Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Verfasst: So 29. Nov 2009, 12:27
Am 25. November trat in Spanien ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, wo unter anderem auch die Strafsätze angehoben wurden. Die neue Staffelung:
-Leichte Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung kosten bis zu 100 Euro
-mittelschwere Vergehen bis zu 200 Euro
-schwere Vergehen werden mit bis zu 500 Euro geahndet.
Verkehrsvergehen können nun schneller bestraft und die Verkehrsstrafen rascher eingetrieben werden als früher. Die Bußgelder können endlich auch mit der Kreditkarte bezahlen. Bonbon: Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Ausstellung der Strafe erhält der Verkehrssünder 50 Prozent Rabatt. Na, wenn das kein Schnäppchen ist…
Viele Urlauber erkunden die Gegend mit dem Leihwagen. Auch im Ausland unterliegen sie dem dortigen Verkehrsrecht (wie Tempolimit, Vorfahrtsregeln etc.). Deshalb empfiehlt der ADAC, sich noch vor Urlaubsantritt die Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu studieren. Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, sollte auch die Regeln der Transitländer beachten, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…
Danach gehören zu den wichtigsten Verkehrsregeln:
-Handytelefonate sind während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage erlaubt
-Handy- und Radiobetrieb ist an Tankstellen verboten
-Kinder unter drei Jahren müssen auf Kindersitzen untergebracht werden
-Beim Verlassen des PARKENDEN Fahrzeuges am Straßenrand muss die reflektierende Warnweste getragen werden
-Höchstgeschwindigkeiten betragen auf der Autobahn 120 km/h,
auf der Landstraße 100 km/h und
in der Ortschaft 50 km/h
-In den „zonas azules“ können Fahrzeuge ohne Vorwarnung abgeschleppt werden, wenn kein Parkticket vorhanden ist oder die Parkzeit um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Führerscheinentzug ist künftig nur per Gerichtsbeschluss möglich, es sei denn der Autofahrer hat die maximal erlaubte Punktezahl erreicht.
Weitere Hinweise findet ihr unterWas ist bei der Anreise an die Costa Blanca zu beachten?
-Leichte Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung kosten bis zu 100 Euro
-mittelschwere Vergehen bis zu 200 Euro
-schwere Vergehen werden mit bis zu 500 Euro geahndet.
Verkehrsvergehen können nun schneller bestraft und die Verkehrsstrafen rascher eingetrieben werden als früher. Die Bußgelder können endlich auch mit der Kreditkarte bezahlen. Bonbon: Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Ausstellung der Strafe erhält der Verkehrssünder 50 Prozent Rabatt. Na, wenn das kein Schnäppchen ist…
Viele Urlauber erkunden die Gegend mit dem Leihwagen. Auch im Ausland unterliegen sie dem dortigen Verkehrsrecht (wie Tempolimit, Vorfahrtsregeln etc.). Deshalb empfiehlt der ADAC, sich noch vor Urlaubsantritt die Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu studieren. Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, sollte auch die Regeln der Transitländer beachten, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…
Danach gehören zu den wichtigsten Verkehrsregeln:
-Handytelefonate sind während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage erlaubt
-Handy- und Radiobetrieb ist an Tankstellen verboten
-Kinder unter drei Jahren müssen auf Kindersitzen untergebracht werden
-Beim Verlassen des PARKENDEN Fahrzeuges am Straßenrand muss die reflektierende Warnweste getragen werden
-Höchstgeschwindigkeiten betragen auf der Autobahn 120 km/h,
auf der Landstraße 100 km/h und
in der Ortschaft 50 km/h
-In den „zonas azules“ können Fahrzeuge ohne Vorwarnung abgeschleppt werden, wenn kein Parkticket vorhanden ist oder die Parkzeit um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Führerscheinentzug ist künftig nur per Gerichtsbeschluss möglich, es sei denn der Autofahrer hat die maximal erlaubte Punktezahl erreicht.
Weitere Hinweise findet ihr unterWas ist bei der Anreise an die Costa Blanca zu beachten?