Frankreich - Durchreise (Transit) ab 11/2020
Verfasst: Di 10. Nov 2020, 17:07
Seit dem 08.11.2020 gelten in ganz Deutschland neue Einreiseregelungen für Einreisende aus Risikogebieten – also auch aus Frankreich. Vor Einreise muss man sich auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Auch in Frankreich gelten seit dem 30.10.2020 landesweit erneut weitreichende Einreisebestimmungen und Ausgangsbeschränkungen.
Transitreisen von Deutschland durch Frankreich nach Spanien sind lt. Informationen des ADAC nicht erlaubt.
Eine Rückkehr etwa aus Spanien im Transit durch Frankreich ist dagegen – mit dem entsprechenden Formular – für Deutsche möglich. Frankreich in Corona-Zeiten: Was Reisende wissen müssen. Zu beachten ist:
Die totale Ausgangssperre in Kontinentalfrankreich dauert zunächst bis zum 1. Dezember 2020. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur zu wenigen, bestimmten Zwecken erlaubt. Das Mitführen einer selbst auszufüllenden Ausgangsbescheinigung (attestation de deplacement dérogatoire), ist verpflichtend.
Diese deutsche Version dient als Hilfe für das Ausfüllen des französischen Dokumentes auf der Folgeseite (und ist in Frankreich immer mitzuführen!)
Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Mehr auch unter Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise ODER Reise- und Sicherheitshinweise Frankreich (aktuelle Einreisehinweise ab 10.11.2020).
Auch in Frankreich gelten seit dem 30.10.2020 landesweit erneut weitreichende Einreisebestimmungen und Ausgangsbeschränkungen.
Transitreisen von Deutschland durch Frankreich nach Spanien sind lt. Informationen des ADAC nicht erlaubt.
Eine Rückkehr etwa aus Spanien im Transit durch Frankreich ist dagegen – mit dem entsprechenden Formular – für Deutsche möglich. Frankreich in Corona-Zeiten: Was Reisende wissen müssen. Zu beachten ist:
Die totale Ausgangssperre in Kontinentalfrankreich dauert zunächst bis zum 1. Dezember 2020. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur zu wenigen, bestimmten Zwecken erlaubt. Das Mitführen einer selbst auszufüllenden Ausgangsbescheinigung (attestation de deplacement dérogatoire), ist verpflichtend.
Diese deutsche Version dient als Hilfe für das Ausfüllen des französischen Dokumentes auf der Folgeseite (und ist in Frankreich immer mitzuführen!)
Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Mehr auch unter Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise ODER Reise- und Sicherheitshinweise Frankreich (aktuelle Einreisehinweise ab 10.11.2020).