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Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Di 25. Jan 2022, 05:42
von CBF-Team
Ab 1. Februar gilt: Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen EU-weit statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.
Auch
Spanien verschärft Einreise für Geimpfte
Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 10:41
von Xanaron
CBF-Team hat geschrieben: ↑Di 25. Jan 2022, 05:42
Ab 1. Februar gilt: Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen EU-weit statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.
Auch
Spanien verschärft Einreise für Geimpfte
Sorry für die Frage: Heisst also im Umkehrschluss,
MIT Bosster sind Impfzertifikate weiterhin
12 Monate gültig
Heisst das nun, wer sich schnell mal Boostern lässt, der hat wieder 12 Monate gültiges Zertifikat, EGAL ob seine Zertifikat vorher schon länger abgelaufen war.....
Die Fragen werden nicht weniger

Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 10:47
von Oliva B.
Xanaron hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 10:41
CBF-Team hat geschrieben: ↑Di 25. Jan 2022, 05:42
Ab 1. Februar gilt: Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen EU-weit statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.
Auch
Spanien verschärft Einreise für Geimpfte
Sorry für die Frage: Heisst also im Umkehrschluss,
MIT Bosster sind Impfzertifikate weiterhin
12 Monate gültig
Heisst das nun, wer sich schnell mal Boostern lässt, der hat wieder 12 Monate gültiges Zertifikat, EGAL ob seine Zertifikat vorher schon länger abgelaufen war.....
Die Fragen werden nicht weniger
Ja, das ist so. Ich bin am 8. Dezember geboostert worden und in meinem CovPass ist als technisches Ablaufdatum der 9. Dezember 2022 angegegeben - obwohl sich das durchaus noch ändern könnte, sofern neue gesetzliche Bestimmungen herauskommen:

.
Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 11:47
von Josefine
Oliva B. hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 10:47
Ja, das ist so. Ich bin am 8. Dezember geboostert worden und in meinem CovPass ist als technisches Ablaufdatum der 9. Dezember 2022 angegegeben - obwohl sich das durchaus noch ändern könnte, sofern neue gesetzliche Bestimmungen herauskommen:

.
In meinem neuen spanischen EU-Impfnachweis (bin Anfang Januar 22 geboostert worden) steht kein Ablaufdatum.
Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 12:34
von Cozumel
Bei mir auch nicht.
Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 14:37
von Oliva B.
Josefine hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 11:47
Oliva B. hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 10:47
Ja, das ist so. Ich bin am 8. Dezember geboostert worden und in meinem CovPass ist als technisches Ablaufdatum der 9. Dezember 2022 angegegeben - obwohl sich das durchaus noch ändern könnte, sofern neue gesetzliche Bestimmungen herauskommen:

.
In meinem neuen spanischen EU-Impfnachweis (bin Anfang Januar 22 geboostert worden) steht kein Ablaufdatum.
@ Josefine & Cozumel
Was tut man nicht alles für euch!

Ich habe jetzt meine Ablage durchwühlt, um meine (deutsche) Impfbescheinigung zu suchen. Auch darin ist nur das Impfdatum vermerkt, im Infzertifikat von der Apotheke finde ich auch nichts, also muss das Ablaufdatum im QR-Code gespeichert sein- Nur wenn ich meinen Impfstatus in der CovApp aufrufe (alternativ die Corona-Warn-App) ist das Ablaufdatum vermerkt. Und das kann sich - abhängig vom aktuellen Wissensstand - zwischendurch auch ändern.

Warum ladet ihr euch nicht auch eine App runter? Ich weiß jetzt nicht, wie weit Spanien inzischen ist, aber als ich sie brauchte, war man noch nicht so weit. Und wenn es nötig ist, kann ich meinen Impfstatus jederzeit nachweisen, denn das Smartphone habe ich immer dabei.

Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 16:50
von housecat
Das digitale Zerti ist genau 1 Jahr ab Ausstellung durch die Apotheke gültig. So wie z.B. Webserver-Zertis ebenfalls ein technisches Gültig-Ab und Gültig-Bis Datum haben. Das sind nur Zahlen. Man hätte auch 30 Jahre oder 5 Minuten machen können, das RKI macht halt 1 Jahr. Man kann nach einem Jahr ggf wieder zur Apotheke latschen oder nach dem Ablauf das Papierdings vorzeigen.
Die DE-Coronawarnapp zeigt das technische Ablaufdatum von importierten Zertis an, ggf. Scrollen.
Was anderes ist das Anerkenntnis-Ablaufdatum. Ein Reiseziel definiert hier wie lange man Gebusterte für ungefährlich hält. Das kann kürzer oder länger als 1 Jahr sein, hier wird üblicherweise ab der letzten Impfung gezählt. Impfdatum sollte zudem kleiner oder gleich dem Zertiausstelldatum sein sonst ist was faul.
Gruß // Housecat
Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 19:55
von Josefine
Oliva B. hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 14:37
@ Josefine & Cozumel
Was tut man nicht alles für euch!

