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Kfz-Fahrer Moraira

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 00:48
von nurgis
Achtung für Autofahrer in Moraira, die nicht nur Mineralwasser zum Essen getrunken haben. Stadt auswärts Richtung Teulada steht ein Empfangskomitee der Polizei Nähe Pepe la sal.

Re: Kfz-Fahrer Moraira

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 10:15
von Miesepeter
Die Leute leisten einen wichtigen Beitrag in Sachen Sicherheit im Straßenverkehr. Beängstiogend zunehmend wird Drogeneinfluß bei LKW-Fahrern festgestellt.

Re: Kfz-Fahrer Moraira

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 18:17
von Oliva B.
Aufgrund einer Meldung aus dem Mitgliederkreis habe ich diesen Thread heute Morgen vorübergehend ins Archiv verschoben, da darin zu Recht die Meinung vertreten wurde, dass jeder belangt werden sollte, der andere im Verkehr durch Alkohol oder sonstige Drogen gefährdet, sich aber aufgrund entsprechender Warmeldungen einer Verkehrskontrolle entziehen kann.

Der gestrige Warnung ist inzwischen überholt.

In Deutschland ist es nicht verboten, sich vor einer Fahrt über die Standorte von Blitzern zu informieren. Auch für das OLG Stuttgart ist das Warnen vor einer Radarkontrolle allein noch nicht ordnungswidrig; u.U. kann aber ein Verstoß gegen § 1 StVO vorliegen. Auch Blitzer-Warnungen im Radio sind völlig legal.

Es wäre interessant zu erfahren, ob man in Spanien für solche Warnmeldungen belangt werden kann. Vielleicht kann uns jemand aufklären? :-?

Re: Kfz-Fahrer Moraira

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 18:46
von nurgis
Man hat aber auch festgestellt, das Einige dadurch nicht fahren und sich die Gefahr durch sie verringert.

Re: Kfz-Fahrer Moraira

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 18:50
von Oliva B.
nurgis hat geschrieben: Mo 23. Aug 2021, 18:46 Man hat aber auch festgestellt, das Einige dadurch nicht fahren und sich die Gefahr durch sie verringert.
Das ist durchaus richtig, nurgis. Bild

Re: Kfz-Fahrer Moraira

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 19:17
von Miesepeter
In Spanien ist bereits das Mitführen von Radar-Warngeräten strafbar, ebenso jede Art von Hinweisen auf Verkehrskontrollen durch Lichtzeichen u.ä. Wie immer gibt es aber Schlupflöcher, die nicht mehr ganz neuen aber immerhin sehr praktischen und kaum erkennbaren Geschwindigkeitskontrollgeräte der Kontrollorgane auszutricksen. Die dafür benötigte Hardware kostet bei Amazon ca. 5,- und ist universell einsetzbar, also nicht nur sondern auch sodaß sich ein Verbot juristisch sehr schwierig gestaltet.
Schon vor längerer Zeit wurde ein Autofahrer bei Salamanca vom Strafbestand der groben Fahrlässigekit freigesprochen, obwohl er erwiesenermassen mit stark überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde. Auf die Frage der Polizei antwortete er wahrheitsgemäss, d.h. gab die gemessene Geschwindigkeit zu. Das Gericht sprach ihn trotzdem frei, da er vor seiner Aussage nicht auf seine Rechte hingewiesen worden war.
Bei Ausländern muss die Polizei ausser einem Rechtsbeistand auch einen vereidigten Übersetzer hinzuziehen. Vernehmungsprotokolle werden ausschließllich in Spanisch abgefaqsst. Wenn man sich nicht völlig sicher über den Inhalt und dessen mgl. Folgen ist, entweder gar nicht oder mit folgendem Zusatz unterschreiben "Sin mi responsabilidad ni compromiso" (ohne meine Verantwortung oder Verpflichtung. Der Grund: keine vollständige Kenntnis der Landessprache.