Vielleicht sollte man diesen §28 IfSG noch verlinken.11.
Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen
Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
- chupacabra
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
...
Saludos chupacabra
Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.htmlchupacabra hat geschrieben: ↑Sa 21. Nov 2020, 15:28 ...Vielleicht sollte man diesen §28 IfSG noch verlinken.11.
Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen
Besonders "amüsant" finde ich den Absatz 7
Jan
- Atze
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Das heißt doch nichts weiter, als dass auch ohne pandemische oder ausgedehnter epidemischer Lage auf einen z.B. durch Reisende eingeschleppten lokalen Cluster frühzeitig reagiert werden kann.
LG Atze
Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Genau.
Wer ist dann ggf zuständig für die Anwendung? Bund oder Länder?
Bei der Einigkeit, die diese beiden das ganze Jahr ausstrahlen und den verschiedenen Einstellungen zu den Maßnahmen, finde ich genau das amüsant.
Jan
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Und da soll noch einer sagen, Bielefeld gibts nicht. (geklagt hatte ein Bielefelder ).
Jedenfalls kommt uns diese Stuation wie gerufen. Wir fliegen in zwei Wochen, und fast zwei Wochen Quarantäne wäre schon nicht einfach, wenn man ein paar Monate nicht da war und erstmal einkaufen (bzw. einkaufen lassen) muss. Vor allem, wenn man den Sinn nicht einsieht, weil hier in Rojales die Corona- Maßnahmen inzwischen strenger sind als im deutschen Heimatort. (direkt neben Bielefeld .
Jedenfalls kommt uns diese Stuation wie gerufen. Wir fliegen in zwei Wochen, und fast zwei Wochen Quarantäne wäre schon nicht einfach, wenn man ein paar Monate nicht da war und erstmal einkaufen (bzw. einkaufen lassen) muss. Vor allem, wenn man den Sinn nicht einsieht, weil hier in Rojales die Corona- Maßnahmen inzwischen strenger sind als im deutschen Heimatort. (direkt neben Bielefeld .
- chupacabra
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer (nicht überall) außer Vollzug gesetzt
In der Tat, Bielefeld gehört zu den Städten, die auch ich nicht auf der Deutschlandkarte direkt zeigen könnte. Liegt in NRW. Aber gut, dass es Armina Bielefeld in der Fußballbundesliga gibt. Somit gibt es auch Bielefeld.
Aber zum Thema:
Hier gibt es heute eine Info zum Thema der Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten: Eilantrag gegen Einreise-Quarantäne abgewiesen. Dieser Gerichtsentscheid betrifft Bayern.
Saludos chupacabra
- Sunwind
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Das mit der Quarantänepflicht für Einreise nach NRW ist z.Zt. richtig - es wird aber an einer neuen Verordnung gearbeitet
die dann vor den Gerichten bestehen soll.
Hier die aktuelle Regelung - es gilt auch in NRW die Einreiseveordnung des Bundes : "Zu beachten ist aber, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen des Bundes unverändert fortgelten. Das heißt, dass Einreisende aus sog. Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.
Außerdem weiterhin gültig ist die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“. Danach ist auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Einreise ein Testnachweis vorzulegen. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument). Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. " https://www.land.nrw/.../wichtige-fragen-und-antworten...
EINREISEANMELDUNG.DE
Digitale Einreiseanmeldung
Gruß Sunwind
die dann vor den Gerichten bestehen soll.
Hier die aktuelle Regelung - es gilt auch in NRW die Einreiseveordnung des Bundes : "Zu beachten ist aber, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen des Bundes unverändert fortgelten. Das heißt, dass Einreisende aus sog. Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.
Außerdem weiterhin gültig ist die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“. Danach ist auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Einreise ein Testnachweis vorzulegen. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument). Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. " https://www.land.nrw/.../wichtige-fragen-und-antworten...
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Auf der Website des Landes NRW, die du verlinkt hast, steht es ein klein wenig anders . Unter der Überschrift "Corona Einreiseverordnungen" kann man lesen:
Da dieser zweite Link von dir aus unbekannten Gründen nicht ganz vollständig ist und ins Leere führt, wiederhole ich ihn an dieser Stelle:Deshalb finden derzeit mit dem Bund und den anderen Ländern Gespräche statt, ob und in welcher Form demnächst neue Bestimmungen zur Einreise aus sog. Risikogebieten erlassen werden.
https://www.land.nrw/de/wichtige-Fragen ... rona-Virus
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Re: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Ende November war die Info im Netz noch irreführend: In das offizielle Dokument "Corona- Regeln für Reiserückkehrer....usw" war zum vorherigen Text lediglich auf Seite 1 eingefügt worden: "Wichtiger Hinweis: Ein Beschluss des ......" Der Text endete mit den Sätzen"die Regelungen der Verordnung werden daher aktuell nicht angewendet" und "Die folgenden Erläuterungen sind aus Gründen der Transparenz nicht offline gestellt worden, sie dienen der allgemeinen Information". Hatte mich schon gewundert,das brachte ja eher Verwirrung. Dieses ließ ja schließen, das die auf Seite 2 genannten Pflichten, Quarantäne und Online- Einreisemeldung damit beide nicht mehr in Kraft waren. Dem Forum sei Dank, dass ich nun gerade noch rechtzeitig die Meldung abgeschickt habe und sonst wohl Probleme bekommen hätte.