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Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 10:52
von Hennerk52
Hallo und ein frohes neues Jahr,
bin neu hier und habe gleich eine Frage. Unser Nachbar hat sein Haus vergrößert und direkt an unserer Grenze gebaut. Das Rathaus hat dieses genehmigt. Das er uns damit die Sonne und das Licht nimmt war denen egal. Abstand Mauer zu unserem fenster 1,70 m .
Nun meine Frage, muß ich die Maurer zum verputzen auf mein Grundstück lassen, anders geht es nicht. Ich habe dort aber hecken und Büme und Pflanzen, die dann alle weg müßten.
Wer weiß da Bescheid.

Vielen Dank

Henner

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 11:47
von ruth
oh Gott- schon wieder mal....

nimm ne Flasche Roten und klärt das gemeinsam...
ansonsten kauf dir einen Panzer oder Flakgeschütz...

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 12:15
von Hennerk52
Wer nicht betroffen ist kann lachen, ich finde das gar nicht so lustig

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 13:00
von ruth
ich lache nicht, ich bin traurig. Traurig darüber das auch hier wieder der gleiche Sch.... hochkommt wie in D.

wenn meine Nachbarn etwas planen sollten, dann werden alle gemeinsam v o r h e r eine Lösung finden.

ruth

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 13:11
von baufred
... wenn im Bebauungsplan "geschlossene" Bebauung möglich ist, spielen die Abstände zur Nachbarbebauung - auch wenn dort Fenster sind - keine Rolle. Die bereits erteilte Baugenehmigung bestätigt dies anscheinend auch. Andererseits haben Pflanzen zur Grundstücksgrenze ebenso bestimmte Abstände einzuhalten, damit halt der Nachbar sich dort bei Grenzbebauung für notwendige Arbeiten auch bewegen kann. Wird im dtsch. Nachbarrecht als so genanntes "Hammerschlags-/Leiterrecht" geführt.

Für Spanien hatten wir das hier schon mal:
Grenzabstand Bepflanzung

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 13:21
von sol
Hallo Henner und baufred

ihr wohnt doch in der gleichen Urbo--
baufred, der Erfahrene, kann doch mal mit Henner konferieren ... :-?

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 13:34
von Cozumel
Bedauere Ruth,

aber Deine heftige Reaktion kann ich beim besten Willen nicht verstehen.
Hennerk hat jedes Recht sich vorher (vor der Flasche Rotwein) zu informieren.
Der Nachbar hätte auch seine Pläne mit seinem Nachbarn besprechen können und ihn nicht vor vollendetet Tatsachen stellen.

Eine ungenehmigte Bebauung kann auch den Wert seiner Immobilie schmälern.

Hennerk, ich würde zu einem Anwalt gehen und die Baugenehmigung prüfen lassen, ebenso die nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Hecken und Bäume, das ist nämlich in jeder Gemeinde unterschiedlich. Allerdings wenn sie schon länger stehem, kann dir eh keiner was.
Das kostet nicht die Welt und dann kannst du ganz gelassen die Sache angehen.

Berichte uns wieder, bitte.

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 13:41
von baufred
@ sol: ... hast ja Recht ... ich hatte nicht nach rechts gescrollt, um die Info unterm Avatar zu sehen ... die offene Lesezeichenleiste im Firefox begrenzt gerade meine nutzbare Monitorbreite ... ist noch 'n altes 19"-TFT-Format.

... aber wir sind erst wieder im April/Mai in der "Hütte" :? ... obwohl bei den letzten langen "grauen + feuchten" Tagen meine bessere Hälfte schon dran war die Koffer zu packen ... aber heute ist's zwar kalt, aber zumindest sonnig ... hellt gleich wieder das Gemüt auf ... :mrgreen:

... ansonsten - immer her mit den Fragen .. die "Oficina técnica" im Ayuntamiento San Fulgencio kenne ich bestens ... :d

Cozumel hat sich noch "dazwischengeschoben" ... Die Urbanisation La Marina ist für "Grenzbebauung" vorgesehen. Den Bebauungsplan und die textlichen Erläuterung hab' ich mir schon vor Jahren zeigen lassen ... da geht auch mit Anwalt nichts :idea: ... und der Zutritt zum Nachbargrundstück darf in diesem Fall auch nicht verwehrt werden :!: ... alles schon abgeklopft. Das Gleiche gilt für die Bepflanzung ... dem Nachbarn muß der Zutritt zu seiner Wand auf der Grenze gewährt werden ... dafür gibt's ja die Abstandsregeln ....

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 13:44
von Cozumel
Manfred,

zumindest in DE, darf aber nach der Bepflanzung, nach einer gewissen Zeit, nicht mehr die Entfernung der Sträucher verlangt werden. Ist das hier anders?

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 14:01
von sol
@ all

wenn henner sich auch nicht so richtig vorgestellt im Forum hat,
war seine Frage doch eindeutig und sollte m.E. nach von kompetenten
Leuten beantwortet werden-- nun kommt wieder, wie bei andren Freds
Halbwissen zum Einsatz etc. :-o :-o