

Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 08:32
von rainer
Oliva B. hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 10:36 Hallo Rainer,

man sollte in der richtigen Rubrik suchen, denn wie du selbst bemerkt hast...
Wenn man dort nichts finden sollte, kann man auch unsere Suchfunktion bemühen... :mrgreen:
rainer hat geschrieben:Ich glaube, es war hier schon mal Thema, ich finde aber bisher nichts, bzw. wie ist der aktuelle Stand?
Wenn mein Auto (spanische Zulassung) von anderen gefahren wird:

müssen die dann irgendetwas schriftliches vorzeigen können, dass sie dazu befugt sind?

Richtig. Und deshalb habe ich die Themen auch zusammengelegt, damit wir auch in Zukunft noch durchblicken können. :d
Zu deiner Frage: Ich habe mir vor exakt anderthalb Jahren die Mühe gemacht und dir diesbezüglich eine E-Mail geschickt.
Tja, liebe Elke, ich bitte vielmals um Vergebung, wenn ich dieses Thema doch nochmals hervorhole. In einigen Jahren können sich ja Dinge und Regeln verändern, und die Vergesslichkeit nimmt im Alter auch zu. Mein Anliegen: Wenn mein Sohn in einigen Wochen mit meinem Auto mit spanischer Zulassung hier unterwegs ist, was genau muss er bei Kontrollen Besonderes vorzeigen können, wenn überhaupt?

Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 09:22
von Beefeater
@ rainer

Da ich in Spanien erstaunlicherweise innerhalb von verstreuten 8 "Urlaubs" Wochen in 2022, 2 mal kontrolliert wurde, antworte ich mal.
Zuerst sind es die bekannten Dokumente wie Führerschein, Fahrzeugschein, Ausweis, NIE, ...

und was bei mir als Tourist mit dt. Kennzeichen zwar bemängelt, aber nicht geahndet wurde, war der fehlende Versicherungsnachweis.
Zwar hatte ich meinen normalen dt. Versicherungsnachweis dabei. ABER die wollten zusätzlich einen Zahlungsnachweis für das laufende Jahr sehen. Ich habe dann von meiner Versicherung ein solches Dokument auf englisch erhalten. Die kannten das schon.

Und in deinem Fall zusätzlich die Ermächtigung für deinen Sohn, das Fahrzeug führen zu dürfen.
(Keine Ahnung, ob das Pflicht ist, aber wie schon gesagt wurde, schadet das nicht.)

Versicherungstechnisch sollte das Ganze natürlich auch passen.
Viele sparen heute Kosten und dann sind oft nur 1 oder 2 Personen namentlich versichert.

Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 10:25
von Miesepeter
Die Kontrollorgane können viel bemängeln, ahnden können sie gar nichts, das ist übergeordnete Stellen NACH der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung vorbehalten, und danach steht dem Beteiligten dann noch eine Widerspruchsfrist zu. Oft (langsam immer weniger) handeln die Kontrolleure anmaßend und übertrieben. Am besten freundlich bleiben und nichts zu erklären versuchen was gar keiner Erklärung bedarf. Die NIE z.B. ist im Straßenverkahr völlig unerheblich und dient wie andere unnötige Fiesematenten der Einschüchterung des "Opfers".

Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 16:38
von rainer
Tja, und wenn ich dann noch den genauen Wortlaut für den Zettel hätte, den ich demnächst meinem Sohn mitgebe, das wär prima. Ich bin derzeit in D und alles was mit dem Auto zu tun hat, befindet sich in Spanien im Haus oder im Auto.