Ich habe jetzt meine Ablage durchwühlt, um meine (deutsche) Impfbescheinigung zu suchen. Auch darin ist nur das Impfdatum vermerkt, im Infzertifikat von der Apotheke finde ich auch nichts, also muss das Ablaufdatum im QR-Code gespeichert sein- Nur wenn ich meinen Impfstatus in der CovApp aufrufe (alternativ die Corona-Warn-App) ist das Ablaufdatum vermerkt. Und das kann sich - abhängig vom aktuellen Wissensstand - zwischendurch auch ändern.

Warum ladet ihr euch nicht auch eine App runter? Ich weiß jetzt nicht, wie weit Spanien inzischen ist, aber als ich sie brauchte, war man noch nicht so weit. Und wenn es nötig ist, kann ich meinen Impfstatus jederzeit nachweisen, denn das Smartphone habe ich immer dabei.
Ich habe meine beiden EU-Impfzertifikate (nach der 2. Impfdosis und nun auch nach dem Boostern), wo auch der QR-Code eingepflegt ist, von der spanischen san.gva-Webseite auf meinen Laptop heruntergeladen, ausgedruckt und außerdem noch unter Documents auf mein Handy übertragen. Hier in Spanien habe ich es noch nie vorzeigen müssen, nur laufend als wir im Herbst einige Tage in Deutschland waren. Für die Flüge wurde dieses EU-Impfzertifikat (da wurde noch nicht geboostert) ebenfalls hochgeladen. Alles war OK so.
So kann ich auch meinen Impfstatus jederzeit nachweisen, denn das Smartphone habe ich natürlich auch immer dabei.

Auf Reisen nehmen wir vorsichtshalber auch das letzte Zertifikat (nach dem Boostern) in Papierform mit.
Wofür noch eine App? Ich glaube, die gibt es hier in Spanien auch gar nicht, oder?

Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 23:00
von Xanaron
Anfangs war alles klar

. Nun sind alle Klarheiten beseitigt...

Warten wir einfach auf die nächsten "definitiven" Entscheidungen....

Re: Neue Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate ab Febr.
Verfasst: Sa 29. Jan 2022, 11:51
von Florecilla
housecat hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 16:50
Das digitale Zerti ist genau 1 Jahr ab Ausstellung durch die Apotheke gültig. So wie z.B. Webserver-Zertis ebenfalls ein technisches Gültig-Ab und Gültig-Bis Datum haben. Das sind nur Zahlen. Man hätte auch 30 Jahre oder 5 Minuten machen können, das RKI macht halt 1 Jahr. Man kann nach einem Jahr ggf wieder zur Apotheke latschen oder nach dem Ablauf das Papierdings vorzeigen.
Die DE-Coronawarnapp zeigt das technische Ablaufdatum von importierten Zertis an, ggf. Scrollen.
Was anderes ist das Anerkenntnis-Ablaufdatum. Ein Reiseziel definiert hier wie lange man Gebusterte für ungefährlich hält. Das kann kürzer oder länger als 1 Jahr sein, hier wird üblicherweise ab der letzten Impfung gezählt. Impfdatum sollte zudem kleiner oder gleich dem Zertiausstelldatum sein sonst ist was faul.
Gruß // Housecat
Genau so ist es! Das technische Ablaufdatum hat nicht zwangsläufig mit dem gültigen oder ungültigen Impfstatus zu tun.
Was bedeutet das technische Ablaufdatum?
„Das Robert-Koch-Institut schreibt hierzu(2), dass das Ablaufdatum nur für das digitale Impfzertifikat gelte, weshalb man auch von einem „technischen“ Ablaufdatum spricht. Auch seitens der EU-Kommission(3) ist vorerst keine Mindest- oder Höchstgeltungsdauer für Impfzertifikate vorgesehen. Der eigentliche Impfschutz ist somit davon unabhängig und kann weiterhin mit dem gelben Impfpass in Papierform nachgewiesen werden.“