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Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 22:16
von betty-calpino
Hallo
Habe schon alle möglichen Text Passagen bei google eingeben werde aber nicht fündig
Aber vielleicht werde ich hier schlauer
Hatte heute mit einen anderen Verein ein Treffen , dort wurde uns von einen Herrn Berichtet , das er einen anderen EU-Land noch einen Wohnsitz hat. Und dort nicht gemeldet hat das er hier in Spanien ein Haus besitzt und ein Spanisches Konto
Ist das strafbar ?
Dachte immer das die EU Länder sich untereinander Austauschen
Da müsste es doch raus kommen ?
Daher war ich sehr überrascht , das er so was behaupten kann , oder wollte er sich nur wichtig machen
Das Thema würde mich Interessieren, da ich im Glauben war , zwischen den EU-Ländern gibt es eine Person abgleichung oder so was in der Art
Danke und Gute Nacht Betty
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Di 29. Nov 2011, 09:06
von Oliva B.
Hallo Betty,
wer in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet hat, muss seinen Zweit- oder Erstwohnsitz im Ausland nicht in Deutschland melden. Wo denn auch? Beim Einwohneramt?
Mehr dazu unter
Deutsche Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.
Auch den spanischen Staat wird es nicht interessieren, ob seine Bürger irgendwo im Ausland Immobilien besitzen, da die Steuern und Abgaben in dem Land fällig werden, in dem das Eigentum liegt.
Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden...

Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Di 29. Nov 2011, 12:52
von betty-calpino
Oliva B. hat geschrieben:Hallo Betty,
wer in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet hat, muss seinen Zweit- oder Erstwohnsitz im Ausland nicht in Deutschland melden. Wo denn auch? Beim Einwohneramt?
Mehr dazu unter
Deutsche Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.
Auch den spanischen Staat wird es nicht interessieren, ob seine Bürger irgendwo im Ausland Immobilien besitzen, da die Steuern und Abgaben in dem Land fällig werden, in dem das Eigentum liegt.
Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden...

Hallo Oliva B.
Es ging nicht um einen Deutschen , sondern aus einen anderen EU-Land
Es geht nicht darum seinen 2.ten Wohnsitz zu Melden
Er meinte er hätte es nicht Angegeben wegen der Steuer , daher meine Frage
muss man ein Haus das man besitzt in Beide EU-Länder Steuerlich Angeben ?
Saludo Betty
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Di 29. Nov 2011, 13:37
von pedrokw
hallo Betty,
das kann ich mir nicht vorstellen, denn für eine Immobilie zahlt man Steuern und Abgaben in dem Land wo sich die Immo befindet - also wer sollte sich dafür interessieren. Noch nicht einmal im Erbfall, da ebenfalls die Erbschaftssteuer in dem jeweiligen Land zu zahlen ist.
Ich vermute die Aussage bezog sich auf eine Immo, die "schwarz" gekauft wurde ....

... aber auch da gilt s.o. .... es könnte sich aber der heimische Fiskus dafür interessieren wo das Geld dafür herkam ....
Frag doch 'mal genauer nach was gemeint ist ....
saludos - bis dann >>>
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Di 29. Nov 2011, 14:16
von betty-calpino
pedrokw hat geschrieben:hallo Betty,
das kann ich mir nicht vorstellen, denn für eine Immobilie zahlt man Steuern und Abgaben in dem Land wo sich die Immo befindet - also wer sollte sich dafür interessieren. Noch nicht einmal im Erbfall, da ebenfalls die Erbschaftssteuer in dem jeweiligen Land zu zahlen ist.
Ich vermute die Aussage bezog sich auf eine Immo, die "schwarz" gekauft wurde ....

... aber auch da gilt s.o. .... es könnte sich aber der heimische Fiskus dafür interessieren wo das Geld dafür herkam ....
Frag doch 'mal genauer nach was gemeint ist ....
saludos - bis dann >>>
Hallo Pedrokw
Das mit den Steuern kenne ich ja auch.
Beim nächsten Treffen werde ich mal Nachfragen
Denke er wollte sich nur wichtig machen, aus welchen Grund auch immer
Aber wie kann man ein Haus Schwarz kaufen ?
Geht doch gar nicht !
Haben auch vor kurzen ein 2tes Haus gekauft, und da macht der Makler alle Schritte Automatisch !
Überprüfungen (wg. Altschulden) ,Eintragung des Besitzers , Steuer .......
Saludo
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Di 29. Nov 2011, 18:47
von pedrokw
Liebe Betty,
ich werde dir via PN antworten - bitte etwas Geduld - bin im Stress ...
Gruß - bis dann >>>
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 18:47
von betty-calpino
pedrokw hat geschrieben:Liebe Betty,
ich werde dir via PN antworten - bitte etwas Geduld - bin im Stress ...
Gruß - bis dann >>>
Hallo pedrokw
Danke
Saludo Betty
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 21:40
von Burkhard
Es kommt sicherlich darauf an, ob er mit dem Grundbesitz auch Einnahmen hat (z.B. durch Vermietung usw.), dann wären diese Einnahmen natürlich zu versteuern. Gleiches gilt für Kapialvermögen, welches sich im Ausland befindet und Zinsen bringt.
Strafbar kann es in Spanien sicherlich nicht sein, einen 2. Wohnsitz zu unterhalten. Bei Grundbesitz weiß der Staat eh Bescheid und die jährlichen Abgaben sind ja auch zu entrichten.
Ich kann mir jedoch nciht vorstellen, dass ein ein EU - Land gibt, in dem man sich strafbar macht, dass man einen 2. Wohnsitz im Ausland nicht angibt. um was für ein EU-Land handelt es sich denn?
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 21:46
von pedrokw
Burkhard: Es kommt sicherlich darauf an, ob er mit dem Grundbesitz auch Einnahmen hat (z.B. durch Vermietung usw.), dann wären diese Einnahmen natürlich zu versteuern.
Jo! Wenn der Grundbesitz in Spanien ist, dann aber an den spanischen Fiskus bitte .....
Gruss - bis dann >>>
Re: Strafe bei Grundbesitz Verschweigen ?
Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 22:02
von Florecilla
Bist mir zuvor gekommen, Pedro.
Die Steuern, die auf Mieteinnahmen zu entrichten sind, werden ja in Spanien bezahlt. Im übrigen bezahlt man als nicht residenter Immobilienbesitzer eine Einkommensteuer (Impuesto de la Renta de No Residentes), bei der als Bemessungsgrundlage der Katasterwert zugrunde gelegt wird.